thumbs: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Gebühr erheblich erniedrigt. Die weiteren Gebühren, wie das 
Wiegegeld, evtl. Krangeld, Lagergeld, Gleisgebühren usw. usw. 
treffen nicht das Schiff, sondern die Ladung. 
In den Chartern der Privatfrachtverträge der Segelschiffe 
findet sich allgemein die Bestimmung, daß diese nicht nötig haben, 
die Kaianlagen zu benutzen 1 ). Wünscht der Ladungsempfänger 
aber schnelle Zustellung der Ware, so fallen laut diesem Fracht 
vertrag sämtliche Kaigebühren dem betreffenden Ladungsempfänger 
zur Last. Praktisch stellt sich also die Kaibenutzung vom Kosten 
standpunkt hinsichtlich der Gebühren aus für Segler nicht teurer 
als der Lösch- oder Ladebetrieb im Strom. Für Dampfer mit 
Stückgut bedeutet natürlich der Kai eine bedeutend schnellere 
Löschmöglichkeit als im Strom. Die Umschlagsschnelligkeit im 
Strom würde durch einzelnes Abholen der Stückgutfrachtstücke 
ungemein herabgemindert werden. Die Entlöschung würde gün 
stigenfalls im Strom dreimal so lange dauern als am Kai, würde 
aber erheblich schwanken je nach der Größe der Stückgüter, nach 
der Zahl der Empfänger, nach Bewegtheit des Fahrwassers, nach 
Witterung, nach der Art, wie das Gut hat verstaut werden können 
und so fort. 
Lösch- und Ladetarifc. 
Zu den bisher besprochenen Gebühren treten nun die eigent 
lichen Kosten für das Lösch- und Ladegeschäft selbst. Dieses 
Geschäft wird stets den Stauereibetrieben übertragen, die ohne 
Hilfe der Schiffsmannschaft das Löschen und Laden besorgen. 
') Diese Bestimmung hat sich vermutlich folgendermaßen herausgebildet: Der 
schnelle, teure Dampfer hat als Fracht durchweg Stückgut, bei dem es auf möglichst 
schnelle Zustellung ankommt. Eine Eigentümlichkeit der Stückgutfrachtstücke ist die 
Vielheit der Empfänger. Es liegt im Interesse des Dampfers selbst, seine Ladung 
möglichst schnell los zu werden, was im Strom nicht möglich ist, wenn jeder Ladungs 
empfänger oder Beauftragte verschiedener Ladungsempfänger per Schute die Stückgüter 
im Strom einzeln abholen wollten. Es müßte die ganze Such- und Sortierungsarbeit im 
Schiff vor sich gehen, was viel Zeit kosten würde. Das Schiff geht somit an den Kai, 
wirft das ganze Gut dort an Land und läßt die Sortierungsarbeit im Kaischuppen er 
ledigen. Anders beim Segler. Das Löschen seiner Massenladung geht am Kai und im 
Strom gleich schnell vor sich, da am Kai nur nach einer Seite, »im Strom« nach zwei 
Seiten hin gelöscht werden kann. Hier liegt es also lediglich im Interesse des Ladungs 
empfängers, das Gut am Kai zu löschen. Natürlich haben dann die Segelschiffreedereien 
bald die Kaigebühren auf die Ladungsinteressenten abwälzen können. Das Interesse 
von Reeder und Ladungsempfänger bildet bei Massengut eben in der Regel der 
Stromumschlag, bei Stückgut in der Regel der Kai. Unkosten durch Abweich 
ungen von dem Usus, der durch diese Regeln gebildet wird, fallen natürlich dem In 
teressenten zur Last.
	        
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