Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische Verhältnisse 
und dem Abgeordnetenhause geteilt. Jedes Gesetz bedarf zu 
seiner Gültigkeit der Zustimmung aller dieser drei Faktoren. 
Die Königswürde ist erblich im Hause Hohenzollern-Sig 
maringen nach dem Grundsätze der Primogenitur und unter Aus 
schluß aller Frauen. Beim Aussterben dieser Dynastie haben Senat 
und Kammer in gemeinsamer Versammlung den König aus einer 
souveränen Familie Westeuropas zu wählen. Der König übt fein 
Eesetzgebungsrecht durch die Sanktion der Beschlüsse der gesetz 
gebenden Körper aus und promulgiert die Zustandegekommenen 
Gesetze. 
Der Senat besteht aus dem Thronfolger, den Metropoliten und 
Bischöfen des Landes, je einem Vertreter der Universitäten in 
Bukarest und Jassy und 110 auf die Dauer von 8 Jahren gewählten 
Senatoren, von denen stets die Hälfte nach je 4 Jahren ausscheidet. 
Die Wahl erfolgt in 2 Wahlkörpern. Wahlberechtigt im ersten Wahl 
körper sind die Staatsbürger, welche ein jährliches Jmmobiliarein- 
kommen von mindestens 2000 Lei beziehen, ferner ohne Rücksicht 
auf den Zensus die Präsidenten und Vizepräsidenten einer der 
beiden Kammern, die Senatoren und Abgeordneten, die durch zwei 
Legislaturperioden fungiert haben, die Generale, Obersten und 
die ihnen im Range gleichstehenden Militärs, die aktiven und ge 
wesenen Minister und Gesandten, die Oberstaatsanwälte und 
die Mitglieder aller Gerichtshöfe, die Mitglieder der Akademie der 
Wissenschaften sowie alle Doktoren und Hochschulabsolventen, die 
seit mindestens 6 Jahren ihren Beruf ausüben. Dem zweiten Wahl 
körper gehören die Erundsteuerzensiten mit einem jährlichen Jm- 
mobiliareinkommen von 800 bis 2000 Lei, die Doktoren der Fach 
schulen, die nicht im ersten Wahlkörper wahlberechtigten Absol 
venten aller höheren Schulen, die diplomierten Architekten, In 
genieure, Apotheker und Tierärzte, die richterlichen Beamten, die 
Mittel- und Stadtschullehrer, und die Pensionisten mit 1000 Lei 
jährlich überschreitenden Pensionsbezügen an. Der erste Wahl 
körper wählt für jeden Kreis je zwei, zusammen daher 60 Senatoren, 
der zweite für jeden Kreis je einen und nur für Jlfov 5, für Jassy 3, 
für Bräila, Covurlui, Dolj, Prahova, Boto^ani, Tutova, Teleorman, 
Mehedinhi, Buzau, Bacau Putna, DLmbovifa, Romanajü und 
Reamhu je 2, zusammen mithin 50 Senatoren. Die Gesamtzahl 
der Senatswähler in allen Kreisen betrug bei den letzten Wahlen 
im ersten Wahlkörper 11160 oder im Mittel pro Kreis 186, und im 
zweiten Wahlkörper 13812 oder pro Mandat 276. Innerhalb der 
Wähler beider Wahlkörper überwiegt die Anzahl der Eigentümer von 
Immobilien bedeutend. Der Senat ist daher seiner Zusammen-
	        
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