Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

c) Da der generelle Charakter der vorstehend bezeichneten Veröffentlichungen 
es nötig macht, dieselben hauptsächlich auf die zur allgemeinsten statistischen 
Orientierung über die Zustände des Landes bestimmten Nachrichten zu beschränken, 
so wird es erwünscht sein, wenn die Regierungen ihr Augenmerk auch darauf richten, 
daß außerdem einzelne wichtige Zweige der Verwaltung oder des bürgerlichen 
und gesellschaftlichen Lebens in statistischer Form behandelt, und diese Darstel 
lungen der Öffentlichkeit übergeben werden. Tritt hierbei der gewählte Gegen 
stand mit seinen Resultaten und seinen noch offenen Fragen in lichtvoller Weise 
hervor, so wird derselbe nicht verfehlen, dem öffentlichen Geiste eine gesunde 
Nahrung zu bieten und den oben schon betonten Zusammenhang der amtlichen 
Statistik mit dem Leben enger zu knüpfen. 
Wie überhaupt das Gegenseitig-Ineinandergreifen und Miteinanderwirken 
des statistischen Dezernats und der übrigen Departements oben bereits als eine 
Notwendigkeit bezeichnet ist, so muß auch darauf gerechnet werden, daß aus allen 
Verwaltungsfächern die Beiträge zu solchen statistischen Mitteilungen bereitwillig 
hervorgehen, und es nirgends an der hierzu erforderlichen wechselseitigen Unter 
stützung fehlen werde. 
Für die Wahl der Stoffe oder für die größere oder mindere Ausführlichkeit 
der Bearbeitung wird das jeweilige Bedürfnis der Verwaltung vorzugsweise maß 
gebend sein. 
Auch hinsichtlich dieser Publikationen mangelt es nicht an bekannten und 
beachtenswerten Vorgängen bei einzelnen Regierungen, welche zum Anhalt dienen 
können. 
Sind Darstellungen dieser Art nicht von dem Umfange und der Bedeutung, 
um sich für eine selbständige Veröffentlichung zu eignen, so werden sie in der perio 
dischen Presse eine willige Aufnahme finden; die Kreis- und Wochen-Blätter, die 
Zeitungen oder auch Zeitschriften der Fachliteratur werden voraussichtlich gern 
ihren Raum für dergleichen Publikationen unentgeltlich darbieten und außerdem 
eine Zahl besonderer Abzüge, deren Verteilung an die Behörden, oder, nach der 
Natur des Gegenstandes, auch an Privatpersonen erwünscht sein kann, zu Ge 
bote stellen. 
Die Amtsblätter werden sich ihrer Hauptbestimmung nach, sowie mit Rück 
sicht auf den Kostenpunkt in der Regel nicht hierzu eignen. 
Es ist Vorkehrung zu treffen, daß nicht nur die zu a und b, sondern auch die 
zu c gedachten Veröffentlichungen, wenn sie nicht etwa von untergeordneter Be 
deutung sind, dem Königlichen statistischen Bureau in einem Exemplar zugehen. 
Ebenso wird für deren Mitteilung an die übrigen Königlichen Regierungen und an 
sonstige Behörden, für welche dieselben Interesse haben, zu sorgen, und hier 
durch ein gegenseitiger Austausch statistischer Nachrichten usw. zu vermitteln sein. 
B. 
Was die Kreis-Statistik anlangt, so handeln von derselben schon die allge 
meinen Verfügungen vom 2. September 1838 und 11. April 1859 (Minist.-Bl. S. 128) 
und es ist nach Inhalt der letzteren fortan alle drei Jahre für einen jeden Kreis 
auf einen Bericht über die statistischen Verhältnisse und die Ergebnisse der Ver 
waltung zu rechnen. — Bereits sind von mehreren Kreisen recht gelungene Dar 
stellungen dieser Art, die ein klares Bild von dem Zustande, in welchem Land und 
Leute sich derzeitig befinden, sowie von der Lage und den Zielpunkten der Ver 
waltung gewähren, in die Öffentlichkeit getreten, und die ersprießliche Behandlung
	        
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