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Gebrauch sein müssen. In dieser Zeit ist man auf fremde leistungsfähige
Betriebskraft angewiesen.
Die sonstigen Vorkehrungen zum Löschen und Laden, die
der Güterumschlag »im Strom« gezeitigt hat, seien an dieser Stelle
nur kurz erwähnt. Es handelt sich hier um die Lösch- und Ladeeinrichtungen
für Petroleum, Kohle und Getreide. Wegen der
Mannigfaltigkeit der dabei gebräuchlichen Vorkehrungen, die sowohl
am Kai wie »im Strom« vertreten sind, habe ich diese Spezialumschlagsmittel
in gesonderten Abschnitten behandelt.
Wenden wir uns aber vorerst den am Kai vorhandenen Einrichtungen
für das Löschen und Laden der Güter zu.