Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Regierungen aufforderte, die Landräte zu periodischen Übersichten 
über die statistischen und sonstigen Verhältnisse, insbesondere über 
die Resultate der Verwaltung zu ermuntern, und durch den Zir 
kularerlaß vom ii. April 185g 1 ), der die dreijährige Berichterstat 
tung der Landräte vorschrieb, sowie durch den Erlaß vom 
27. Juni 1862 2 ), der Inhalt und Form der Kreisstatistiken der 
periodischen Berichterstattungen endgültig festlegte. 
In diesen Kreisbeschreibungen der 30er und 40er Jahre und 
später der 60 er Jahre können aber wissenschaftliche Statistiken 
im strengen Sinne nicht erblickt werden, daran hinderte schon 
die mangelnde statistisch - wissenschaftliche Schulung der Ver 
fasser, die zumeist die Landräte selbst oder gar nur Subaltern 
beamte waren 3 ). Es waren im Grunde Statistiken in der Art der 
Achenwall-Schlözerschen Auffassung, besonders aber in der Nie 
manns, der ja in seinen »Miscellaneen historischen, statistischen 
und ökonomischen Inhalts« 4 ) von nachhaltigstem Einfluß auf die 
Gestaltung der Kreisbeschreibungen wie auch der Verwaltungs 
statistik überhaupt gewesen ist, wenn auch die zeitgenössische Ge 
schichte dies nicht erkennen konnte und die Nachwelt nicht zu 
gestehen wollte 5 ). 
Das Streben der Statistiker ist stets auf die Anerkennung 
der Statistik als Wissenschaft gegangen, dann aber auf die mög 
lichst souveräne Stellung der Statistik innerhalb des Staatsorganis 
mus 6 ). Ihre Reformwünsche decken sich zum Teil mit dem be 
reits zu Beginn Ausgeführten und dem an späterer Stelle noch 
4 ) Vgl. Anl. XI, S. 36. 
2 ) Vgl. Anl. XIV, S. 43 ff. 
3 ) Vgl. Boeckh, Die Bearbeitung von Kreisstatistiken durch die Kgl. Landräte usw. 
Zeitschr. des Kgl. Preuß. Statistischen Bureaus. I. Jahrg. 1861. S. 308. »Der Landrat 
ist nicht schon von selbst ein Statistiker; die statistische Tätigkeit, welche die Landrats 
ärater in so hohem Grade beschäftigt, bleibt ihm mitunter fremd, selten wenigstens 
erlangt er die volle Technik derselben; bei allen erforderlichen Zahlen in den Akten wird 
er auch nicht immer mit den Verhältnissen des Kreises völlig vertraut sein, noch weniger 
oft ihnen Verständnis ihres statistischen Wertes entgegenbringen.« 
4 ) Miscellaneen historischen, statistischen und ökonomischen Inhalts zur Kunde 
des deutschen und angrenzenden Nordens besonders der Herzogtümer Schleswig und 
Holstein. 2 Bde. Altona und Leipzig 1798. 
5 ) Über Niemann vgl. John: Geschichte der Statistik 1884, S. H4ff. Jonak: 
Theorie der Statistik. Wien 1853, S. 31, vgl. aber auch Niemanns Abriß der Statistik 
und Staatenkunde. Altona 1807. 
6 ) Mischler: Allgemeine Grundlagen der Verwaltungsstatistik. Stuttgart 1892 
besonders § 35. Die Stellung des statistischen Amtes im System der Verwaltungs 
behörden, S. 113 ff.
	        
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