148 Begriff der Schiedssprechung.
Grund der Achtung vor dem Recht". Es ist bedeutsam, daß die Haager
Konvention ausdrücklich betont, daß die Sprüche des Haager Schiedsgerichtes
Rechtssprüche sein sollen. Denn während im innerstaatlichen
Rechtsleben die Schiedsgerichte nicht notwendig an die Normen
des positiven Rechtes gebunden sind, ist es gerade ein unbedingtes Ersordernis
für das internationale, das geltende Völkerrecht, eventuell unter
Zuhilfenahme der Analogie, zur Anwendung zu bringen, sofern die
Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. In dem gleichen
wichtigen Artikel 35, der die Definition der internationalen Schiedssprechung
gibt, ist - und^war in Absatz 2 - die weitere Folge niedergelegt,
die aus der Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit entfließt:
„Die Anrufung der Schiedssprechung," heißt es dort, „schließt
die Verpflichtung in sich, sich nach Treu und Glauben dem Schiedssprüche
zu unterwerfen." Diese Norm ist von größter Bedeutung.
Würde die Verpflichtung der Kontrahenten mit Abschluß des Kompromisses
erschöpft sein, so könnte jeder Staat nach freiem Belieben
die Erfüllung des Schiedsspruches ablehnen und damit gerade den Unterschied
verwischen, der zwischen Vermittlung und Schiedsgerichtsbarkeit
besteht. Es liegt im Wesen jeder Gerichtsbarkeit (die sich nur
dadurch von jener unterscheidet, daß bei der Schiedsgerichtsbarkeit die
Parteien die Richter bestimmen), daß sie die Verpflichtung zur Erfüllung
der Sentenz in sich schließt. Wenn Art. 37 II von einer Unter*
Weisung nach Treu und Glauben spricht, so bedeutet das eme Abkürzung
für die deutlichere Fassung: „wie es Treu und Glauben verlangt . Nur
so entspricht sie der Vorstellung von der Wirkung, die wir an den Begriff
Urteil knüpfen.
b) Was nun den im zweiten Kapitel des Friedensabkommens behandelten
Ständigen Gerichtshof, die Cour permanente d’arbitrage,
anlangt, so ist diese juristisch nicht als ein Organ eines angeblichen
Staatenverbandes aufzufassen. Denn nach einem Vorschlag
des Deutschen Reiches bestimmt Art. 44 1. II: „Jede Vertragsmacht
benennt höchstens vier Personen von anerkannter Sachkunde m
Fragen des Völkerrechts, die sich der höchsten sittlichen Achtung erfreuen
und bereit sind, ein Schiedsrichteramt zu übernehmen. Die so benannten
Personen ollen unter dem Titel von Mitgliedern des Schiedshoses m
eine Liste eingetragen werden, diese soll allen Vertragsmächten durch das
Bureau mitgeteilt werden." Wollen nun die Parteien eines konkreten
Streites ein „Tribunal d’arbitrage“ int Haag zur Entscheidung ihrer