Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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4. die Zahl der öffentlichen und Privatgebäude, und unter den letztem wieder 
die der Wohn- und Fabrikgebäude, der Mühlen, der Ställe und Scheunen; 
5. den Viehstand nach den einzelnen Viehgattungen; 
6. die Zahl der verschiedenen Gewerbe, welche im Kreise betrieben werden 
und den Zustand derselben; 
7. die Militär-Verhältnisse, namentlich die Zahl der im stehenden Heere dienen 
den, sowie der zur Landwehr und Armee-Reserve gehörigen Mannschaften 
aus dem Kreise; 
8. den Betrag der öffentlichen direkten Steuern, und zwar: 
a) der Grundsteuer im allgemeinen, sowie im Durchschnitt auf jeden Morgen 
des Flächenraums und auf den einzelnen Kopf der Bevölkerung des Kreises 
treffend; 
b) der Klassensteuer, mit Angabe der Zahl der Familien, welche dazu nach 
den verschiedenen Steuersätzen kontribuieren, der auf eingelegte Rekla 
mationen stattgefundenen Erlasse und des Durchschnittsbetrages dieser 
Steuer pro Kopf; 
c) der Gewerbesteuer, mit Angabe der Zahl der einzelnen Gewerbe, von 
denen sie entrichtet wird, und des Durchschnittssatzes pro Kopf; 
9. den Betrag der Gemeinde-Abgaben und den Zustand des Kommunal-Rech- 
nungswesens; 
10. die Zahl der im Kreise befindlichen höheren und Elementar-Schulen und 
sonstigen wissenschaftlichen Anstalten und der dabei angestellten Lehrer, 
sowie der sämtlichen Schulkinder und den Zustand des Schulwesens im 
allgemeinen; 
11. die ausgeführten Kommunal-Bauten und den Betrag der Ausgaben dafür; 
12. das Feuer-Sozietätswesen, unter Angabe der versicherten Gebäude, der 
Assekurations-Summe und der davon geleisteten Beiträge, sowie der statt 
gefundenen Brandschäden, resp. in den Städten und auf dem platten Lande; 
13. die unternommenen Wegebauten und deren Kosten; 
14. vorgekommene Verbrechen; 
15. den Zustand der Landwirtschaft, mit Rücksicht auf die verschiedenen 
Kulturzweige; 
16. die stattgefundenen Gemeinheitsteilungen. 
Da es von mannigfachen Nutzen sein kann, wenn Kreisstände und Kreis 
bewohner auf eine solche Weise mit dem Kreise in allen wesentlichen Beziehungen 
näher bekannt, und dadurch zu einem regeren Interesse für die Angelegenheiten 
desselben angefeuert werden, so erscheint es wünschenswert, daß von sämtlichen 
Landräten in bestimmten Zeitabschnitten auf Kreistagen eine ähnliche Übersicht 
der Verhältnisse der von ihnen verwalteten Kreise gegeben werde. Ich fordere 
die Königl. Regierung deshalb auf, die Landräte Ihres Verwaltungsbezirks hierzu 
zu ermuntern und wünsche, daß die Herren Kollegien-Chefs in den jährlichen Ver 
waltungsberichten erwähnen mögen, mit welchem Erfolge dies geschehen ist. 
Berlin, den 2. September 1838. 
Der Minister des Innern und der Polizei, 
gez. v. R o c h o w.
	        
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