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Politische Verhältnisse
und dem Abgeordnetenhause geteilt. Jedes Gesetz bedarf zu
seiner Gültigkeit der Zustimmung aller dieser drei Faktoren.
Die Königswürde ist erblich im Hause Hohenzollern-Sig
maringen nach dem Grundsätze der Primogenitur und unter Aus
schluß aller Frauen. Beim Aussterben dieser Dynastie haben Senat
und Kammer in gemeinsamer Versammlung den König aus einer
souveränen Familie Westeuropas zu wählen. Der König übt fein
Eesetzgebungsrecht durch die Sanktion der Beschlüsse der gesetz
gebenden Körper aus und promulgiert die Zustandegekommenen
Gesetze.
Der Senat besteht aus dem Thronfolger, den Metropoliten und
Bischöfen des Landes, je einem Vertreter der Universitäten in
Bukarest und Jassy und 110 auf die Dauer von 8 Jahren gewählten
Senatoren, von denen stets die Hälfte nach je 4 Jahren ausscheidet.
Die Wahl erfolgt in 2 Wahlkörpern. Wahlberechtigt im ersten Wahl
körper sind die Staatsbürger, welche ein jährliches Jmmobiliarein-
kommen von mindestens 2000 Lei beziehen, ferner ohne Rücksicht
auf den Zensus die Präsidenten und Vizepräsidenten einer der
beiden Kammern, die Senatoren und Abgeordneten, die durch zwei
Legislaturperioden fungiert haben, die Generale, Obersten und
die ihnen im Range gleichstehenden Militärs, die aktiven und ge
wesenen Minister und Gesandten, die Oberstaatsanwälte und
die Mitglieder aller Gerichtshöfe, die Mitglieder der Akademie der
Wissenschaften sowie alle Doktoren und Hochschulabsolventen, die
seit mindestens 6 Jahren ihren Beruf ausüben. Dem zweiten Wahl
körper gehören die Erundsteuerzensiten mit einem jährlichen Jm-
mobiliareinkommen von 800 bis 2000 Lei, die Doktoren der Fach
schulen, die nicht im ersten Wahlkörper wahlberechtigten Absol
venten aller höheren Schulen, die diplomierten Architekten, In
genieure, Apotheker und Tierärzte, die richterlichen Beamten, die
Mittel- und Stadtschullehrer, und die Pensionisten mit 1000 Lei
jährlich überschreitenden Pensionsbezügen an. Der erste Wahl
körper wählt für jeden Kreis je zwei, zusammen daher 60 Senatoren,
der zweite für jeden Kreis je einen und nur für Jlfov 5, für Jassy 3,
für Bräila, Covurlui, Dolj, Prahova, Boto^ani, Tutova, Teleorman,
Mehedinhi, Buzau, Bacau Putna, DLmbovifa, Romanajü und
Reamhu je 2, zusammen mithin 50 Senatoren. Die Gesamtzahl
der Senatswähler in allen Kreisen betrug bei den letzten Wahlen
im ersten Wahlkörper 11160 oder im Mittel pro Kreis 186, und im
zweiten Wahlkörper 13812 oder pro Mandat 276. Innerhalb der
Wähler beider Wahlkörper überwiegt die Anzahl der Eigentümer von
Immobilien bedeutend. Der Senat ist daher seiner Zusammen-