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zu machen, weil die Geschäftsinhaber die für den Schulbesuch nötige
Zeit den Angestellten nicht zur Verfügung stellen. Deshalb hat man
vielfach die Unterrichtsstunden auf den Abend verlegt; die Erfolge
nach anstrengender Tagesarbeit sind aber gering. Auch zeigen diese
Schulen in den Lehrplänen und in der Unterrichtsdauer wenig Einheit
lichkeit. Außerdem steht die Wahl der Unterrichtsfächer den Schülerin
nen frei; daher werden nur die belegt, in denen das Wissen die größten
Lücken zeigt.
Nur mittels Einführung des Schulzwanges können alle diese Miß-
stände behoben werden. Daher richtet sich jetzt das Bestreben dahin,
auch für Mädchen den Besuch der Fortbildungsschulen obligatorisch
zu machen. Die Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule muß
auf 2 bis 3 Jahre bei mindestens 6 Wochenstunden festgesetzt werden,
um die notwendige fachliche und berufliche Ausbildung zu erreichen.
Außerdem müßte der Unterricht in die Tagesstunden verlegt werden;
auch Sonntagsunterricht ist nicht statthaft, damit die Schülerinnen
nicht abgespannt sind und eine ausreichende Ruhezeit behalten. Eine
weitere Forderung geht dahin, den Fortbildungsschulzwang bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr auszudehnen; denn es muß mit der Tatsache
gerechnet werden, daß viele Handlungsgehilfinnen nicht sogleich nach
der Schulentlassung ihren Beruf ergreifen und infolgedessen diese
Bildungsgelegenheit nicht ausnützen könnten.
Im allgemeinen muß zugegeben werden, daß die Vorgesetzten Ziele
noch nicht verwirklicht sind, aber es besteht die Hoffnung, daß sie im
Laufe der Zeit zu erreichen sind, wenn das Reich diese Bestrebungen
gesetzgeberisch ordnet und damit zu einem weiteren Ausbau zwingt.