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4. die Zahl der öffentlichen und Privatgebäude, und unter den letztem wieder
die der Wohn- und Fabrikgebäude, der Mühlen, der Ställe und Scheunen;
5. den Viehstand nach den einzelnen Viehgattungen;
6. die Zahl der verschiedenen Gewerbe, welche im Kreise betrieben werden
und den Zustand derselben;
7. die Militär-Verhältnisse, namentlich die Zahl der im stehenden Heere dienen
den, sowie der zur Landwehr und Armee-Reserve gehörigen Mannschaften
aus dem Kreise;
8. den Betrag der öffentlichen direkten Steuern, und zwar:
a) der Grundsteuer im allgemeinen, sowie im Durchschnitt auf jeden Morgen
des Flächenraums und auf den einzelnen Kopf der Bevölkerung des Kreises
treffend;
b) der Klassensteuer, mit Angabe der Zahl der Familien, welche dazu nach
den verschiedenen Steuersätzen kontribuieren, der auf eingelegte Rekla
mationen stattgefundenen Erlasse und des Durchschnittsbetrages dieser
Steuer pro Kopf;
c) der Gewerbesteuer, mit Angabe der Zahl der einzelnen Gewerbe, von
denen sie entrichtet wird, und des Durchschnittssatzes pro Kopf;
9. den Betrag der Gemeinde-Abgaben und den Zustand des Kommunal-Rech-
nungswesens;
10. die Zahl der im Kreise befindlichen höheren und Elementar-Schulen und
sonstigen wissenschaftlichen Anstalten und der dabei angestellten Lehrer,
sowie der sämtlichen Schulkinder und den Zustand des Schulwesens im
allgemeinen;
11. die ausgeführten Kommunal-Bauten und den Betrag der Ausgaben dafür;
12. das Feuer-Sozietätswesen, unter Angabe der versicherten Gebäude, der
Assekurations-Summe und der davon geleisteten Beiträge, sowie der statt
gefundenen Brandschäden, resp. in den Städten und auf dem platten Lande;
13. die unternommenen Wegebauten und deren Kosten;
14. vorgekommene Verbrechen;
15. den Zustand der Landwirtschaft, mit Rücksicht auf die verschiedenen
Kulturzweige;
16. die stattgefundenen Gemeinheitsteilungen.
Da es von mannigfachen Nutzen sein kann, wenn Kreisstände und Kreis
bewohner auf eine solche Weise mit dem Kreise in allen wesentlichen Beziehungen
näher bekannt, und dadurch zu einem regeren Interesse für die Angelegenheiten
desselben angefeuert werden, so erscheint es wünschenswert, daß von sämtlichen
Landräten in bestimmten Zeitabschnitten auf Kreistagen eine ähnliche Übersicht
der Verhältnisse der von ihnen verwalteten Kreise gegeben werde. Ich fordere
die Königl. Regierung deshalb auf, die Landräte Ihres Verwaltungsbezirks hierzu
zu ermuntern und wünsche, daß die Herren Kollegien-Chefs in den jährlichen Ver
waltungsberichten erwähnen mögen, mit welchem Erfolge dies geschehen ist.
Berlin, den 2. September 1838.
Der Minister des Innern und der Polizei,
gez. v. R o c h o w.