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Früher war in Deutschland im Handelsgewerbe die Ausbildung
durch eine praktische Lehrzeit allgemein üblich. Für die Verkäuferinnen
wird die praktische Lehre immer noch als recht geeignet für die Aus
bildung angesehen, da ihre Tätigkeit doch meist rein praktisch ist, und
der Unterricht dahin gerichtet sein muß, diese praktischen Fertigkeiten
zu vermitteln. Für die Kontorangestellten aber sieht man mehr und
mehr von einer Lehrzeit ab. Denn obschon die Meinungen über die
Nützlichkeit einer praktischen Ausbildung für das Bureaupersonal sehr
voneinander abweichen, so hat sich doch wohl die öffentliche Meinung
im allgemeinen gegen die praktische Lehre entschieden. Diese weist
jetzt ernste Mängel auf, die niemand wegleugnen kann. Lehrlinge
werden meist nur noch von kleinen Kaufleuten ausgebildet, die infolge
der großen Konkurrenz zur Verwendung billiger Arbeitskräfte ge
zwungen sind, um an den Geschäftskosten zu sparen. Die Folge ist sehr
oft eine Ausnützung der Arbeitskraft und eine schlechte Ausbildung.
Gewiß gibt es noch gute Lehrherren, die bestrebt sind, die über
nommenen Pflichten zu erfüllen und die ihnen anvertrauten Lehrlinge
zu brauchbaren Angestellten zu erziehen; doch sind es Ausnahmen.
Selbst bei gutem Willen der Geschäftsinhaber ist aber eine gründliche
Ausbildung infolge der ungenügenden Dauer der üblichen Lehrzeit
nicht immer möglich. Rechnet man ein Jahr als Mindestmaß einer
fachlichen Unterweisung, so entsprechen fast ein Drittel nicht den
Anforderungen, die man an eine zeitlich genügende praktische Aus
bildung stellt. Nun ist für den Umfang der erworbenen Kenntnisse
und Fertigkeiten die Länge der Lehrzeit nicht allein und schlechtweg
maßgebend; es kommt sehr darauf an, wie der Lehrherr seiner Aufgabe
gerecht zu werden sucht. Im allgemeinen kann man aber doch wohl an
nehmen, daß in kürzerer Zeit als einem Jahr ein junger Mensch, der eben
die Schule verlassen hat, einen Betrieb nicht wird kennen lernen können.
Außerdem haftet fast jeder praktischen Lehre eine gewisse Einseitig
keit an, da jeder Geschäftsinhaber die kaufmännischen Angelegenheiten
von seinem Standpunkt aus betrachtet und lehrt.
Immerhin ist für die Verkäuferinnen die Absolvierung einer Lehrzeit
noch durchaus üblich, da eineandere Ausbildungsmöglichkeit bis jetztnoch
nicht gegeben ist; V erkauf erinnenschulen sind erst eine Zukunftshoffnung.
Der „Kaufmännische Verband für weibliche Angestellte“ und die „Ver
bündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte“ ermittelten,
daß von den Verkäuferinnen eine Lehrzeit durchgemacht hatten:
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V.K.V.
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bis 14 Jahr . . .
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