Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Herrschen  und  zwingen  verträgt  sich  nicht  mit  der  Wissenschaft.
Die  Wissenschaft  kann  also  niemals  dienendes  Glied  der  Verwaltung
sein.  Bisher  war  sie  es  in  besonderer  Beziehung  auf  die  Statistik.
Daraus  resultiert  denn  auch  die  ständige  Beeinflussung  und  oft
sogar  Vergewaltigung  der  Statistik,  die  Herabwürdigung  zu  einem
rein  subalternen  Organe  des  Staates  und  seiner  Verwaltung.
In  einer  Reihe  von  Staaten  ist  diese  Periode  der  untergeordneten ­
  Stellung  der  Statistik  im  Staatsorganismus  zum  Teil  bereits ­
  überwunden.  Die  Statistik  ist  aber  trotz  alledem  noch  nicht
frei  und  unabhängig  gestellt.  Es  gibt  mit  geringer  Ausnahme
weder  eine  methodische  Ausbildung  in  der  Statistik  auf  den  Universitäten ­
  und  daher  auch  keine  Lehrstühle,  noch  einen  besonderen
praktischen  Vorbereitungsdienst  in  der  Statistik  und  daher  keine
statistische  Laufbahn  und  keine  besondere  Klasse  statistischer  Beamten ­
  in  der  Hierarchie  des  Beamtentums.  Die  geringe  Ausbildung ­
  und  Schätzung  der  Statistik  ist  im  Grunde  nichts  weiter  als
ein  Reflex  der  mangelnden  logischen  Schulung  des  Einzelnen  und
der  geringen  Denkfähigkeit  des  Volkes.
Die  Wissenschaft  muß  dermaleinst  die  höhere  Einheit,  die
oberste  Kategorie  im  Staatenleben  der  Völker  werden;  denn  nur  die
Wissenschaften  vermögen  die  Grundlinien  des  Lebens  zu  geben.
Verwaltung  ist  eine  Kunst,  keine  Wissenschaft 1 ).  Wenn  daher  die
Statistik  Wissenschaft  sein  will,  wenn  sie  die  Stellung  im  Staate  haben
will,  die  ihr  gebührt,  dann  kann  sie  niemals  Funktion  der  Verwaltung ­
  sein,  wie  ihr  das  bisher  selbst  von  hervorragenden  Statistikern ­
  wie  Mischler 2 )  und  v.  Mayr 3 )  vindiziert  worden  ist.
Das  ergibt  aber  auch  schon  die  einfachste  staatsrechtliche  Überlegung. ­

Träger  des  Staatswillens  ist  stets  das  Staatsoberhaupt.  Im
Ministerialsystem  der  Staaten  der  Gegenwart  fungieren  die  Minister,
also  die  obersten  Beamten  im  Staate  und  der  Staatsbehörden,  als
im  Grunde  völlig  vom  Staatsrepräsentanten  abhängige  Subalterne.
Eine  Verquickung  der  Statistik  mit  der  Verwaltung  durch  Unterordnung ­
  ist  einfach  eine  Unmöglichkeit  oder  eine  Lüge,  denn
wissenschaftliches  Forschen  kann  nie  den  Willenskundgebungen
einer  Person  unterliegen,  deren  Interesse  doch  ausschließlich  nur
ein  praktisches,  keinenfalls  aber  ein  wissenschaftliches  ist.  In
*)  Vgl.  Cuno:  Theorie  und  Praxis  bei  der  Ausbildung  der  Regierungsreferendare.
Preußisches  Verwaltungsblatt.  Jahrg.  XXXIII,  Nr.  32.  11.  Mai  1912,  S.  529.
2 )  Vgl.  Allgemeine  Grundlagen  der  Verwaltungsstatistik.  Stuttgart  1892,  S.  21.
3 )  Statistik  und  Verwaltung.  Allg.  Statist.  Archiv,  Bd.  I,  S.  40.
            
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