Full text: Inflation und Geldentwertung

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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. 
der Unmöglichkeit einer Barleistung zu rechnen. In diesen Fällen 
würde auch für die Steuerentrichtung eine Kreditgewährung in 
Frage kommen. Wiederum würden für die Unternehmung Kosten 
für den Kredit entstehen, die aus den Produkten herausgeholt 
werden müßten. Aber diese Kosten und die Kreditbeanspruchung 
als solche würden die Unternehmung zur Anspannung all ihrer 
Kräfte anspornen, zur Sparsamkeit zwingen, damit die Kredite bald 
wieder abgetragen werden können. An Stelle des Kredits könnte 
eine Zahlung der Abgabe in Raten in Betracht kommen. Der 
Unternehmer hätte dann die Möglichkeit, die Abgabe mehr der 
finanziellen Lage seines Betriebes anzupassen, sei es, daß er aus 
besonderen Gewinnen größere Raten zahlt, oder daß er sich bei Ge 
legenheit neues Kapital durch Aufnahme von Teilhabern oder Um 
wandlung in die Aktiengesellschaftsform beschafft. Ob die bei dem 
einzelnen Unternehmer entstehenden Kreditkosten allgemein in den 
Preisen zum Ausdruck kommen werden, hängt von der Marktlage 
der betreffenden Güter ab. 
Sobald aber die Vermögensabgabe allgemein von allen Steuer 
pflichtigen in Raten gezahlt werden kann, entfällt der so wichtige 
Vorteil der sofortigen allgemeinen Kaufkraftminderung, weil dann 
das Einkommen zur Deckung der Steuer mit herangezogen wird. 
Die Vermögensabgabe nimmt endlich vollkommen den Charakter 
einer Einkommensteuer an, wenn außerdem die Fristen für die 
Ratenzahlungen sehr weit hinausgeschoben würden. Das würde 
nichts anderes bedeuten, als daß auch die Vermögensabgabe wie 
eine reine Einkommensteuer auf die Preise der erzeugten Güter 
ein wirken würde, nämlich preissteigernd 1 ). 
*) Die finanzpolitische Seite der Vermögensabgabe steht hier 'nicht zur Er 
örterung. Dennoch möchte ich gegenüber einer soeben erschienenen Abhandlung 
von Heyn: Die geplante allgemeine Vermögensabgabe und der Abbau der Preise 
(Deutsche Wirtschaftszeitung vom 1. Juni 1919, ausgegeben am 28. Juni 1919), die 
im wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen kommt, wie sie im Text entwickelt 
worden sind, aber mit Rücksicht auf diese Ergebnisse von der Vermögensabgabe 
abrät, meinerseits bemerken, daß heute eine Reichsfinanzreform ohne die Ver 
mögensabgabe undenkbar ist. Das Vermögensopfer — wie,Jastro w die einmalige 
Vermögensabgabe treffend bezeichnet hat — ist zu einer moralischen und poli 
tischen Forderung weitester Kreise der Bevölkerung geworden. Außerdem bleibt 
die Beschneidung der aufgeblähten Kaufkraft der Einzelwirtschaften mit Rück 
sicht darauf, daß die Volkswirtschaft im ganzen ärmer geworden ist, als ein nicht 
zu [leugnender allgemeiner Vorteil immer bestehen. Um aber die Härten für die 
Einzelwirtschaften zu mildern, wird erforderlich sein, nicht über eine mäßige Höhe 
der Abgabe hinauszugehen und ferner in besonderen Fällen eine Ratenzahlung
	        
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