Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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so änderte die sozialdemo 
kratische Fraktion ihre Taktik 
und erklärte, nunmehr gegen 
jedes weitere Lerumflicken 
an der Mietssteuer zu 
stimmen; es gäbe, wie Singer 
es am 5. November 1890 
bezeichnete, nur noch eine 
Reform dieses „Steuermon 
strums," und das sei seine 
vollständige Abschaffung. 
Das Kommunalabgaben- 
geseh vom 14. Juli 1893, 
das jede Neueinführung der 
Mietssteuer verbot und ihre 
Forterhebung von der Ge 
nehmigung durch die Re 
gierung abhängig machte, 
nötigte die Stadtverord 
netenmehrheit, auf die ihr 
ans Lerz gewachsene Steuer 
zu verzichten. Am 6. De 
zember 1894 nahm sie einen 
Antrag des Magistrats an, 
der nun das vorschlug, was 
zehn Jahre vorher von den 
Sozialdemokraten gefordert, 
damals aber als unannehm 
bar bezeichnet worden war. 
Wenn in diesem Falle 
- die freisinnige Mehrheit der 
Stadtverordnetenversammlung sich nicht dem aussetzen mochte, daß erst die Re 
gierung ihr vorschrieb, was sie tun dürfe und was nicht, so ließ sich wenig dagegen 
sagen, denn die Regierung vertrat hier einen vorgeschritteneren Standpunkt als 
sie. Aber diese Mehrheit wich auch feige jedem Konflikt aus, wo es sich 
um Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes der Gemeinde gegen reaktionäre 
Bevormundung handelte — ja vielfach lehnte sie schon im Äinblick auf die 
bloße Möglichkeit eines solchen Konflikts es ab, Beschlüsse zu fassen oder 
aufrechtzuerhalten, welche die Regierung in willkürlicher Auslegung von 
Gesetzesbestimmungen, die nie vorher in diesem Sinne angewandt worden 
waren, oder unter Berufung auf vorsintflutliche Verordnungen für „un 
statthaft" erklären ließ. Daß in allen solchen Fällen die Sozialdemokraten 
die ersten waren, für das bedrohte Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden 
einzustehen, bedarf als selbstverständlich kaum noch der Erwähnung. Wieder 
holt haben die sozialdemokratischen Vertreter, wenn in solchen Fällen es sich 
als möglich herausstellte, einen einheitlichen Protest der Versammlung gegen 
Eingriffe der Regierung zustande zu bringen, auf besondere Anträge in der 
Sprache, wie sie sie gewünscht hätten, verzichtet, und dadurch bewiesen, daß 
ihnen die Manifestierung dessen, was man Bürgcrgeist im Gegensatz zur 
EeebNer sserrl 
Die Lrganzungswahl $um Sfai>fpcror6neSen*HoIIegium finde) am 
Freitag de« SV. November 1903 
<n der Zeit von 9 Uhr morgens bis 8 Uhr abends statt. 
Sie sind unter Nr. ————. in die Wählerliste eingetragen und 
befindet Sch Ihr Wahllokal 
Hrnstl. ftiMliiiniflr. la. 
23e! den unausgesetzten Angriffen auf das Selbstoerwaltungs. 
recht der Kommunen und dem schwächlichen Zurückweichen der Mehr- 
heit unseres Stadtverordneten-Kollegiums ist «s die heiligste Pflicht 
jedes Bürgers, sein Wahlrecht auszuüben und einem Wanne di» 
Stimme zu geben, der der immer dreister und anmaßender auf» 
tretenden Reaktion gegenüber mutvoll dl« Recht« der Bürger verteidigt 
In dieser Beziehung sind Sie aber nur gesichert, wenn Sie dem 
Kandidaten der Sozialdemokratie 
SiabttJ. Hermann Borgmann, Mknnlir.132 
Ihre Stimme geben, wir bitten Sie, möglichst frühzeitig Ihr Wahl» 
recht auszuüben. 
Wir bitten sich mit ausreichender Legitimation — die vom 
Magistrat zugesandte, wahlkarte, Steuerzeltel oder Miets -Kontrakt — 
zi» versehen. 
Außerdem'eisuchen wir Sie, wenn es irgend möglich ist, 
Wahlrecht schon tjn Laufe des Vormittags auszuüben. 
hochachtungsvoll 
Das fozialiuitioltratifye Slaljlkomitce. 
106. Direkte Mahnung zur Wahl
	        
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