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Halbbauern der Bocage in der Vendee. Dieser Teil der Bevölkerung,
der so darauf verzichtet, die Rasse fortzupflanzen, ist genau der,
welcher, was physische und moralische Qualität betrifft, an letzter
Stelle steht.
Man kann im Gegensatz dazu bemerken, daß in den Staaten,
wo Teilung durch das Gesetz geboten ist, die Vermehrung der Rasse
sich besonders bei der ärmsten und niedrigsten Bevölkerung findet.
Diese Bevölkerung ist zu gleicher Zeit die, welche am wenigsten
geeignet ist, ein gutes Auswanderungs-System zu organisieren. Die
ärmsten Auswanderer, die in den auf der europäischen Auswande
rungslinie liegenden Häfen Europas und Amerikas ihr Elend zur
Schau stellen, stammen alle aus Württemberg, Baden, der Schweiz
und den Rheinprovinzen, die das System der unbegrenzten Teilung
der Erbschaft angenommen haben.
Einige gelehrte Zeitgenossen haben es sich angelegen sein lassen,
über zwei Arten der sozialen Ordnung ein Urteil abzugeben; nämlich
darüber, wie der richtige Gleichgewichtszustand eines Staates zer
stört oder erhalten wird, der bei glücklichen Völkern zwischen der
Zahl der Einwohner und den Subsistenzmitteln bestehen muß. Zu
allen Zeiten haben viele Völker diese Seite des sozialen Problems
vollkommen gelöst; so ist es noch heute der Fall bei den Völkern des
Nordens, die in den drei vorhergehenden Monographien beschrieben
sind. Den Schwierigkeiten, das richtige Gleichgewicht für eine
glückliche Bevölkerung auf einem gegebenen Territorium herzustellen,
hat man immer durch dieselben Mittel vorgebeugt; und wenn diese
heute endlose Debatten hervorrufen, so kommt das daher, daß die
Gelehrten des Okzidents das Publikum durch ihre vorgefaßten Mei
nungen verwirren, anstatt es durch die Belehrung der sozialen
Autoritäten und durch das vergleichende Studium der glücklichen
und der notleidenden Völker aufzuklären. Bei dieser Vergleichung
muß man sein Augenmerk auf zwei wesentliche Umstände richten:
auf die Fruchtbarkeit oder die Sterilität der Familien und auf den
Überfluß oder den Mangel an Boden, über den sie verfügen.
Die fruchtbaren europäischen Stämme zeigen dem Beobachter
drei Hauptfälle.
Im ersten Falle ist der Teil des Bodens, der nicht für Kultur
zwecke in Eigentum übergegangen ist, noch von beträchtlicher Aus
dehnung; infolgedessen haben die Familienhäupter nie Grund zu der
Befürchtung, daß der neuen Generation die Subsistenzmittel mangeln.
So ist es z. B. bei einigen nomadisierenden Hirtenstämmen der