in
Fachausbildungspolitik.
2*
Versuch gemacht werden, durch Wanderlehrer das Fachwissen
dahin zu tragen, wo der Besuch besonderer Fachschulen nicht
durchführbar ist. Der Ausbildung mittlerer verwaltender
Kräfte dienen die (gewerblichen, technischen, landwirtschaftlichen
usw.) Mittelschulen; zum Teil tritt zwischen sie uub
die niederen Fachschulen noch eine Gruppe besoirderer Anstalten,
die der Ausbildung von Werkmeistern und Vorarbeitern
gewidmet sind. Für die leitenden Fachkräfte bestehen
Hochschulen (technische, landwirtschaftliche Hochschulen,
Forst- und Bergakademien usw.). Der diesen Grundzügen
entsprechende Aufbau ist in Deutschland durchgeführt. Andere
Länder haben mehrfach zum gleichen Ziele andere Wege
eingeschlagen.
Für die Wirtschaftspolitik sind aus den Unterrichtsbedürfuissen
der Gütererzeugung wichtige, wenn auch in den einzelnen
Ländern verschieden aufgefaßte Aufgaben erwachsen,
die fortgesetzt an Bedeutung gewonnen haben und noch gewinnen.
Daß der Staat selbst alle erforderlichen fachlichen
Schulanstalten einrichtet und unterhält, ist nicht erforderlich.
Er kann, wie beim allgemeinen, so auch beim fachlichen Unterdichtswesen
vielfach Gemeinden und anderen (Stellen die Errichtung
und den Betrieb der niederen und mittleren Fachschulen
überlassen, sofern auf diesem Wege eine dem volkswirtschaftlichen
Bedürfnis entsprechende Ausgestaltung deS
Fachschulwesens gesichert erscheint. Nur bedarf es auch in diese>n
Falle meist wirksamer Beihilfen aus Staatsmitteln, um
die wünschenswerte Entwicklung herbeizuführen. So ist auch
dielfach verfahren. Es fehlt aber keineswegs an staatlichen
niederen und mittleren Fachlehranstalten. Die Hochschulen
stnd in Deutschland und anderen europäischen Ländern fast
durchweg Staatsanstalten — wenn auch manchmal unter
Beteiligung von Gemeinden, Gesellschaften und -einzelnen
u» der Kostendeckung —, weil auf ihnen der Staat seine