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solche zulässig sein. Was die Kompetenzen betrifft, welche
der Staat den Genossenschaften einzuräumen hat und die Rechte,
die er ihnen gegenüber beanspruchen muß, so dürsten für die
ersteren die vom Stickereiverbande verwirklichten Postulate
Hitze's tvegleitend sein, während die Rechte des Staates gegen
über solchen Verbänden sich in erster Linie ans ein Anfsichts-
recht und in zweiter ans das Recht des obersten Schiedsrichters
bei Anständen innert denselben erstreckten. In Betreff des
Obligatoriums des Beitrittes jedes einzelnen Interessenten zum
Bernfsverbande, wenn ein solcher zu Stande kam, braucht der
Staat dieses Obligatorium nicht ausdrücklich festzustellen. Wenn
man aber bedenkt, daß jeder dieser Bernfsverbände es in der
Hand hat, auch den mächtigsten Berufsgenossen znm Beitritte
zu zwingen und ihn schließlich dazu zwingen wird, so ivird
man sich sagen müsseil, daß ein Obligatorium für den Beitritt
existirt, auch wenn es nicht ausdrücklich als Gesetzesartikel
vorhanden ist. Es wäre aber des Staates kaum würdig, ans
der einen Seite das ausdrückliche Obligatorium zum Beitritte
zii verleugnen, alls der andern aber den Genossenschaften
Mittel und Wege an die Hand zu geben, dieses Obligatorium
jeder Zeit und gegen wen immer zur Geltung zu bringen.
Es ist vorhin bemerkt worden, daß die staatliche Gesetz-
gebung über Berufsgenossenschaften, soweit es sich um deren
Kompetenzen handelt, sich möglichst an die vom Stickerei-
verbände gemachten Erfahrungen halten sollte, die sich in ge
nauer Uebereinstimmung mit den Forderungen der heutigen
sozialen Wissenschaft befinden. Die Möglichkeit, sich an die
Verbandsergebnisse anzulehnen, ist um so eher vorhanden, als
das, was in der Stickerei bei ihren unendlich vielgestaltigen
und komplizirten Produktionsverhältnissen und bei ihren Absatz-
verhältnissen, die sie fast ausschließlich auf den Weltmarkt an
weisen, erreichbar war, bei Bernsen mit einfacheren Prodnktions-
und Absatzverhältnissen leichter zu erreichen sein wird.
Bei diesem Anlasse dürsten auch noch die neuesten An-