Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Berkehrsverträge. 
103 
fügenden nicht hindern, die nach dem Weltkrieg nur noch geschichtliche 
Bedeutung haben, das um so weniger, als eben die Zwischenabhängig 
keit der Staaten doch früher oder später mit zwingender Notwendig 
keit zu ihrer Wiederherstellung, wenn auch in abgeänderter Form, 
führen muß, zum Teil auch bereits geführt hat. 
§ 23. Der internationale Verkehr. 
I. Die Post. 
Nachdem sich schon am 9. Oktober 1874 zu Bern 21 Staaten zum 
Allgemeinen Postverein zusammengeschlossen hatten, umspannt dieser, 
seit dem 1. Juni 1878 als Weltpostverein bezeichnet, nunmehr alle 
Staaten der Sulturroelt 1 . Durch spätere Konventionen, zuletzt 1920 
in Madrid revidiert, behandelt der zu Grunde liegende Vertrag den 
Verkehr mit Briefen, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapieren, 
während in Nebenverträgen Besümmungen über Briefe und Käst 
chen mit Wertangabe, Postanweisungen, Postpakete, Postaufträge, 
Zeitungen und Zeitschriftenbeförderung enthalten sind. Besonders 
hervorzuheben ist die prinzipielle, 1920 freilich im Schlußprotokoll im 
Hinblick auf die Valutaunterschiede stark modifizierte Einheitlichkeit 
der Postgebühr, die Zulassung von Einschreibesendungen, die Ein 
setzung eines internationalen Bureaus in Bern (vgl. S. 93). Der Ver 
trag ist in den Friedensverträgen auch im Verhältnis der alliierten und 
assoziierten Mächte zu Deutschland aufrechterhalten. 
II. Der Telegraphenverkehr. 
a) Schon unter dem 17. Mai 1865 ist in Paris der Allgemeine Tele- 
graphen-Verein gegründet worden, dessen Grundvertrag wiederholt, 
so 1875 und 1908, abgeändert worden ist. Dem Telegrapben-Ver- 
ein gehören heute alle europäischen Staaten an, ferner aber eine Reihe 
afrikanischer Gebiete, südamerikanische Staaten (nicht die Union) und 
Australien. Wichtig ist, daß der Worttarif als Grundlage genommen 
ist; eine einheitliche Taxe ist bislang nicht durchgeführt. Sein Organ 
ist das internationale Welttelegraphen-Bureau in Bern (vgl. S. 93) 1 . 
b) Zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel wurde 
am 14. März 1884 ein durch einen Zusatzartikel und 1886 durch eine 
1 Der Madrider Vertrag von 1920 nennt (wie schon früher neben Staaten 
auch Nebenländer) 73 Kontrahenten, darunter die Neustaaten Polen, Jugo 
slawien, Tschecho-Slowakei, Finnland, Irland.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.