Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

106 
Schiffahrtsrecht. 
Für Staatsluftschiffe (darunter sind zu verstehen: Militärluftfahr 
zeuge und ausschließlich für Staatsdienste bestimmte Flugzeuge wie 
für Post, Polizei) gilt Sonderregelung. Militärluftschiffe bedürfen 
zur Landung besonderer Aufenthaltsbewilligung, genießen aber dann 
Exterritorialität. Jedes Luftfahrzeug muß eine Staatsangehörigkeit 
besitzen; die Staatsangehörigkeit beurteilt sich nach dem Staate, in 
dessen Register das Fahrzeug eingetragen ist. Eintragung ist nur zu 
lässig, wenn das Fahrzeug einem Angehörigen des betreffenden Staates 
gehört. Bei Fahrzeugen in Gesellschaftsbesitz müssen der Präsident 
und mindestens 2 / 3 der Gesellschafter die Staatsangehörigkeit besitzen. 
Jedes Fahrzeug muß ein Nationalitätsabzeichen und ein Eintragungs 
zeichen, sowie Name und Wohnsitz des Besitzers enthalten. Ein um 
fangreiches Luftstraßenrecht ergänzt das Abkommen. 
VI. Das internationale Schiffahrtsrecht. 
a) Einschränkungen des Prinzips der Meeresfreiheit durch Verträge. 
1. Das große Prinzip der Freiheit der Meere (vgl. später) hat wie 
derholt beträchtliche Abbeugungen erfahren. So ist entgegen dem 
völkerrechtlichen Grundsatz, daß Binnenmeere, die mit der offenen 
See in Verbindung stehen, an der Freiheit dieser teilnehmen, durch 
die Neutralisierung des Schwarzen Meeres im Pariser Frieden 
von 1856, dieser erheblich eingeschränkt worden. Danach durfte Ruß 
land im Schwarzen Meer keine Kriegsschiffe halten und keinerlei mili 
tärische Anlagen errichten. Nachdem sich Rußland schon am 31. Ok 
tober 1870 von diesem Vertrag losgesagt hatte, ist die Neutralisierung 
durch den sogenannten Pontus-Vertrag vom 30. März 1871 durch die 
Pariser Signatarmächte aufgehoben worden. 
2. Noch interessanter ist die Regelung der sogenannten Meerengen 
frage, d. h. die Frage der Durchfahrt durch den das Schwarze Meer 
mit dem Ägäischen Meer verbindenden Bosporus und die Dardanellen. 
Nach allgemeinen Grundsätzen wäre diese Durchfahrt für Handels 
und Kriegsschiffe frei. Die Türkei hat aber mit allem Nachdruck eine 
entgegenstehende, zunächst rein landesrechtliche Anschauung vertreten. 
Nachdem diese in einem Bündnisverträge mit Rußland 1805, dann im 
Frieden mit England 1809 beschränkte völkerrechtliche Anerkennung 
gefunden, hat sich Rußland durch einen Geheimartikel zu dem Vertrag 
von Unkiar-Jskelessi 1833 als einzige Bündnispflicht der Türkei die 
Schließung der Meerenge in Kriegszeiten versprechen lassen. Ein Ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.