Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

112  u.  113.  Flugblatt  zur  Wahl  der  Beisitzer  des  Kausmannsgerichtes

Recht  soll  Reckt  werden!

Der  unerträgliche  Zustand,  daß  kaufmännische
Angestellte  erlittene  Unbill  von  seiten  ihrer  Prinzipale, ­
  gegen  Gesetz  und  Sitte,  widerstandslos
hinnehmen  mutzten,  weil  ihnen  die  Mittel  fehlten,
den  kostspieligen  und  zeitraubenden  RechtSw^  zu
beschrciten,  ist  endlich  Beseitigt.  Nach  bald  mehr
denn  10  jährigen  heftigen  Kämpfen  sind  endlich  die
Kaufmannsgerichle
errungen,  die  in  der  Zukunft  Streitigkeiten  zwischen
Gehülfen  und  Prinzipalen  entscheiden  sollen.—
Nicht  der  Staat  setzt  seine  Richter  über  uns.
Die  HandlungSgehülsen  selbst  haben  ihre  eigenen
Richter  zu  wählen.
Am  Sonntag,  den  7.  Mai,  sind  Cse  berufen,
zum  ersten  Mal  an  die  Wahlurne  ju  treten,  um
die  Gehülsenbeisitzcr  zum  Berliner  Kaufmanns^
geeicht  zu  wählen.
Nur  ein  kleiner  Kreis  der  Gehülfenschaft  hat
daS  Wahlrecht,  die  Gehülfen  inner  85  Jahren
und  die  große  Schaar  der  Gehülfinnen  find  von
der  Wahl  ausgeschlossen.
Um  so  schlvercr  ist  die  Verantwortung  der  zur
Wahl  berufenen,  in  ihren  Händen  liegt  das  Schicksal ­
  aller  HandlungSgehülsen.
Die  Jagd  nach  den  Stimmen  der  wahlberechtigten ­
  HandlungSgehülsen  wird  beginnen.
AuS  allen  Ecken  und  Enden  werden  Kandidaten
auftauchen,  wird  man  ihnen  deren  Vorzüge  preisen,
deren  bisherige  Taten  aber  verschleiern,  deren
wahre  Absichten  und  Mottve  verschweigen.
(ttewiffeuhaft  habe»  sie  sich  z»  frage»
welche  Kandidaten  find  fähig  und  gewillt,  die
hohen  Aufgabe»  des  Kanstnannsgcrichtes  mit
Ernst,  Würde  und  Ehrlichkeit  im  Interesse
der  Angestellten  zu  erfüllen.  —
Die  Gchülfenbeisitzcr  haben  die  Pflicht,  unparteiisch ­
  Recht  zu  sprechen.  Aber  sie  haben  die
weitere  Pflicht,  auf  Grund  ihrer  Erfahrung  als
Gehülfen  nachdrücklich  dafür  einzutreten,  daß  die
wirtschaftlich  schwächere  Stellung  des  Angestellten
und  die  Uebermacht  des  Prinzipals  gebührend
berücksichtigt  wird.  Sie  sollen  dafür  sorgen,  daß
die  Urteile  der  Kaufmannsgerichte  getragen  werden
von  sozialem  Geist,  Beeinflußt  durch  die  <Sad>
kcnntnis  des  einzelnen  Gehülfen.  Sie  sollen  sich
nicht  an  den  Buchstaben  des  Rechts  klammern,
vielmehr  nach  Erwägungen  der  Billigkeit  urteilen
und  den  Mut  haben,  juristische  Zwirnsfäden  auch
einmal  mit  kühnem  Satze  zu  überspringen.  —
Die  KausmannSgerichte  sollen  aber  noch  mehr
sein,  als  .eine  Stätte  der  Rechtsprechung.  Sie

haben  das  Recht,  in  bezug  auf  die  Dcffcrung  der
Lage  der  Angestellten  Altträge  auf  gesetzliche  Maßnahmen ­
  an  die  staatlichen  und  städtischen  Parlamente, ­
  an  Behörden  usw.  zu  stellen.  Sie  sollen
ferner  an  diese  Körperschaften  Gutachten  erstatten,
wenn  irgend  welche  Gesetze  für  die  HandlungSgehülfcn
  beraten  tvcrden.  —  Sie  habe»  die
bedeutsame  Ausgabe,  bei  Differenzen  zwischen
Personal  und  Chef  als  Schlichtungslommission
und  EinigungSamt  zu  fungieren.
Welche  Kandideten  gewähren  die  Bürgschaft ­
  dafür,  daß  sie  alle«  diesen  Aufgabe«
gewachsen  sind?  —
Um  Ihre  Stimme  werden  buhlen:
Eine  merkwürdige  Vereinigung.sogenEter
HandlungSgehülfenvereine,  als  da  sind:  88.  Verband,
Leipziger  Verband,  Verein  junger  Kaufleute,  Bankbeamtcnverrin,
  Verein  rufender  Kaufleute  Deutschlands,
  Katholisch-kaufmännischer  Verein,  Verein  der
jungen  Drogisten,  die  sich  zusammengefunden  hat.
Der  88.  und  Leipziger  Verband  sind
nicht  nur  nicht  für  die  Kaufmannsgerichte
eingetreten  sondern  haben  deren  Schaffung
bekämpft.  Sie  haben  die  HandlungSgehülsen  für
unfähig  erklärt,  ihre  eigenen  Richter  zu  wählen,
sie  verlangten  Ernennung  willsähiger  Kreaturen
zu  Richtern,  um  die  HandlungSgehülsen  vor  der
Stuscegung  der  Wahl  zu  behüten.  Wer  sich  mit
solchen  Vereinen  in  ein  Bündnis  einläßt,  muß
für  die  HandlungSgehülsen  gerichtet  sein.  Solche
Leute  haben  ihre  eigene  Unfähigkeit  und  Unwürdigkeit ­
  zur  Besetzung  der  Betsitzcrstellen  anerkannt ­
  und  nusgesprochen.
Der  kausinännische  Hilssverein,  der
bisher  seinen  Stolz  in  der  Nichtbeachtung  von
Handlungsgehülfeninleressen  gesehen  hat  und  mit
Mmvsen  die  Verpflichtungen  der  Chefs  gegenüber
den  Angestellten  ablösen  will,  kann  mit  seinem
Bestreben,  Kandidaten  aufzustellen,  nur  Heiterkeit
erwecken.  —
Der  Verein  der  deutschen  Kaufleute,  dessen
Unsähigkeit  nur  noch  von  seiner  Untätigkeit  übertrosfen,
  wird  auch  die  Werbetrommel  rühren,  um
für  seine  an  sozialer  und  politischer  Verständnisund
  Einsichtslosigkeit  nmstcrgülligen  Freunde
Stimmen  eiNzufangcn.  Die  Tätigkeit  dieser  Herren
beschränkt  sich  uns  Versicherungskasscn,  die  nach
ihrer  eigenen  Behauptung  gut  verwalket  sind.  Ihr
Leiter  und  geistiger  Führer  hat  sich  zu  einer  Zeit,
alä  der  Kampf  um  den  8  Uhr-Ladenschluß  auf  der
Höhe  stand,  gegen  die  gesetzliche  Festlegung  des
8  Uhr-LabenschluffeZ  ausgesprochen.  Ihre  abgenutztenHarmoniep.hrasen
  werden  keinen  denkenden
            
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