62 Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre.
Stellt man sich nicht auf den Standpunkt der Nützlichkeit,
sondern auf den der Gerechtigkeit, so ist das Ausleihen auf
Zinsen ganz und gar vernünftig, und das unentgeltliche Aus
leihen erscheint als eine widersinnige Idee, wenn man es nicht
zu einem Wohltätigkeitsakt machen will wie bei gewissen Hilss-
werken. Es erscheint sogar so gesetzmäßig und gerecht, daß
man sich zunächst fragt, wie man das hat bestreiten können. . .
Und doch ist es unaufhörlich bestritten worden durch die Jahr
hunderte hindurch. Warum? Weil man sagte, es ist nicht
dasselbe, Geld zu verleihen oder ein Stück Land zu verleihen.
Es sind da drei wesentliche Unterschiede:
1. Das Land bringt Früchte hervor; es ist also ziemlich
natürlich, daß derjenige, der es pachtet und sich an diesen
Früchten bereichern wird, einen Teil davon dem Eigen
tümer wiedererstattet, und zwar in natura oder in Geldes
wert. Zudem ist das sichtbar, während man bei einem Sack
Geld oder einem Bündel Banknoten zunächst nicht sieht, daß
dieser Sack Früchte trägt. Eine Kuh produziert Milch und
Kälber, eine Henne legt Eier, ein Stück Land trägt Ernten;
aber ein Beutel Geld nichts. Und doch besagt das griechische
Wort für „Zins" (tolws) Gebären. Deshalb erhob der große
griechische Philosoph Aristoteles Einspruch: „nein", sagte er,
„das Geld bringt keine Jungen hervor!"
Er hatte recht, wenn der Sack Geld in einem sichern Koffer
aufbewahrt werden müßte; es ist offenbar, daß man nach
Verlauf eines Jahrs in dem Geldsack keinen Pfennig mehr
finden würde. Aber dem ist nicht mehr so, wenn der Sack Geld
durch den Austausch in fruchtbringendes Kapital verwandelt
wird; nun hindert aber nichts, mit dem Sack Geld eine Kuh
zu kaufen, die ihrerseits jungen wird.
2. Das Land gibt einen sichtbaren Ertrag, den man der
Menge nach abschätzen kann. Wenn ein Eigentümer sein Land
auf Pacht hergibt, "weiß man ungefähr, was es bringen wird
an Hektolitern Wein oder Getreide, an Säcken Kartoffeln oder
Körben Obst. Da man weiß, was das Einkommen aus dem
Lande ist, kann man also mehr oder weniger genau abschätzen,
ob der Anteil, der dem Eigentümer zukommen wird, gerecht
oder übertrieben sein wird, besonders wenn dieser Anteil
ln natura geliefert wird.
Wenn aber das Ausleihen in Gestalt von Geld stattfindet,
haben wir keine Norm, die uns gestatten dürfte, abzumessen,
welches (wie man sagt) „der Zinsfuß sein muß", das bedeutet
das Verhältnis der jährlich zu zahlenden Summe zum