Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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satze über die Bearbeitung der Kreisstatistiken durch die Kgl. 
Landräte noch schreiben: »Die Ausarbeitung von Kreisstatistiken 
ist infolge der neuesten ministeriellen Anordnungen in gewissem 
Maße ein integrierender Teil der Tätigkeit der landrätlichen Be 
hörden geworden,« 1 ) so ist jetzt zu sagen: Die staatliche Statistik 
bildet einen nur untergeordneten Bestandteil der Aufgaben des 
Landratsamtes. 
Nur eins ist den Kreisen geblieben; sie sind nicht nur Ver- 
teilungs- und Sammelstelle bei den großen Zählungen, sondern 
sie sind auch die Auskunfts- und Anweisungsstelle, das Kontroll 
organ für die richtige sachgemäße Durchführung der großen 
Zählungen. Wie dieses bisher möglich gewesen ist, ist allerdings 
mit einem starken Fragezeichen zu versehen. Das Subalternbe 
amtenpersonal der Kreisbehörden, dem die Unterweisung und An 
leitung der ländlichen Gemeindevorsteher allein obliegen sollte, ist 
nicht einmal in den Elementen der statistischen Technik bewandert; 
es hat daher bisher wohl nur in den seltensten Fällen die exakte 
Durchführung der großen Zählungen, die doch an dieser Stelle ein 
bestimmtes Maß statistischer Kenntnisse und statistischer Praxis ver 
langen, überall wirklich einwandfrei gewährleistet werden können. 
Die Kreise treiben aber auch eigene Statistik. Diese ist 
ihnen im Grunde schon durch § 127 Absatz 2 der Kreisordnung 
auferlegt, der besagt, daß der Kreisausschuß dem Kreistage bei 
Vorlage des Kreishaushaltsetats über den Stand und die Verwal 
tung der Kreiskommunalangelegenheiten Bericht zu erstatten 
hat 2 ). Diese Kreisverwaltungsberichte, die häufig nur handschrift 
lich oder durch Umdruck vervielfältigt hergestellt werden, sind 
natürlich vorerst völlig wertlos im Sinne der statistisch wissen 
schaftlichen Erkenntnis. Sie können immerhin aber, namentlich 
wenn die Publizität der Berichte durch Drucklegung vorgeschrieben 
werden sollte, bei geeigneter Bearbeitung Anlaß zu einer wenn 
auch nur rudimentären Kreisstatistik geben. Für die eigenen 
kommunalen Zwecke bietet sich den Kreisen aber ein reiches Feld
	        
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