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so änderte die sozialdemo
kratische Fraktion ihre Taktik
und erklärte, nunmehr gegen
jedes weitere Lerumflicken
an der Mietssteuer zu
stimmen; es gäbe, wie Singer
es am 5. November 1890
bezeichnete, nur noch eine
Reform dieses „Steuermon
strums," und das sei seine
vollständige Abschaffung.
Das Kommunalabgaben-
geseh vom 14. Juli 1893,
das jede Neueinführung der
Mietssteuer verbot und ihre
Forterhebung von der Ge
nehmigung durch die Re
gierung abhängig machte,
nötigte die Stadtverord
netenmehrheit, auf die ihr
ans Lerz gewachsene Steuer
zu verzichten. Am 6. De
zember 1894 nahm sie einen
Antrag des Magistrats an,
der nun das vorschlug, was
zehn Jahre vorher von den
Sozialdemokraten gefordert,
damals aber als unannehm
bar bezeichnet worden war.
Wenn in diesem Falle
- die freisinnige Mehrheit der
Stadtverordnetenversammlung sich nicht dem aussetzen mochte, daß erst die Re
gierung ihr vorschrieb, was sie tun dürfe und was nicht, so ließ sich wenig dagegen
sagen, denn die Regierung vertrat hier einen vorgeschritteneren Standpunkt als
sie. Aber diese Mehrheit wich auch feige jedem Konflikt aus, wo es sich
um Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes der Gemeinde gegen reaktionäre
Bevormundung handelte — ja vielfach lehnte sie schon im Äinblick auf die
bloße Möglichkeit eines solchen Konflikts es ab, Beschlüsse zu fassen oder
aufrechtzuerhalten, welche die Regierung in willkürlicher Auslegung von
Gesetzesbestimmungen, die nie vorher in diesem Sinne angewandt worden
waren, oder unter Berufung auf vorsintflutliche Verordnungen für „un
statthaft" erklären ließ. Daß in allen solchen Fällen die Sozialdemokraten
die ersten waren, für das bedrohte Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden
einzustehen, bedarf als selbstverständlich kaum noch der Erwähnung. Wieder
holt haben die sozialdemokratischen Vertreter, wenn in solchen Fällen es sich
als möglich herausstellte, einen einheitlichen Protest der Versammlung gegen
Eingriffe der Regierung zustande zu bringen, auf besondere Anträge in der
Sprache, wie sie sie gewünscht hätten, verzichtet, und dadurch bewiesen, daß
ihnen die Manifestierung dessen, was man Bürgcrgeist im Gegensatz zur
EeebNer sserrl
Die Lrganzungswahl $um Sfai>fpcror6neSen*HoIIegium finde) am
Freitag de« SV. November 1903
<n der Zeit von 9 Uhr morgens bis 8 Uhr abends statt.
Sie sind unter Nr. ————. in die Wählerliste eingetragen und
befindet Sch Ihr Wahllokal
Hrnstl. ftiMliiiniflr. la.
23e! den unausgesetzten Angriffen auf das Selbstoerwaltungs.
recht der Kommunen und dem schwächlichen Zurückweichen der Mehr-
heit unseres Stadtverordneten-Kollegiums ist «s die heiligste Pflicht
jedes Bürgers, sein Wahlrecht auszuüben und einem Wanne di»
Stimme zu geben, der der immer dreister und anmaßender auf»
tretenden Reaktion gegenüber mutvoll dl« Recht« der Bürger verteidigt
In dieser Beziehung sind Sie aber nur gesichert, wenn Sie dem
Kandidaten der Sozialdemokratie
SiabttJ. Hermann Borgmann, Mknnlir.132
Ihre Stimme geben, wir bitten Sie, möglichst frühzeitig Ihr Wahl»
recht auszuüben.
Wir bitten sich mit ausreichender Legitimation — die vom
Magistrat zugesandte, wahlkarte, Steuerzeltel oder Miets -Kontrakt —
zi» versehen.
Außerdem'eisuchen wir Sie, wenn es irgend möglich ist,
Wahlrecht schon tjn Laufe des Vormittags auszuüben.
hochachtungsvoll
Das fozialiuitioltratifye Slaljlkomitce.
106. Direkte Mahnung zur Wahl