Full text: Die Entwicklung der deutschen Stahlindustrie mit besonderer Berücksichtigung der Martinstahlerzeugung und der Bedeutung des Schrottes für dieselbe

3. Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen. 
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Lande gerade das Entgegengesetzte eintritt. Auch politische Schattenseiten des Konzessions 
wesens sind nicht zu verkennen. 
Der spezifisch-sozialpolitische Standpunkt, welcher das Nichtaufkommenlassen großer 
mächtiger Erwerbsgesellschaften (deren Macht übrigens durch die staatliche Regulierung 
beschränkt ist), die bewußte „Einengung des Gebiets privatwirtschaftlicher Spekulatton" 
und die „Vermehrung des öffentlichen gegenüber dem privaten Eigentum" anstrebt, ist 
erklärlicherweise für diejenigen, welche denselben etwa teilen, gleichfalls ein in die 
Wagschale fallendes Motiv für das Staatsbahnsystem. 
3. Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen. 
Von Alfred von der Leyen. 
von der Leye», Lisenbahnpolitik. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, heraus 
gegeben von Lonrad, Elster, kexis, koening. 2. Aufl. 5. Bd. Jena, «8ustav Mischer, tstvo. 
b. 555—556. 
Die Verwaltung und der Betrieb der Eisenbahnen erfolgt unter dem Staats 
bahnsystem durch staatliche Behörden, Staatsbeamte und Arbeiter, bei den Privat 
bahnen durch die Organe der Gesellschaft. Die Beamten müssen zur Wahrnehmung 
ihrer Geschäfte befähigt sein. Auch die Privatbahnen dürfen nur solche Betriebs 
beamte anstellen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben, und so weit ist ihre Anstellung 
von der Genehmigung der Regierung abhängig zu machen. Bei Einführung des 
Staatsbahnsystems hat man cs vielfach für bedenklich erachtet, daß die Zahl der Staats 
beamten vermehrt und der politische Einfluß der Regierung zu sehr verstärkt werde. 
Wenn dies in der Tat ein Bedenken gegen das Staatsbahnsystem wäre, so erscheint 
cs noch viel bedenklicher, daß die großen Privatbahnen durch ihr Beamtenpersonal 
gegen den Staat wirken können; denn die meist nur auf Zeit angestellten Privatbahn 
beamten sind viel abhängiger als die lebenslänglich auf Grund gesetzlicher Vorschriften 
angestellten Staatsbeamten. 
Die Verwaltung ist so zu führen, daß allen berechtigten Bedürfnissen des 
Personen- und Güterverkehrs Genüge geleistet wird. hiernach ist der Zugverkehr ein 
zurichten, sind die Fahrpläne aufzustellen, die Preise im Personen- und Güterverkehr 
zu bemessen. Am dieser Aufgabe zu genügen, wird die Eisenbahn mit dem öffentlichen 
Leben, mit Pandel und Verkehr tunlichst Fühlung halten müssen, die Äußerungen der 
Presse zu beachten, Beschwerden schnell und sorgfältig zu prüfen haben. 
Ein besonders wichtiger Zweig der Eisenbahnvcrwaltung sind die Tarife für 
Personen- und Güterbeförderung. Die Pauptgrundsähe der Eisenbahntarif 
politik gehen dahin, daß den Eisenbahnen völlige Freiheit bei Bemessung der Beförderungs 
preise nicht gegeben werden darf. Sie würde grobe Mißbräuche zur Folge haben, 
insbesondere der persönlichen Begünstigung des einen auf Kosten und zum Schaden 
des andern Vorschub leisten. Der oberste Grundsatz der Tarifpolitik wird also sein 
müssen, die Öffentlichkeit und die gleichmäßige Geltung der Tarife für jeder 
mann sicherzustellen, einerlei, welches Eisenbahnsystem das herrschende ist; ferner eine 
möglichste Einfachheit, Übersichtlichkeit und Stetigkeit der Tarife zu erstreben. Sinter 
dem Staatsbahnsystem ist die Feststellung der Tarife Sache der Regierung, die sich 
indessen zwcckmäßigerweisc des Beirats wirtschaftlicher Sachverständiger bedienen wird. 
Auch den Privatbahncn gegenüber muß sich die Regierung das Recht vorbehalten.
	        
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