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schaft der beteiligten Wirtschaftsgebiete geradezu eine
Lebensfrage. Ueberdies war die Korrektion der Mosel
bereits durch Artikel 14 des Frankfurter Friedens vom
10, Mai 1871 ausdrücklich festgelegt worden, denn es hieß
darin folgendermaßen:
„Jede der vertragschließenden Parteien wird auf
„ihrem Gebiete die zur Kanalisierung der Mosel
„unternommenen Arbeiten fortführen. 1 '
Der Provinziallandtag der Rheinprovinz sprach sich in
gleichem Sinne am 12. Dezember 1890 dahin aus, daß die
Ausführung dieser Projekte als eine der Landwirtschaft
wie dem Weinbau an der Mosel und dem Rhein nützliche,
dem Handel und Gewerbe dieser Gegenden in hohem
Maße fördersame und der Industrie derselben dringend
benötigte Verkehrsverbesserung zu erachten sei. Diese
Frage entstammt also nicht erst der unmittelbaren Gegen
wart, sie hat schon seit einem halben Jahrhundert die
Geister erregt. Der wichtigste Grund aber, der sich für
die Kanalisierung beider Flüsse anführen läßt, liegt darin,
daß durch Herstellung einer leistungsfähigen Wasserstraße
zwischen dem größten deutschen Kohlenbecken in Nieder-
rheinland-Westfalen und den wichtigsten deutschen Erz
lagerstätten in Lothringen vermittels des größten Neben
flusses der bedeutendsten Wasserverkehrsader Europas
gleichsam ein natürlicher Austausch herbeigeführt werden
würde. Die Eisenindustrie des Reiches ist schon ohnehin
trotz unseres unbestreitbaren natürlichen Reichtums an
Eisenerzen in hohem Grade auf die ausländische Eisen
erzzufuhr angewiesen; daher müßte zum mindesten dahin
gewirkt werden, daß das gewaltige Lothringische Erzre
servoir nach Gebühr ausgenutzt werden könnte.
Schon aus den vorstehend angeführten Gründen er
hellt, welche große Bedeutung die Moselkanalisierung für
die südwestdeutsche Eisenindustrie im’ besonderen und in