Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Knechtsgesinnung  nennt,  vor  allem  am  Herzen  lag.  Aber  nur  ausnahmsweise ­
  konnte  solche  Einheitlichkeit  erzielt  werden.  Denn  ein  Recht,  das  man
reklamierte,  nun  auch  durchzukämpfen,  dazu  fehlte  den  Liberalen  meist  teils
der  Mut  und  teils  der  nötige  gute  Wille.  Das  zeigte  sich  schon  Mitte
der  achtziger  Jahre,  als  im  März  1884  der  damalige  Oberpräsident  Achenbach ­
  dem  Stadtverordnetenvorsteher  kurzweg  verbot,  einen  Antrag  Singer
und  Genossen,  gemäß  dem  die  Stadtverordnetenversammlung  bei  Reichstag
und  Landtag  um  zahlengemäße  Vertretung  Berlins  in  diesen  Körperschaften
petitionieren  sollte,  auch  nur  auf  die  Tagesordnung  zu  setzen.  Erst  entrüstete ­
  man  sich  über  diesen  Eingriff,  beschloß,  alle  Schritte  zu  unternehmen,
rim  das  Recht  der  Versammlung  zu  wahren,  und  schließlich  ging  man  mit
der  lahmen  Erklärung,  daß  das  inzwischen  in  Kraft  getretene  Zuständigkeitsgeseh
  der  Gemeindevertretung  das  Recht  sichere,  gegen  Beanstandung  oder
Verhinderung  von  Beschlüssen  das  Oberverwaltungsgericht  anzurufen,  über
den  Antrag,  die  Petition  aufs  neue  auf  die  Tagesordnung  zu  setzen,  „zur
Tagesordnung"  über.  Das  heißt,  man  beließ  es  faktisch  bei  dem,  was  der
Oberpräsident  gewollt  hatte  und  stand  freiwillig  von  dem  ab,  was  man  für
sein  Recht  erklärt  hatte.  So  ging  es  auch,  als  1898  die  Regierung  der
Stadtverordnetenversammlung  die  Wahl  von  Paul  Singer  in  die  städtische
Schuldeputation  verbot  und  der  Magistrat  sich  dabei  zu  der  ihm  auferlegten
Rolle  als  Exekutor  des  „Staatswillens"  hergab,  statt  ihm  als  ausführendes
Organ  des  Gemeindewillens  entgegenzutreten.  Erst  entrüstete  man  sich,  protestierte
einmütig  und  beschloß,  da  man  der  Sozialdemokratie  das  Recht  auf  eine  ihrer
Stärke  entsprechende  Vertretung  in  der  Schuldeputation  nicht  bestreiten  mochte,
keinen  Ersatz  für  Singer  zu  wählen.  Dann  aber  lehnte  man  den  vom  sozialfortschrittlichen ­
  Abgeordneten  Preuß  gestellten  Antrag  ab,  dem  Nichtwählen
durch  eine  ausdrückliche  Begründung  den  Charakter  eines  Protestes  zu  geben,
und  als  es  späterhin  aufs  neue  zur  Wahl  der  Schuldeputation  kam,  zog  man
es  vor,  überhaupt  gar  nicht  erst  einen  Sozialdemokraten  zu  wählen,  „um
keinen  Schlag  ins  Wasser  zu  tun".  Ebenso  kam  es  zu  wenig  mehr  als
einem  ersten  Anlauf  von  Bürgermut,  als  1901  der  König  der  Wahl  des  Stadtrats ­
  Kauffmann  zum  zweiten  Bürgermeister  kurzweg  die  Bestätigung  versagte. ­
  Erst  Wiederwahl  Kauffmanns,  Beschwerdeversuch,  Verzicht  auf
Wahl  eines  Ersatzes,  und  dann  war's  aus.  Als  am  27.  Februar  1902  der
sozialdemokratische  Stadtverordnete  Borgmann  anregte,  die  von  der  Regierung ­
  verlangte  kommissarische  Verwaltung  des  Bürgermeisterpostens  Herrn
Kauffmann  zu  übertragen,  gaben  Zeichen  des  Unwillens  aus  der  Mehrheit
ihm  zu  verstehen,  daß  ein  energischer  Kampf  ums  Recht  nicht  in  ihrer  Absicht ­
  lag.  Der  plötzliche  Verzicht  Kauffmanns  und  sein  wenige  Wochen
darauf  erfolgter  Tod  verhinderten,  daß  es  zu  einem  völligen  Rückzug  der
Stadtverordnetenmehrheit  kam.  Aber  daß,  wenn  Kauffmann  ihr  nicht  den
Gefallen  getan  hätte,  selbst  abzutreten,  sie  auch  hier  umgefallen  wäre,  steht
außer  jedem  Zweifel.
Dieselbe  Halbheit  zeigt  die  freisinnige  Mehrheit  in  der  kommunalen
Steuerpolitik.  Ängstlich,  als  handle  es  sich  um  Tod  und  Leben,  vermeidet
sie  es,  die  kommunale  Zuschlagsrate  zur  staatlichen  Einkommensteuer  über
100  °/o  steigen  zu  lassen,  weil  für  die  Überschreitung  dieses  Satzes  die
Genehmigung  der  staatlichen  Aufsichtsbehörde  eingeholt  werden  müsse  und
dies  die  Preisgabe  des  Grundsatzes  der  Selbstverwaltung  der  Gemeinde
            
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