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3. Es ist die Aufgabe des statistischen Dezernats, dies ganze vorbezeichnete
Material, sei es selbständig, sei es in Unterstützung und Gemeinschaft mit den
anderen Dezernaten, zu sammeln, zu ordnen und zusammenzustellen.
Die Sammlung der statistischen Nachrichten hat dem oben hervorgehobenen
Bedürfnisse eines einheitlichen Verfahrens dadurch zu genügen, daß die mannig
faltigen Quellen dieser Art an einem Punkte zusammengeführt, und das Vorhanden
sein und die Ergebnisse derselben fortdauernd gegenwärtig und in bequemer Be
nutzbarkeit erhalten werden. Zu diesem Behufe wird es zweckmäßig sein, die
statistischen Materialien auch räumlich, nämlich in derselben Registratur nach
Möglichkeit zu konzentrieren, soweit dies mit sonstigen dienstlichen Rücksichten
vereinbar ist.
Um hierbei das Schreibwerk nicht unverhältnismäßig zu vermehren, wird
es in vielen Fällen genügen, in übersichtlichen Notizen, welche bei dem statistischen
Dezernate geführt werden, die Hauptresultate der Zusammenstellungen anderer
Verwaltungszweige niederzulegen, oder selbst nur auf deren Vorhandensein durch
einen nachrichtlichen Vermerk hinzuweisen.
4. Zur Ordnung der statistischen Nachrichten gehört wesentlich deren Prü
fung und Berichtigung, damit die Zahlen auch dem Leben entsprechen.
Hier liegt der Schwerpunkt der statistischen Geschäftstätigkeit bei den
Regierungen. Hier haben die betreffenden Beamten die ihnen beiwohnende Kennt
nis des Landes und seiner Zustände, ihre Sorgfalt und Gründlichkeit vorzüglich zu
bewähren. Denn von den Mängeln und Fehlern, welche der Aufmerksamkeit der
nahestehenden Provinzial-Behörden entgehen, müssen einleuchtenderweise viele
auch der eindringendsten Revision der Vorgesetzten Behörden verborgen bleiben
Ein besonders wirksames Mittel der Prüfung ist in der Vergleichung der
neuesten Erhebungen mit früheren gegeben. Dieselbe muß daher mit aller Genauig
keit und Schärfe stattfinden und jede nicht durchaus in der Natur der Verhältnisse
begründete und von selbst erklärliche Abweichung in eingehender Weise erörtert
und völlig ins Licht gestellt werden.
Da es mehrfach vorkommt, daß über wesentlich denselben Gegenstand nur
zu verschiedenen Zwecken verschiedene Zusammenstellungen von statistischem
Werte gemacht werden, so ist in deren gegenseitiger Vergleichung ebenfalls ein nicht
außer acht zu lassendes Mittel für die Prüfung ihrer Richtigkeit zu finden. So
einerseits die Urlisten der Volkszählung, andererseits die Klassensteuer- und Ein
kommensteuerlisten, die polizeilichen Melderegister usw., ferner einerseits die Ge
werbe- und Fabriktabellen, andererseits die Gewerbesteuerrolle, die Übersichten
der Produktionen des Hütten- usw. Betriebes usw., ebenso einerseits der Kirchen-
und Schultabellen, andererseits die Jahresberichte über den Stand des Schul
wesens usw.
Zu einer solchen vergleichenden Prüfung vorliegender statistischer Auf
nahmen wird auch jede sonstige, im Geschäftslaufe vorkommende Gelegenheit auf
fordern, wo statistische Data zur Grundlage von allgemeinen oder besonderen
Verwaltungsmaßregeln usw. benutzt werden sollen, und verschiedene Angaben
einander gegenübergehalten werden können.
Die Prüfung der statistischen Tabellenwerke darf sich übrigens nicht auf
deren Durchsicht bei der Regierung selbst beschränken, sondern muß nach Be
dürfnis auch durch örtliche Revisionen bei Gelegenheit von Dienstreisen in der
Art fortgesetzt werden, daß der Departementsrat mit den betreffenden Behörden