Charakter trug, als das der „Freien Volksbühne". „Belehrt durch die Entwicklung
der alten „Freien Volksbühne", heißt es im Ausruf zu dieser
Gründung, „suchen wir unserem Verein eine derartige Verfassung zu geben,
daß eine Leitung durch künstlerische und technische Sachverständige für die
Dauer gewährleistet wird." Außer von den schon genannten „Anabhängigen"
war der Aufruf unterzeichnet von Wilhelm Bölsche, Ad. von Kanstein,
Maximilian Karden, Julius Kart, Otto Erich Kartleben, Wilhelm
Kegeler, Victor Kolländer, PaulKampffmeycr, Gustav Landauer,
Max Marschalk, Dr. Fritz Mauthner, Leopold Schönhoff, Ernst
von Wolzogen und anderen namhaften Schriftstellern und Künstlern.
Fast die ganze, an literarischen Talenten reiche Friedrichshagener Schriftstellerkolonie
schlug sich auf die Seite des neuen Vereins, der es jedoch
trotzdem lange Jahre zu keiner rechten Blüte bringen konnte, sondern erst
in neuerer Zeit eine erhebliche Mitgliederzahl gewonnen, zugleich aber auch
an Farbe verloren hat.
Der alte Verein, der an Stelle Willes Franz Mehring zum Vorsitzenden
wählte, überwand die Krisis so schnell, daß man sie an der zahlenmäßigen
Entwicklung seines Mitgliederbestandes kaum herausmerkte. Er
hatte für den Besuch seiner Aufführungen sehr bald in Abteilungen eingeteilt
werden müssen, die nacheinander die ausgewählten Stücke zu sehen
bekamen, da der Zuschauerraum keines Theaters groß genug war, alle Mitglieder
an einem Abend zu fassen. Jetzt mußten Jahr für Jahr die Abteilungen
vermehrt werden. Sie beliefen sich im Jahre 1894 auf sechs von
je 1150 Mitgliedern, und schon war die Bildung der siebenten Abteilung
überschritten, der Verein über 8000 Mitglieder stark, als zur Zeit des
Systems Köller die Polizei im April 1895 einen neuen Streich gegen
ihn führte. Anter Berufung auf eine Verordnung des Polizeidirektors
Kinkeldey aus dem Reaktionsjahr 1850 über „öffentliche Vergnügungen"
verlangte das Berliner Polizeipräsidium vom Vorstand der „Freien Volksbühne",
daß er alle Stücke, die der Verein aufzuführen beabsichtigte,
14 Tage vorher bei ihm einreiche. Das heißt, die Theaterzensur, die jener
Akas in Widerspruch mit dem Artikel 27 der preußischen Verfassung, der
sie auft-ob, wieder eingeführt hatte, sollte auch auf die Freien Bühnen ausgedehnt
werden. Dagegen sich energisch aufzulehnen, hielten die Leiter der
„Freien Volksbühne" für Pflicht eines vom Geist der Arbeiterbewegung
erfüllten Instituts. Sie legten bei den Gerichten Verwahnmg ein, und da
die Polizei die Macht hatte, vorläufig die Anterwerfung unter ihre Verordnung
zu erzwingen, wurden die Aufführungen der „Freien Volksbühne"
in der Zwischenzeit lieber freiwillig sistiert, als daß man dem Verlangen
der Polizei um Kaaresbreite entgegenkam. Demselben Empfinden folgend,
beschloß der Verein „Freie Volksbühne", als Anfang März 1896 der
Entscheid des Oberverwaltungsgerichts gegen ihn ausfiel, sich freiwillig aufzulösen.
Das blühende Anternehmcn, das in so vielen Tausenden von
Arbeitern der Rcichshauptstadt Sinn und Verständnis für gute dramatische
Kost entwickelt hatte, verschwand für eine Weile von der Bildfläche.
Aber nur für eine Weile. Der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts
hatte erklärt, die „Freie Volksbühne" sei so „locker organisiert", daß sie
bei ihrer großen Mitgliederzahl nicht als ein „bestimmter Kreis innerlich
untereinander verbundener Personen" betrachtet werden könne; lediglich ein