Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Stellung und Veröffentlichung des betreffenden Materials in einem, den heutigen 
Anforderungen an diese Wissenschaft entsprechenden Grade nützlich erweise. Aus 
der Kenntnis dieser Notwendigkeit sind die zuletzt in dem Erlasse des Ministeriums 
des Innern vom 27. Juni d. J. ausgesprochenen Anordnungen über die Kreisbe 
schreibungen (Min.-Bl. S. 230) als auch die Anleitung zur Behandlung der statistischen 
Angelegenheiten bei den Königlichen Regierungen vom 22. Februar d. J. (Min.-Bl. 
S. 51) hervorgegangen. 
Es kann indessen für den Zweck nicht genügen, die Aufgaben und Gegen 
stände der Statistik zu bezeichnen und die Wege zur Behandlung derselben im 
allgemeinen anzuweisen, sondern es muß auch darauf Bedacht genommen werden, 
statistisch vorbereitete Staatsbeamte heranzubilden. 
Wenngleich nun die beste Schule hierfür die Praxis selbst ist, so bleibt doch 
die Erreichung dieses Zieles davon abhängig, daß die Ausübung der Praxis nach 
einem zweckmäßigen einheitlichen Systeme und mit Rücksicht auf bestimmte in 
der Zentralstelle der amtlichen Statistik festgestellte Gesichtspunkte erfolge. Hierzu 
ist eine besondere Vorbereitung schon deshalb erforderlich, weil sich das theoretische 
Studium der Statistik auf den Universitäten mit der Lehre der eigentlichen Technik 
der Statistik, worauf in der Praxis soviel ankommt, nicht befassen kann. 
Infolge dieser Erwägung ist Fürsorge getroffen worden, bei dem Königlichen 
Statistischen Bureau versuchsweise einen alljährlich wiederkehrenden 
theoretisch praktischen Kursus zur Ausbildung in der amtlichen Statistik 
zu errichten. 
Die theoretischen Lehrgegenstände dieses Kursus sollen hauptsächlich sein: 
1. die Theorie und die Technik der Statistik, 
2. die Entwicklungen der Wechselbeziehungen zwischen der Gesetzgebung, 
der Verwaltung und der Statistik. Die praktischen Übungen werden sich 
dagegen erstrecken: 
1. auf die Ausarbeitung einzelner statistischer Themata, 
2. auf die Mitwirkung bei den laufenden Arbeiten des statistischen Bureaus. 
Die Vorträge werden von den dem Königlichen statistischen Bureau an 
gehörenden Beamten, namentlich dem Direktor desselben, Geheimen 
Regierungsrat Dr. Engel, dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr. 
Hanssen und dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Hellwing, über 
nommen werden. 
Diese Bildungsgelegenheit für die amtliche Statistik soll zunächst denjenigen 
offen stehen, welche die letzte Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst zurück 
gelegt haben; jedoch in besonderen Ausnahmefällen auch anderen Personen nicht 
verschlossen sein. 
Die Zahl der Teilnehmer wird bis auf weiteres nicht über 8 ausgedehnt 
werden. 
Jede Zulassung ist von der Genehmigung des Ministers des Innern, und des 
sonst noch beteiligten Ressortministers, namentlich also in betreff der Provinzial- 
Regierungsbeamten von dem Einverständnisse des Finanzministers abhängig. 
Wie vorgemerkt, soll der Kursus die Dauer eines Jahres umfassen, indessen 
bleibt es Vorbehalten, ausnahmsweise älteren z. B., auf ihren Antrag hierzu be 
urlaubten Beamten die Teilnahme für einen kürzeren Zeitraum zu gestatten. 
Der erste Kursus soll mit dem 15. Oktober dieses Jahres seinen Anfang 
nehmen.
	        
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