Full text : Volkswirtschaftspolitik

in

Fachausbildungspolitik.

2*

Versuch  gemacht  werden,  durch  Wanderlehrer  das  Fachwissen
dahin  zu  tragen,  wo  der  Besuch  besonderer  Fachschulen  nicht
durchführbar  ist.  Der  Ausbildung  mittlerer  verwaltender
Kräfte  dienen  die  (gewerblichen,  technischen,  landwirtschaftlichen ­
  usw.)  Mittelschulen;  zum  Teil  tritt  zwischen  sie  uub
die  niederen  Fachschulen  noch  eine  Gruppe  besoirderer  Anstalten, ­
  die  der  Ausbildung  von  Werkmeistern  und  Vorarbeitern ­
  gewidmet  sind.  Für  die  leitenden  Fachkräfte  bestehen ­
  Hochschulen  (technische,  landwirtschaftliche  Hochschulen,
Forst-  und  Bergakademien  usw.).  Der  diesen  Grundzügen
entsprechende  Aufbau  ist  in  Deutschland  durchgeführt.  Andere
Länder  haben  mehrfach  zum  gleichen  Ziele  andere  Wege
eingeschlagen.
Für  die  Wirtschaftspolitik  sind  aus  den  Unterrichtsbedürfuissen
  der  Gütererzeugung  wichtige,  wenn  auch  in  den  einzelnen ­
  Ländern  verschieden  aufgefaßte  Aufgaben  erwachsen,
die  fortgesetzt  an  Bedeutung  gewonnen  haben  und  noch  gewinnen. ­
  Daß  der  Staat  selbst  alle  erforderlichen  fachlichen
Schulanstalten  einrichtet  und  unterhält,  ist  nicht  erforderlich.
Er  kann,  wie  beim  allgemeinen,  so  auch  beim  fachlichen  Unterdichtswesen ­
  vielfach  Gemeinden  und  anderen  (Stellen  die  Errichtung ­
  und  den  Betrieb  der  niederen  und  mittleren  Fachschulen ­
  überlassen,  sofern  auf  diesem  Wege  eine  dem  volkswirtschaftlichen ­
  Bedürfnis  entsprechende  Ausgestaltung  deS
Fachschulwesens  gesichert  erscheint.  Nur  bedarf  es  auch  in  diese>n
  Falle  meist  wirksamer  Beihilfen  aus  Staatsmitteln,  um
die  wünschenswerte  Entwicklung  herbeizuführen.  So  ist  auch
dielfach  verfahren.  Es  fehlt  aber  keineswegs  an  staatlichen
niederen  und  mittleren  Fachlehranstalten.  Die  Hochschulen
stnd  in  Deutschland  und  anderen  europäischen  Ländern  fast
durchweg  Staatsanstalten  —  wenn  auch  manchmal  unter
Beteiligung  von  Gemeinden,  Gesellschaften  und  -einzelnen
u»  der  Kostendeckung  —,  weil  auf  ihnen  der  Staat  seine
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.