112 u. 113. Flugblatt zur Wahl der Beisitzer des Kausmannsgerichtes
Recht soll Reckt werden!
Der unerträgliche Zustand, daß kaufmännische
Angestellte erlittene Unbill von seiten ihrer Prin
zipale, gegen Gesetz und Sitte, widerstandslos
hinnehmen mutzten, weil ihnen die Mittel fehlten,
den kostspieligen und zeitraubenden RechtSw^ zu
beschrciten, ist endlich Beseitigt. Nach bald mehr
denn 10 jährigen heftigen Kämpfen sind endlich die
Kaufmannsgerichle
errungen, die in der Zukunft Streitigkeiten zwischen
Gehülfen und Prinzipalen entscheiden sollen.—
Nicht der Staat setzt seine Richter über uns.
Die HandlungSgehülsen selbst haben ihre eigenen
Richter zu wählen.
Am Sonntag, den 7. Mai, sind Cse berufen,
zum ersten Mal an die Wahlurne ju treten, um
die Gehülsenbeisitzcr zum Berliner Kaufmanns^
geeicht zu wählen.
Nur ein kleiner Kreis der Gehülfenschaft hat
daS Wahlrecht, die Gehülfen inner 85 Jahren
und die große Schaar der Gehülfinnen find von
der Wahl ausgeschlossen.
Um so schlvercr ist die Verantwortung der zur
Wahl berufenen, in ihren Händen liegt das Schick
sal aller HandlungSgehülsen.
Die Jagd nach den Stimmen der wahl
berechtigten HandlungSgehülsen wird beginnen.
AuS allen Ecken und Enden werden Kandidaten
auftauchen, wird man ihnen deren Vorzüge preisen,
deren bisherige Taten aber verschleiern, deren
wahre Absichten und Mottve verschweigen.
(ttewiffeuhaft habe» sie sich z» frage»
welche Kandidaten find fähig und gewillt, die
hohen Aufgabe» des Kanstnannsgcrichtes mit
Ernst, Würde und Ehrlichkeit im Interesse
der Angestellten zu erfüllen. —
Die Gchülfenbeisitzcr haben die Pflicht, un
parteiisch Recht zu sprechen. Aber sie haben die
weitere Pflicht, auf Grund ihrer Erfahrung als
Gehülfen nachdrücklich dafür einzutreten, daß die
wirtschaftlich schwächere Stellung des Angestellten
und die Uebermacht des Prinzipals gebührend
berücksichtigt wird. Sie sollen dafür sorgen, daß
die Urteile der Kaufmannsgerichte getragen werden
von sozialem Geist, Beeinflußt durch die <Sad>
kcnntnis des einzelnen Gehülfen. Sie sollen sich
nicht an den Buchstaben des Rechts klammern,
vielmehr nach Erwägungen der Billigkeit urteilen
und den Mut haben, juristische Zwirnsfäden auch
einmal mit kühnem Satze zu überspringen. —
Die KausmannSgerichte sollen aber noch mehr
sein, als .eine Stätte der Rechtsprechung. Sie
haben das Recht, in bezug auf die Dcffcrung der
Lage der Angestellten Altträge auf gesetzliche Maß
nahmen an die staatlichen und städtischen Parla
mente, an Behörden usw. zu stellen. Sie sollen
ferner an diese Körperschaften Gutachten erstatten,
wenn irgend welche Gesetze für die HandlungS-
gehülfcn beraten tvcrden. — Sie habe» die
bedeutsame Ausgabe, bei Differenzen zwischen
Personal und Chef als Schlichtungslommission
und EinigungSamt zu fungieren.
Welche Kandideten gewähren die Bürg
schaft dafür, daß sie alle« diesen Aufgabe«
gewachsen sind? —
Um Ihre Stimme werden buhlen:
Eine merkwürdige Vereinigung.sogenEter
HandlungSgehülfenvereine, als da sind: 88. Verband,
Leipziger Verband, Verein junger Kaufleute, Bank-
beamtcnverrin, Verein rufender Kaufleute Deutsch-
lands, Katholisch-kaufmännischer Verein, Verein der
jungen Drogisten, die sich zusammengefunden hat.
Der 88. und Leipziger Verband sind
nicht nur nicht für die Kaufmannsgerichte
eingetreten sondern haben deren Schaffung
bekämpft. Sie haben die HandlungSgehülsen für
unfähig erklärt, ihre eigenen Richter zu wählen,
sie verlangten Ernennung willsähiger Kreaturen
zu Richtern, um die HandlungSgehülsen vor der
Stuscegung der Wahl zu behüten. Wer sich mit
solchen Vereinen in ein Bündnis einläßt, muß
für die HandlungSgehülsen gerichtet sein. Solche
Leute haben ihre eigene Unfähigkeit und Un
würdigkeit zur Besetzung der Betsitzcrstellen an
erkannt und nusgesprochen.
Der kausinännische Hilssverein, der
bisher seinen Stolz in der Nichtbeachtung von
Handlungsgehülfeninleressen gesehen hat und mit
Mmvsen die Verpflichtungen der Chefs gegenüber
den Angestellten ablösen will, kann mit seinem
Bestreben, Kandidaten aufzustellen, nur Heiterkeit
erwecken. —
Der Verein der deutschen Kaufleute, dessen
Unsähigkeit nur noch von seiner Untätigkeit über-
trosfen, wird auch die Werbetrommel rühren, um
für seine an sozialer und politischer Verständnis-
und Einsichtslosigkeit nmstcrgülligen Freunde
Stimmen eiNzufangcn. Die Tätigkeit dieser Herren
beschränkt sich uns Versicherungskasscn, die nach
ihrer eigenen Behauptung gut verwalket sind. Ihr
Leiter und geistiger Führer hat sich zu einer Zeit,
alä der Kampf um den 8 Uhr-Ladenschluß auf der
Höhe stand, gegen die gesetzliche Festlegung des
8 Uhr-LabenschluffeZ ausgesprochen. Ihre ab-
genutztenHarmoniep.hrasen werden keinen denkenden