Full text: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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zu machen, weil die Geschäftsinhaber die für den Schulbesuch nötige 
Zeit den Angestellten nicht zur Verfügung stellen. Deshalb hat man 
vielfach die Unterrichtsstunden auf den Abend verlegt; die Erfolge 
nach anstrengender Tagesarbeit sind aber gering. Auch zeigen diese 
Schulen in den Lehrplänen und in der Unterrichtsdauer wenig Einheit 
lichkeit. Außerdem steht die Wahl der Unterrichtsfächer den Schülerin 
nen frei; daher werden nur die belegt, in denen das Wissen die größten 
Lücken zeigt. 
Nur mittels Einführung des Schulzwanges können alle diese Miß- 
stände behoben werden. Daher richtet sich jetzt das Bestreben dahin, 
auch für Mädchen den Besuch der Fortbildungsschulen obligatorisch 
zu machen. Die Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule muß 
auf 2 bis 3 Jahre bei mindestens 6 Wochenstunden festgesetzt werden, 
um die notwendige fachliche und berufliche Ausbildung zu erreichen. 
Außerdem müßte der Unterricht in die Tagesstunden verlegt werden; 
auch Sonntagsunterricht ist nicht statthaft, damit die Schülerinnen 
nicht abgespannt sind und eine ausreichende Ruhezeit behalten. Eine 
weitere Forderung geht dahin, den Fortbildungsschulzwang bis zum 
vollendeten 18. Lebensjahr auszudehnen; denn es muß mit der Tatsache 
gerechnet werden, daß viele Handlungsgehilfinnen nicht sogleich nach 
der Schulentlassung ihren Beruf ergreifen und infolgedessen diese 
Bildungsgelegenheit nicht ausnützen könnten. 
Im allgemeinen muß zugegeben werden, daß die Vorgesetzten Ziele 
noch nicht verwirklicht sind, aber es besteht die Hoffnung, daß sie im 
Laufe der Zeit zu erreichen sind, wenn das Reich diese Bestrebungen 
gesetzgeberisch ordnet und damit zu einem weiteren Ausbau zwingt.
	        
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