Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

112 u. 113. Flugblatt zur Wahl der Beisitzer des Kausmannsgerichtes 
Recht soll Reckt werden! 
Der unerträgliche Zustand, daß kaufmännische 
Angestellte erlittene Unbill von seiten ihrer Prin 
zipale, gegen Gesetz und Sitte, widerstandslos 
hinnehmen mutzten, weil ihnen die Mittel fehlten, 
den kostspieligen und zeitraubenden RechtSw^ zu 
beschrciten, ist endlich Beseitigt. Nach bald mehr 
denn 10 jährigen heftigen Kämpfen sind endlich die 
Kaufmannsgerichle 
errungen, die in der Zukunft Streitigkeiten zwischen 
Gehülfen und Prinzipalen entscheiden sollen.— 
Nicht der Staat setzt seine Richter über uns. 
Die HandlungSgehülsen selbst haben ihre eigenen 
Richter zu wählen. 
Am Sonntag, den 7. Mai, sind Cse berufen, 
zum ersten Mal an die Wahlurne ju treten, um 
die Gehülsenbeisitzcr zum Berliner Kaufmanns^ 
geeicht zu wählen. 
Nur ein kleiner Kreis der Gehülfenschaft hat 
daS Wahlrecht, die Gehülfen inner 85 Jahren 
und die große Schaar der Gehülfinnen find von 
der Wahl ausgeschlossen. 
Um so schlvercr ist die Verantwortung der zur 
Wahl berufenen, in ihren Händen liegt das Schick 
sal aller HandlungSgehülsen. 
Die Jagd nach den Stimmen der wahl 
berechtigten HandlungSgehülsen wird beginnen. 
AuS allen Ecken und Enden werden Kandidaten 
auftauchen, wird man ihnen deren Vorzüge preisen, 
deren bisherige Taten aber verschleiern, deren 
wahre Absichten und Mottve verschweigen. 
(ttewiffeuhaft habe» sie sich z» frage» 
welche Kandidaten find fähig und gewillt, die 
hohen Aufgabe» des Kanstnannsgcrichtes mit 
Ernst, Würde und Ehrlichkeit im Interesse 
der Angestellten zu erfüllen. — 
Die Gchülfenbeisitzcr haben die Pflicht, un 
parteiisch Recht zu sprechen. Aber sie haben die 
weitere Pflicht, auf Grund ihrer Erfahrung als 
Gehülfen nachdrücklich dafür einzutreten, daß die 
wirtschaftlich schwächere Stellung des Angestellten 
und die Uebermacht des Prinzipals gebührend 
berücksichtigt wird. Sie sollen dafür sorgen, daß 
die Urteile der Kaufmannsgerichte getragen werden 
von sozialem Geist, Beeinflußt durch die <Sad> 
kcnntnis des einzelnen Gehülfen. Sie sollen sich 
nicht an den Buchstaben des Rechts klammern, 
vielmehr nach Erwägungen der Billigkeit urteilen 
und den Mut haben, juristische Zwirnsfäden auch 
einmal mit kühnem Satze zu überspringen. — 
Die KausmannSgerichte sollen aber noch mehr 
sein, als .eine Stätte der Rechtsprechung. Sie 
haben das Recht, in bezug auf die Dcffcrung der 
Lage der Angestellten Altträge auf gesetzliche Maß 
nahmen an die staatlichen und städtischen Parla 
mente, an Behörden usw. zu stellen. Sie sollen 
ferner an diese Körperschaften Gutachten erstatten, 
wenn irgend welche Gesetze für die HandlungS- 
gehülfcn beraten tvcrden. — Sie habe» die 
bedeutsame Ausgabe, bei Differenzen zwischen 
Personal und Chef als Schlichtungslommission 
und EinigungSamt zu fungieren. 
Welche Kandideten gewähren die Bürg 
schaft dafür, daß sie alle« diesen Aufgabe« 
gewachsen sind? — 
Um Ihre Stimme werden buhlen: 
Eine merkwürdige Vereinigung.sogenEter 
HandlungSgehülfenvereine, als da sind: 88. Verband, 
Leipziger Verband, Verein junger Kaufleute, Bank- 
beamtcnverrin, Verein rufender Kaufleute Deutsch- 
lands, Katholisch-kaufmännischer Verein, Verein der 
jungen Drogisten, die sich zusammengefunden hat. 
Der 88. und Leipziger Verband sind 
nicht nur nicht für die Kaufmannsgerichte 
eingetreten sondern haben deren Schaffung 
bekämpft. Sie haben die HandlungSgehülsen für 
unfähig erklärt, ihre eigenen Richter zu wählen, 
sie verlangten Ernennung willsähiger Kreaturen 
zu Richtern, um die HandlungSgehülsen vor der 
Stuscegung der Wahl zu behüten. Wer sich mit 
solchen Vereinen in ein Bündnis einläßt, muß 
für die HandlungSgehülsen gerichtet sein. Solche 
Leute haben ihre eigene Unfähigkeit und Un 
würdigkeit zur Besetzung der Betsitzcrstellen an 
erkannt und nusgesprochen. 
Der kausinännische Hilssverein, der 
bisher seinen Stolz in der Nichtbeachtung von 
Handlungsgehülfeninleressen gesehen hat und mit 
Mmvsen die Verpflichtungen der Chefs gegenüber 
den Angestellten ablösen will, kann mit seinem 
Bestreben, Kandidaten aufzustellen, nur Heiterkeit 
erwecken. — 
Der Verein der deutschen Kaufleute, dessen 
Unsähigkeit nur noch von seiner Untätigkeit über- 
trosfen, wird auch die Werbetrommel rühren, um 
für seine an sozialer und politischer Verständnis- 
und Einsichtslosigkeit nmstcrgülligen Freunde 
Stimmen eiNzufangcn. Die Tätigkeit dieser Herren 
beschränkt sich uns Versicherungskasscn, die nach 
ihrer eigenen Behauptung gut verwalket sind. Ihr 
Leiter und geistiger Führer hat sich zu einer Zeit, 
alä der Kampf um den 8 Uhr-Ladenschluß auf der 
Höhe stand, gegen die gesetzliche Festlegung des 
8 Uhr-LabenschluffeZ ausgesprochen. Ihre ab- 
genutztenHarmoniep.hrasen werden keinen denkenden
	        
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