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Genossenschaften. Dem Reichsverbande gehörten Anfang 1914 sieben
Einkaufsvereinigungen an. Die Zahlen des Zentralverbandes zeigen,
daß ca. 20 Genossenschaften auf eine Einkaufsvereinigung kommen.
Wie mir ein Praktiker auf dein Gebiete der Einkaufsvereinigungen mit
teilte, sollten letztere die Zahl von 20 auch nicht übersteigen, sonst
würde der Apparat zu schwerfällig.
Nun kommt es aber vor, daß bedeutend mehr Vereine derselben
Einkaufsvereinigung angehören, die dabei noch sehr weit auseinander
liegen. Es kommen Entfernungen von 150—200 Km in Frage. Oft
sind auch die Verkehrsverbindungen einzelner Ortschaften sehr schlecht.
Die so ungünstig liegenden Vereine beschicken dann die Einkaufstage
nur selten. Das kann unter Umständen die Einkaufsleitung veran
lassen, nur wenige Einkaufstage im Jahre abzuhalten, um wenigstens
dann auf ein vollzähliges Erscheinen rechnen zu können. Dieses Ver
fahren gereicht aber allen angeschlossenen Vereinen zum Nachteil. Es
ist deshalb eine Aufteilung der großen Einkaufsvereinigungen zu emp
fehlen, wozu man auch teilweise übergegangen ist. Wenn es sich um
größere Aktionen handelt, ist ein gemeinsames Vorgehen immerhin
möglich. Als Beispiel für die günstigen Folgen einer Aufteilung kann
die Entwicklung der Einkaufsvereinigung Schwaben und Neuburg
dienen, die durch Aufteilung der Südbayrischen Einkaufs
vereinigung entstanden ist. „Die neue Einkaufsvereini
gung für Schwaben und Neuburg hielt im ersten Ge
schäftsjahr vier Einkaufstage ab ... . Der Umsatz derselben Vereine
betrug 1911 bei der G. E. G. 253 225 M. — 22,6 o/o, während im
Berichtsjahr — als selbständige Einkaufsvereinigung — für 364 165
Mark — 32,3 o/o bei der G. E. G. gekauft worden ist, ein Mehr von
110 940 Mark = 43,8 o/o. Damit ist der schlagendste Beweis dafür
erbracht, daß, je kleiner der Bezirk ist, desto besser sich. die Vereine
an dem gemeinsamen Warenbezüge beteiligen." 2 «)
Ob zu den Einkaufstagen auch andere, dem „Zentralverbande
deutscher Konsumvereine" nicht angehörende Konsumvereine, zuzulassen
sind, ist nicht generell geregelt, sondern hängt von der einzelnen
Einkaufsvereinigung ab. Die Großeinkaufsgesellschaft und auch der
Zentralverband halten sich in dieser Beziehung neutral. Wie mir
aber scheint, dürfte der vertrauliche Charakter der Einkaufstage zu
einem Ausschluß fremder Vereine zwingen. Vielleicht könnte man aber
2e ) Verband bayrischer Konsumvereine, Jahresbericht für das Geschäfts
jahr 1912 S. 36. Dieses eine Beispiel ist natürlich nicht beweiskräftig, es
ist nur eines unter vielen.