diesen Zwecken (Kranken- und Sterbe- bezw. Witwen-Kassen) und Versicherungen
bei gewerblichen Anstalten dieser Art (für Lebensversicherung, Rentenversicherung)
unter Namhaftmachung der im Kreise tätigen Gesellschaften, und mit Angabe
der Zahl ihrer Agenten. Gesellschaften und Anstalten (gegenseitige oder gemischte,
d. h. durch wohltätige Beiträge unterstützte) zur Beschaffung wohlfeilerer
Lebensmittel (Bäckereien, Kornhäuser), wohlfeilerer Wohnung (gemeinnützige Baugesellschaften),
ärztlicher Behandlung (Gesundheitspflege-Vereine), wohlfeilere Rohstoffe
oder Werkzeuge, zur Beschaffung von Arbeit, zur Erleichterung des Absatzes,
zur Beförderung der Mäßigkeit unter den arbeitenden Klassen. Bei den verschiedenen
Instituten und Vereinen wird nächst den Zwecken derselben der Umfang
der Beteiligung (Zahl der Beitragenden, eventuell nach verschiedenen Klassen)
und der Wirksamkeit (Zahl derjenigen, welche in den letzten drei Jahren die Vorteile
der betreffenden Anstalt genossen haben) und der Haushalt derselben aus
den letzten drei Jahren anzugeben sein, insbesondere die Fonds und Bestände,
die Ausgaben (mit Unterscheidung der Kosten der Verwaltung und des für die
Zwecke der Anstalt Ausgegebenen) und die Einnahme (mit Unterscheidung der
Zinsen und der Beiträge).
16. Wohltätigkeit und Armenpflege.
Öffentliche Wohltätigkeitsanstalten in dem Kreise (Hospitale, Siechenhäuser,
Waisenhäuser usw.) mit Angabe, ob dieselben selbständig sind, oder zu anderen
korporativen Verbänden (Gemeinden, Kirchen usw.) gehören. Haushalt der Wohltätigkeitsanstalten:
Vermögen, Einnahmen (und zwar Einnahmen aus dem Vermögen,
durch Zuschüsse der Gemeinden, von Privaten usw.); Ausgaben (Kosten
der Verwaltung, der Bauten, der persönlichen Erhaltung der Verpflegten, mit
Angabe der durchschnittlichen Zahl derselben in den letzten drei Jahren). — Stiftungsfonds
zu wohltätigen Zwecken, Bezeichnung der Zwecke, der Höhe der Fonds,
der Zahl der unterstützten Personen und der Höhe der gegebenen Unterstützungen —
Wohltätige Vereine, Zweck derselben, Zahl der Mitglieder, Betrag des Vermögens
(mit Angabe, ob sie korporative Eigenschaft haben), Betrag der Einkünfte, der
gegebenen Unterstützung (in Geld, in Naturalien) und der Zahl der Unterstützten,
Kollekten zu wohltätigen Zwecken (Angabe des Zwecks, der Art der Kollekte und
der Höhe des Aufkommens).
Öffentliche Armenpflege, Angabe, wem die öffentliche Armenpflege in dem
Kreise obliegt (Zahl der Armen-Verbände, Abweichungen der Organisation in
Armen-Verbände von der in Gemeinde-Verbände), in welchem Maße die kirchliche
Armenpflege, die der Gemeinde ersetzt (Leistungen der kirchlichen Armenpflege
und der hierzu bestehenden kirchlichen Fonds). Gemeinde-Armenpflege: eigentliche
Armenhäuser (Bemerkungen über die Zahl und den Zustand derselben, die
Zahl der darin befindlichen Personen, die Kosten der Armenhäuser mit Angabe,
inwieweit dieselben durch den Arbeitsverdienst der Armen gedeckt werden), vorhandene
Armenfonds oder Armenkassen der Gemeinden, offene Armenpflege, Bemerkungen,
in welcher Weise dieselbe eingerichtet ist, Kosten der offenen Armenpflege
(im Weg.’ des Reihezuges, der Gewährung fortlaufender Unterstützungen
an Geld oder Naturalien oder durch unregelmäßige Unterstützungen, eventuell
mit Angabe der Zahl der Unterstützten). — Organisation der Armen-Krankenpflege
(Zahl der Armen-Ärzte, Ausgaben für Armen-Krankenpflege); Verhältnisse
des Armen-Schulwesens (Zahl der Armenschul-Kinder).