Full text: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Früher war in Deutschland im Handelsgewerbe die Ausbildung 
durch eine praktische Lehrzeit allgemein üblich. Für die Verkäuferinnen 
wird die praktische Lehre immer noch als recht geeignet für die Aus 
bildung angesehen, da ihre Tätigkeit doch meist rein praktisch ist, und 
der Unterricht dahin gerichtet sein muß, diese praktischen Fertigkeiten 
zu vermitteln. Für die Kontorangestellten aber sieht man mehr und 
mehr von einer Lehrzeit ab. Denn obschon die Meinungen über die 
Nützlichkeit einer praktischen Ausbildung für das Bureaupersonal sehr 
voneinander abweichen, so hat sich doch wohl die öffentliche Meinung 
im allgemeinen gegen die praktische Lehre entschieden. Diese weist 
jetzt ernste Mängel auf, die niemand wegleugnen kann. Lehrlinge 
werden meist nur noch von kleinen Kaufleuten ausgebildet, die infolge 
der großen Konkurrenz zur Verwendung billiger Arbeitskräfte ge 
zwungen sind, um an den Geschäftskosten zu sparen. Die Folge ist sehr 
oft eine Ausnützung der Arbeitskraft und eine schlechte Ausbildung. 
Gewiß gibt es noch gute Lehrherren, die bestrebt sind, die über 
nommenen Pflichten zu erfüllen und die ihnen anvertrauten Lehrlinge 
zu brauchbaren Angestellten zu erziehen; doch sind es Ausnahmen. 
Selbst bei gutem Willen der Geschäftsinhaber ist aber eine gründliche 
Ausbildung infolge der ungenügenden Dauer der üblichen Lehrzeit 
nicht immer möglich. Rechnet man ein Jahr als Mindestmaß einer 
fachlichen Unterweisung, so entsprechen fast ein Drittel nicht den 
Anforderungen, die man an eine zeitlich genügende praktische Aus 
bildung stellt. Nun ist für den Umfang der erworbenen Kenntnisse 
und Fertigkeiten die Länge der Lehrzeit nicht allein und schlechtweg 
maßgebend; es kommt sehr darauf an, wie der Lehrherr seiner Aufgabe 
gerecht zu werden sucht. Im allgemeinen kann man aber doch wohl an 
nehmen, daß in kürzerer Zeit als einem Jahr ein junger Mensch, der eben 
die Schule verlassen hat, einen Betrieb nicht wird kennen lernen können. 
Außerdem haftet fast jeder praktischen Lehre eine gewisse Einseitig 
keit an, da jeder Geschäftsinhaber die kaufmännischen Angelegenheiten 
von seinem Standpunkt aus betrachtet und lehrt. 
Immerhin ist für die Verkäuferinnen die Absolvierung einer Lehrzeit 
noch durchaus üblich, da eineandere Ausbildungsmöglichkeit bis jetztnoch 
nicht gegeben ist; V erkauf erinnenschulen sind erst eine Zukunftshoffnung. 
Der „Kaufmännische Verband für weibliche Angestellte“ und die „Ver 
bündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte“ ermittelten, 
daß von den Verkäuferinnen eine Lehrzeit durchgemacht hatten: 
B.V. 
0/ 
V.K.V. 
0/ 
bis 14 Jahr . . . 
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... 1,9 
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1,0 
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