Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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1902  als  auch  1904  Kandidaten  der  Gewerkschaften  bei  den  Prinzipalen
durch.  Die  letztere  Wahl  ward  indes  am  13.  Dezember  1904  vom  Bezirksausschuß ­
  für  ungültig  erklärt.
8.  Die  Wahlen  zu  den  Kaufmannsgerichten.
Nachdem  am  6.  Juli  1904  das  Gesetz  über  die  Errichtung  von  Kaufmannsgerichten ­
  verkündet  worden  war,  gemäß  dem  vom  1.  Januar  1905
ab  in  Städten  mit  .  über  20  000  Einwohnern  besondere  Kaufmannsgerichte ­
  zu  errichten  waren,  machten  die  Sozialdemokraten  Berlins  und
anderer  Orte  ihren  Einfluß  dafür  geltend,  daß  die  Ortsstatuten  dieser
Gerichte  einen  möglichst  demokratischen  Charakter  und  die  engste  Verbindung
mit  den  Gewerbegerichten  erhielten,  die  das  Gesetz  zuläßt.  Das  letztere
war  in  Berlin  nicht  zu  erreichen,  dagegen  ging  der  Antrag  der  Sozialdemokraten ­
  durch,  die  Wahlen  an  einem  Sonntag  stattfinden  zu  lassen,  und
ebenso  ihre  Forderung,  den  weiblichen  Angestellten,  da  ihnen  das  Gesetz
die  Wählbarkeit  vorenthielt,  wenigstens  die  Fähigkeit  zuzusprechen,  als
Äertrauenspersonen  zum  Einigungsamt  und  als  Auskunftspersonen  herangezogen ­
  zu  werden.  Ähnliche  Zugeständnisse  wurden  auch  in  einigen  der
Vororte  erzielt,  die  ein  Kaufmannsgericht  einzurichten  hatten.
Bei  den  Kaufmannswahlen  hat  der  Zentralverband  deutscher  Handlungsgehilfen, ­
  die  einzige  allgemeine  Verbindung  von  Gehilfen,  die  auf  dem
Boden  der  modernen  Arbeiterbewegung  steht  und  mit  den  freien  Gewerkschaften ­
  Land  in  Land  geht,  eine  Anzahl  von  Verbindungen  gegen  fich,
die  zum  Teil  älter  und  zum  Teil  auch  stärker  sind,  als  sie.  Es  gab  daher
von  vornherein  heftigen  Kampf  zwischen  den  verschiedenen  Organisationen
der  Gehilfen  um  eine  möglichst  starke  Vertretung  im  Kaufmannsgericht,
und  da  die  Wahlen  auf  Grund  von  Listen  nach  dem  Verhältniswahlsystem
stattfinden,  schlossen  sich  gewöhnlich  eine  Anzahl  von  gegnerischen  Vereinen  zur
Aufstellung  einer  kombinierten  Liste  zusammen,  während  der  Zentralverband
und  ebenso  der  antisemitische  „deutsch-nationale"  und  der  liberale  Leipziger
Verband  für  sich  kämpften.  .  Das  Wahlergebnis  war  zumeist,  und  namentlich ­
  in  Berlin,  eine  Vertretung  des  Zentralverbandes,  die  das  Verhältnis
seiner  Mitgliederzahl  zu  der  der  anderen  Organisationen  sehr  wesentlich
überstieg.  Ungeachtet  der  geflissentlichen  Bezeichnung  des  Zentralverbandes
als  sozialdemokratisch,  in  den  meisten  Fällen  sogar  eher  wegen  dieser
Betonung  stimmten  im  Verhältnis  erheblich  mehr  Gehilfen  für  seine
Kandidaten,  als  für  die  der  anderen  Verbindungen.  Folgendes  die  Ergebnisse ­
  in  den  Lauptorten:
Charlottenbnrg  (6.  Januar  1905)  3  Kandidaten  des  Zentralverbandes,
9  der  Gegner  gewählt.
Schöneberg  (5.  Februar  1905)  2  Kandidaten  des  Zentralverbandes,
7  der  Gegner  gewählt.
Rixdorf  (28.  Februar  1905)  3  Kandidaten  des  Zentralverbandes,
9  der  Gegner  gewählt.
Lichtenberg  (3.  März  1905)  1  Kandidat  des  Zentralverbandes,  5  der
Gegner  gewählt.  Nach  dem  Stimmenverhältnis  —  75  gegen  173  —
hätten  dem  Zentralverhand  2  Vertreter  zukommen  müssen,  er  hatte  indes
nur  einen  aufgestellt,  lind  so,  fiel  das  andere  Mandat  den  Gegnern  zu.
            
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