Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

204 Geschichte des Seekriegsrechts. 
Häfen aller Länder, von denen englische Schiffe ausgeschlossen waren. 
Die nach diesen Hafen fahrenden oder von dort kommenden Schiffe 
waren mit Ladung konfiszierbar, alle aus französischen oder verbün 
deten Häfen kommenden Waren als Konterbande anzusehen. Eine 
Erweiterung und Verschärfung brachte schließlich noch das Dekret Na 
poleons vom Dezember 1807. 
III. Von der Pariser Seerechtsdeklaration bis zum Welt 
krieg. 
Das Durcheinander der seekriegsrechtlichen Prinzipien, namentlich 
die Geltung verschiedener Grundsätze in Frankreich und England 
mußte notwendig bei Beginn des Ärimkrieges, in dem Frankreich und 
England als Verbündete nebeneinander kämpften, zu einer Regelung 
führen. Nachdem provisorisch während des Krimkrieges von den Ver 
bündeten die Sätze frei Schiff, frei Gut, unfrei Schiff, frei Gut be 
achtet waren, trat mit der Friedenskonferenz die Notwendigkeit einer 
Normierung der wichtigsten Seekriegsfragen hervor. Am 16. April 1856 
haben die Konferenzmächte vier Grundsätze in der Pariser See 
rechtsdeklaration aufgestellt, denen mit der Zeit alle Kulturstaaten 
beigetreten sind und die auch von solchen Staaten beobachtet wurden, 
die, wie 1898 die Vereinigten Staaten und Spanien, damals die 
Pariser Deklaration noch nicht anerkannt hatten. Diese vier Grund 
sätze lauten: 
1. Die Kaperei ist und bleibt abgeschafft; 
2. die neutrale Flagge deckt das feindliche Gut, mit Aus 
nahme der Kriegskonterbande (frei Schiff, frei Gut); 
3. neutrales Gut unter feindlicher Flagge, mit Ausnahme 
der Kriegskonterbande, darf nicht mit Beschlag belegt 
werden (unfrei Schiff, frei Gut); 
4. die Blockaden müssen, um rechtsverbindlich zu fern, 
wirksam sein, das heißt, durch eine Streitmacht aufrecht er 
halten werden, welche hinreicht, um den Zugang zur Küste 
des Feindes wirklich zu verhindern. 
In der Folgezeit gingen die Bemühungen namentlich auf Besei 
tigung des Seebeuterechts. Daneben liefen einzelne Spezialfragen, 
die durch Seekriege, namentlich den spanisch-amerikanischen und den 
russisch-japanischen aufgeworfen wurden. Auf der II. Haager Konfe 
renz 1907 ist man nicht zur Ausarbeitung eines großen Seekriegsrechts
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.