Full text: Die Entwicklung der deutschen Stahlindustrie mit besonderer Berücksichtigung der Martinstahlerzeugung und der Bedeutung des Schrottes für dieselbe

31 — 
schaft der beteiligten Wirtschaftsgebiete geradezu eine 
Lebensfrage. Ueberdies war die Korrektion der Mosel 
bereits durch Artikel 14 des Frankfurter Friedens vom 
10, Mai 1871 ausdrücklich festgelegt worden, denn es hieß 
darin folgendermaßen: 
„Jede der vertragschließenden Parteien wird auf 
„ihrem Gebiete die zur Kanalisierung der Mosel 
„unternommenen Arbeiten fortführen. 1 ' 
Der Provinziallandtag der Rheinprovinz sprach sich in 
gleichem Sinne am 12. Dezember 1890 dahin aus, daß die 
Ausführung dieser Projekte als eine der Landwirtschaft 
wie dem Weinbau an der Mosel und dem Rhein nützliche, 
dem Handel und Gewerbe dieser Gegenden in hohem 
Maße fördersame und der Industrie derselben dringend 
benötigte Verkehrsverbesserung zu erachten sei. Diese 
Frage entstammt also nicht erst der unmittelbaren Gegen 
wart, sie hat schon seit einem halben Jahrhundert die 
Geister erregt. Der wichtigste Grund aber, der sich für 
die Kanalisierung beider Flüsse anführen läßt, liegt darin, 
daß durch Herstellung einer leistungsfähigen Wasserstraße 
zwischen dem größten deutschen Kohlenbecken in Nieder- 
rheinland-Westfalen und den wichtigsten deutschen Erz 
lagerstätten in Lothringen vermittels des größten Neben 
flusses der bedeutendsten Wasserverkehrsader Europas 
gleichsam ein natürlicher Austausch herbeigeführt werden 
würde. Die Eisenindustrie des Reiches ist schon ohnehin 
trotz unseres unbestreitbaren natürlichen Reichtums an 
Eisenerzen in hohem Grade auf die ausländische Eisen 
erzzufuhr angewiesen; daher müßte zum mindesten dahin 
gewirkt werden, daß das gewaltige Lothringische Erzre 
servoir nach Gebühr ausgenutzt werden könnte. 
Schon aus den vorstehend angeführten Gründen er 
hellt, welche große Bedeutung die Moselkanalisierung für 
die südwestdeutsche Eisenindustrie im’ besonderen und in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.