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Regierungen aufforderte, die Landräte zu periodischen Übersichten
über die statistischen und sonstigen Verhältnisse, insbesondere über
die Resultate der Verwaltung zu ermuntern, und durch den Zir
kularerlaß vom ii. April 185g 1 ), der die dreijährige Berichterstat
tung der Landräte vorschrieb, sowie durch den Erlaß vom
27. Juni 1862 2 ), der Inhalt und Form der Kreisstatistiken der
periodischen Berichterstattungen endgültig festlegte.
In diesen Kreisbeschreibungen der 30er und 40er Jahre und
später der 60 er Jahre können aber wissenschaftliche Statistiken
im strengen Sinne nicht erblickt werden, daran hinderte schon
die mangelnde statistisch - wissenschaftliche Schulung der Ver
fasser, die zumeist die Landräte selbst oder gar nur Subaltern
beamte waren 3 ). Es waren im Grunde Statistiken in der Art der
Achenwall-Schlözerschen Auffassung, besonders aber in der Nie
manns, der ja in seinen »Miscellaneen historischen, statistischen
und ökonomischen Inhalts« 4 ) von nachhaltigstem Einfluß auf die
Gestaltung der Kreisbeschreibungen wie auch der Verwaltungs
statistik überhaupt gewesen ist, wenn auch die zeitgenössische Ge
schichte dies nicht erkennen konnte und die Nachwelt nicht zu
gestehen wollte 5 ).
Das Streben der Statistiker ist stets auf die Anerkennung
der Statistik als Wissenschaft gegangen, dann aber auf die mög
lichst souveräne Stellung der Statistik innerhalb des Staatsorganis
mus 6 ). Ihre Reformwünsche decken sich zum Teil mit dem be
reits zu Beginn Ausgeführten und dem an späterer Stelle noch
4 ) Vgl. Anl. XI, S. 36.
2 ) Vgl. Anl. XIV, S. 43 ff.
3 ) Vgl. Boeckh, Die Bearbeitung von Kreisstatistiken durch die Kgl. Landräte usw.
Zeitschr. des Kgl. Preuß. Statistischen Bureaus. I. Jahrg. 1861. S. 308. »Der Landrat
ist nicht schon von selbst ein Statistiker; die statistische Tätigkeit, welche die Landrats
ärater in so hohem Grade beschäftigt, bleibt ihm mitunter fremd, selten wenigstens
erlangt er die volle Technik derselben; bei allen erforderlichen Zahlen in den Akten wird
er auch nicht immer mit den Verhältnissen des Kreises völlig vertraut sein, noch weniger
oft ihnen Verständnis ihres statistischen Wertes entgegenbringen.«
4 ) Miscellaneen historischen, statistischen und ökonomischen Inhalts zur Kunde
des deutschen und angrenzenden Nordens besonders der Herzogtümer Schleswig und
Holstein. 2 Bde. Altona und Leipzig 1798.
5 ) Über Niemann vgl. John: Geschichte der Statistik 1884, S. H4ff. Jonak:
Theorie der Statistik. Wien 1853, S. 31, vgl. aber auch Niemanns Abriß der Statistik
und Staatenkunde. Altona 1807.
6 ) Mischler: Allgemeine Grundlagen der Verwaltungsstatistik. Stuttgart 1892
besonders § 35. Die Stellung des statistischen Amtes im System der Verwaltungs
behörden, S. 113 ff.