Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

den  beteiligten  Organisationen ­
  mit  dem  Ersuchen,
ihn  zu  prüfen  und  innerhalb ­
  von  10  Tagen  dem
Amt  ihre  Ausstellungen,
falls  sie  solche  zu  machen
hätten,  mitzuteilen.  Dann
ward,  nach  Ablauf  dieser
Frist,  die  Schlußsitzung
des  Einigungsamts  aus
den  14.  August  angesetzt,
und  an  die  interessierten
Parteien  erging  die  Einladung, ­
  zu  dieser  Sitzung
ihre  Vertreter  zu  entsenden. ­
  Die  Arbeiter  kamen
dem  sinngemäß  nach,  nachdem ­
  sie  in  öffentlicher  Versammlung ­
  zu  dem  Tarifentwurf
  Stellung  genommen ­
  hatten.  Die  Fabrikanten ­
  fanden  sich  zwar
in  ziemlich  großer  Zahl
ein,  als  aber  die  Vertretungen ­
  festgestellt  werden ­
  sollten,  erhob  sich  der
zweiteVorsihende  des  Fabrikantenvereins ­
  —  ein
Mann  (Gollop),  der  als
einer  der  ersten  den  Vertrag  vom  19.  Februar  gebrochen  hatte  —  und  erklärte,
eine  Vertretung  der  Konfektionäre  sei  nicht  erschienen,  ein  jeder  von  ihnen
sei  nur  in  seinem  eigenen  Namen  da.  Das  ließ  für  jeden  Kundigen,  der  etwa
noch  Zweifel  hatte,  das  negative  Ende  der  Verhandlungen  im  voraus  erkennen.
And  doch  war  das  Einigungsamt,  um  den  Fabrikanten  die  Zustimmung  so
unbedenklich  wie  nur  möglich  zu  machen,  in  keinem  Punkt  über  die  im
Februar  von  den  Fabrikanten  selbst  vor  ihm  gemachten  Vorschläge  hinausgegangen. ­
  Amgekehrt  konnte  Timm  namens  der  Fünferkommission  dem  Amt
offiziell  mitteilen,  daß  die  Arbeiter  in  der  erwähnten  Versammlung  beschlossen
hätten,  den  Tarif,  obwohl  er  ihren  Forderungen  keineswegs  entspreche,  als
Abschlagszahlung  anzunehmen.  Aber  allen  Bemühungen  des  Amts,  die
Fabrikanten  zu  bewegen,  auf  Grund  dieser  Erklärung  einen  Einigungsvertrag ­
  mit  den  Arbeitern  abzuschließen,  setzten  diese  die  Berufung  darauf
gegenüber,  daß  sie  nur  als  Privatpersonen  gekommen  seien  und  keiner  von
ihnen  ein  Recht  habe,  irgend  etwas  im  Namen  seiner  Kollegen  abzumachen.
So  blieb  dem  Einigungsamt  nur  übrig,  einen  Schiedsspruch  zu  fällen
und  es  den  Beteiligten  zu  überlassen,  sich  ihm  zu  unterwerfen  oder  nicht.
In  diesem  Schiedsspruch  ließ  cs  die  für  bessere  Arbeiten  normierten  höheren
Sätze  sämtlich  fallen  und  beschränkte  sich  auf  Bestimmung  der  Lohnsätze  für
Arbeiten  allereinfachster  Qualität.  Die  Zuschläge  für  bessere  Arbeiten

Gknige  Zeit  darauf.

146  und  147.  Karikaturen  aus  dem  Kladderadatsch
auf  die  Großkonfektionäre

A

m
            
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