Full text: Inflation und Geldentwertung

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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. 
warten ist, daß sie einer zukünftigen Preissenkung erheblichen 
Widerstand leisten werden. 
Außerdem bestände nur dann eine wirkliche Sicherheit für die 
Festlegung der Kaufkraft in den übernommenen Anleihen, wenn so 
wohl die Verpfändung als der Verkauf der Anleihestücke fortan — 
wie ehedem im Frieden — aus vorhandenen freien Mitteln des 
Geld- und Kapitalmarktes und nicht — wie im Kriege — auch 
aus neuen Krediten erfolgen würde. Wollte man aber zu diesen 
Friedensgrundsätzen zurückkehren, dann könnte sich angesichts der 
sonstigen Überlegungen, die heute bei der Anlegung von Ka 
pitalien in Anleihen mitsprechen, ereignen, daß die Heranziehung 
erheblicher neuer Kapitalien unmöglich sein würde. Her Rück 
kehr zu Friedensgrundsätzen steht außerdem das unbeschränkt 
abgegebene Versprechen entgegen, daß Reichsbank und Darlehns 
kassen Kriegsanleihe beleihen und zurückkaufen. (Der Verkauf 
ist zur Zeit infolge Zurückhaltung der Reichsbank beschränkt. 
Der niedrige Kursstand — am 1. Juli 1919 etwa 75% — wirkt 
dem Verkaufsandrang entgegen.) Der Aufhebung dieses Ver 
sprechens stände jedoch auch das tatsächliche Bedürfnis zahl 
reicher Einzelwirtschaften nach Wiederflüssigmachung der in 
Kriegsanleihe angelegten Kapitalien entgegen, weil ein Teil der 
Kapitalien später wieder in der Produktion verwendet werden 
soll. Diesem Bedürfnis ist trotz der obwaltenden inflationisti 
schen Bedenken Rechnung zu tragen, und zwar einfach des 
halb, damit die Herstellung notwendiger Güter gefördert und da 
durch ein günstigeres Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf 
den einzelnen Warenmärkten hergestellt werde. Allerdings wird 
sich die Notwendigkeit ergeben, nicht nur die abseits der freien 
Mittel des Geld- und Kapitalmarktes aufzunehmende Kriegsanleihe 
in jedem einzelnen Falle von dem Nachweis einer entsprechenden 
nützlichen und dringenden volkswirtschaftlichen Verwendung des 
Kapitals abhängig zu machen, sondern es wird auch notwendig 
sein, die Verfügung über das sich neu bildende Kapital nicht allein 
dem privaten Wettbewerb am Geld- und Kapitalmarkt zu über 
lassen. 
Immerhin: Selbst wenn die Reichsfinanzverwaltung durch 
Gewährung von besonderen Vergünstigungen (in der Wahl des 
Anleihetyps, der Verzinsung, der Rückzahlung) einen starken 
Anreiz auf das freie Kapital ausüben sollte, so wird doch der Weg
	        
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