Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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3. Es ist die Aufgabe des statistischen Dezernats, dies ganze vorbezeichnete 
Material, sei es selbständig, sei es in Unterstützung und Gemeinschaft mit den 
anderen Dezernaten, zu sammeln, zu ordnen und zusammenzustellen. 
Die Sammlung der statistischen Nachrichten hat dem oben hervorgehobenen 
Bedürfnisse eines einheitlichen Verfahrens dadurch zu genügen, daß die mannig 
faltigen Quellen dieser Art an einem Punkte zusammengeführt, und das Vorhanden 
sein und die Ergebnisse derselben fortdauernd gegenwärtig und in bequemer Be 
nutzbarkeit erhalten werden. Zu diesem Behufe wird es zweckmäßig sein, die 
statistischen Materialien auch räumlich, nämlich in derselben Registratur nach 
Möglichkeit zu konzentrieren, soweit dies mit sonstigen dienstlichen Rücksichten 
vereinbar ist. 
Um hierbei das Schreibwerk nicht unverhältnismäßig zu vermehren, wird 
es in vielen Fällen genügen, in übersichtlichen Notizen, welche bei dem statistischen 
Dezernate geführt werden, die Hauptresultate der Zusammenstellungen anderer 
Verwaltungszweige niederzulegen, oder selbst nur auf deren Vorhandensein durch 
einen nachrichtlichen Vermerk hinzuweisen. 
4. Zur Ordnung der statistischen Nachrichten gehört wesentlich deren Prü 
fung und Berichtigung, damit die Zahlen auch dem Leben entsprechen. 
Hier liegt der Schwerpunkt der statistischen Geschäftstätigkeit bei den 
Regierungen. Hier haben die betreffenden Beamten die ihnen beiwohnende Kennt 
nis des Landes und seiner Zustände, ihre Sorgfalt und Gründlichkeit vorzüglich zu 
bewähren. Denn von den Mängeln und Fehlern, welche der Aufmerksamkeit der 
nahestehenden Provinzial-Behörden entgehen, müssen einleuchtenderweise viele 
auch der eindringendsten Revision der Vorgesetzten Behörden verborgen bleiben 
Ein besonders wirksames Mittel der Prüfung ist in der Vergleichung der 
neuesten Erhebungen mit früheren gegeben. Dieselbe muß daher mit aller Genauig 
keit und Schärfe stattfinden und jede nicht durchaus in der Natur der Verhältnisse 
begründete und von selbst erklärliche Abweichung in eingehender Weise erörtert 
und völlig ins Licht gestellt werden. 
Da es mehrfach vorkommt, daß über wesentlich denselben Gegenstand nur 
zu verschiedenen Zwecken verschiedene Zusammenstellungen von statistischem 
Werte gemacht werden, so ist in deren gegenseitiger Vergleichung ebenfalls ein nicht 
außer acht zu lassendes Mittel für die Prüfung ihrer Richtigkeit zu finden. So 
einerseits die Urlisten der Volkszählung, andererseits die Klassensteuer- und Ein 
kommensteuerlisten, die polizeilichen Melderegister usw., ferner einerseits die Ge 
werbe- und Fabriktabellen, andererseits die Gewerbesteuerrolle, die Übersichten 
der Produktionen des Hütten- usw. Betriebes usw., ebenso einerseits der Kirchen- 
und Schultabellen, andererseits die Jahresberichte über den Stand des Schul 
wesens usw. 
Zu einer solchen vergleichenden Prüfung vorliegender statistischer Auf 
nahmen wird auch jede sonstige, im Geschäftslaufe vorkommende Gelegenheit auf 
fordern, wo statistische Data zur Grundlage von allgemeinen oder besonderen 
Verwaltungsmaßregeln usw. benutzt werden sollen, und verschiedene Angaben 
einander gegenübergehalten werden können. 
Die Prüfung der statistischen Tabellenwerke darf sich übrigens nicht auf 
deren Durchsicht bei der Regierung selbst beschränken, sondern muß nach Be 
dürfnis auch durch örtliche Revisionen bei Gelegenheit von Dienstreisen in der 
Art fortgesetzt werden, daß der Departementsrat mit den betreffenden Behörden
	        
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