Aber allgemein gewinnt man den Eindruck, daß das Gericht
davor zurückschreckt, Verfasser selbst zu verurteilen,
Man ist bei den Buchhändlerprozessen dazu übergegangen, die
Buchhändler an Stelle der Verfasser zu bestrafen, weil man davon
ausgeht, daß die Oeffentlichkeit sie nicht kennt. Aber man hat
gesehen, daß man auch hier auf harten Granit gebissen hat. Diese
Prozesse haben ungeheures Aufsehen erregt und schwere Kritik her-
vorgerufen. Es kam dazu, daß auch die demokratischen Kreise unzu-
frieden wurden, Die Sache hat sich ausgeweitet zu der sogenannten
„Vertrauenskrise der Justiz‘, und heute genießt die Justiz kein Ver-
trauen mehr, man bekämpft sie.
Ich bin also der Meinung, daß man im Gerichtssaal bei großen
politischen Prozessen im Hinblick auf das Strafmaß nicht viel er-
reichen kann. Das bürgerliche Klassengericht verurteilt den An-
geklagten einer Linksorganisation als Klassengegner und beugt zu
diesem Zwecke das sogenannte „Recht“ ganz willkürlich nach einer
von vornherein feststehenden Klassenauffassung. Die Handlung des
Prozesses ist demnach nur eine Demonstration gegen diese Willkür
der Klassenjustiz, Diese Demonstration muß in der Oeffentlichkeit
fortgesetzt werden, denn die breite Oeffentlichkeit ist das einzige,
was die sich demokratisch gebärdende bürgerliche Klassenjustiz
fürchtet, wie ich an verschiedenen Beispielen gezeigt habe, Eine
gute Organisierung der Verteidigung vor Gericht in Verbindung mit
einer Mobilisierung der öffentlichen Meinung kann der bürgerlichen
Klassenjustiz einen schweren Stoß versetzen, jedoch ihre Beseitigung
kann dadurch nicht erreicht werden. Sie wird erst fallen, wenn ihre
Stütze gebrochen ist: die kapitalistische Gesellschaft.
Schönhof-Oesterreich:
In Oesterreich werden gegen Kommunisten und Redakteure im
Vergleich zu den anderen kapitalistischen Ländern nicht solche harten
Urteile gefällt, Es haben daher weniger diese Urteile die Arbeiter-
schaft erregt, als die regelmäßigen Freisprüche der faschistischen
Verbrecher, die tatsächlich bei Morden stattgefunden haben. Zu
einem besonders empörenden Fall ist es gekommen bei Mancia
Karniceu. In diesem Falle ist die Attentäterin von den Geschworenen
verurteilt, dann unter dem Vorwand, daß sie krank sei, auf freien
Fuß gesetzt worden, wo sie in ihrer Heimat als politische Agitatorin
tätig gewesen ist. Dann hat der Vorsitzende des Gerichtes offen
erklärt, daß es ungesetzlich sei, den Strafvollzug zu sistieren. Eine
solche Erklärung hat natürlich keine praktische Bedeutung, wenn sie
nicht durchgeführt wird. Ich weise auf diese Art von Fällen hin,
weil ein solcher Fall die Juli-Erhebung in Oesterreich ausgelöst hat:
die Freisprechung der Faschisten, der Mörder von Schattendorf.
Nun stehen wir vor einer Serie von politischen Prozessen. Bisher
sind nur die leichteren Fälle zur Aburteilung gelangt, während die
schweren Fälle noch bevorstehen. Diese Prozesse haben jetzt schon
eine Empörung hervorgerufen, die auch auf einen Teil der bürger-
lichen Juristen übergegriffen hat, Es sind zahlreiche Anklagen wegen
Erpressung erhoben, weil Arbeiter am 15, bis 16. Juli Automobile an-
gehalten haben, und zwar lediglich zu dem Zwecke, um die Verwun-
deten in die Spitäler zu fahren. Der Vorsitzende hat selbst erklärt,