Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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bestärkte  die  Mehrheit  in  der  Absicht,  durch  Änderung  und  Vergewaltigung ­
  der  Geschäftsordnung  die  Minderheit  lahmzulegen.  Sie
änderte  den  Modus  der  namentlichen  Abstimmungen  dadurch,  daß  an  Stelle
des  Aufrufs  Kartenabgabe  gesetzt  wurde  (Lex  Aichbichler),  genehmigte
und  verwirklichte  dann  einen  Antrag  Kardorf  und  Genossen,  über  den
ganzen  Zolltarif  mit  seinen  946  Positionen,  wie  er  von  der  Kommission
an  das  Laus  gekommen  war,  unter  Lerabsetzung  der  Zölle  aus  einige
Nummern  —  Bedarfsartikel  der  Landwirtschaft  —  in  einer  Abstimmung
zu  beschließen,  gab  dem  Präsidenten  das  Recht,  das  Wort  zur  Geschäftsordnung ­
  zu  verweigern  und  beschränkte  zugleich  die  Redezeit  für  Bemerkungen ­
  zur  Geschäftsordnung  auf  fünf  Minuten  (Lex  Gröber).  Der
Antrag  Kardorf,  den  Laband  und  andere  Staatsrechtslehrer  rundheraus
für  einen  Rechtsbruch  bezeichnet  haben,  sowie  die  Lex  Gröber  wurden
nun  gegen  die  Minderheit  in  der  rücksichtslosesten  Weise  unter  fortgesetzten ­
  Verstößen  gegen  Geschäftsordnungsbestimmungen  in  Anwendung
gebracht,  und  schließlich  wurde  nach  sehr  stürmischen  Sitzungen  das  ganze
Gesetz  samt  Tarif  in  der  Nacht  vom  13.  zum  14.  Dezember  1902  am  Ende
einer  18stündigen  Sitzung  in  dritter  Lesung  mit  202  gegen  100  Stimmen
angenommen.  Zur  Minderheit  gehörten  neben  den  Sozialdemokraten  und
den  beiden  freisinnigen  Gruppen  auch  der  extreme  Flügel  der  Agrarier,
die  Lauptredner  für  das  Gesetz  hatte  das  Zentrum  gestellt.  Gegen  den
„Umsturz  im  Reichstag"  protestierten  die  Sozialdemokraten  Berlins  in
Riesenversammlungen,  die  von  hochgradiger  Kampfstimmung  Zeugnis
ablegten.
In  der  Frühjahrssession  des  Jahres  1902  ward  eine  von  der  Sozialdemokratie ­
  wiederholt  verlangte  Seemannsordnung,  die  freilich  noch  viel
zu  wünschen  übrig  läßt,  sowie,  in  Verbindung  mit  der  Annahme  der
Brüsseler  Zuckerkonvention  vom  5.  März  1902,  die  dem  Anfug  der
Ausfuhrprämien  ein  Ende  machte,  ein  Zuckersteuergesetz  angenommen.
Desgleichen  fand  ein  Süßstoffgesetz  Annahme,  welches  die  Lerstellung
und  den  Vertrieb  von  Sacharin  und  ähnlichen  Süßstoffen  in  Deutschland
grundsätzlich  verbietet,  den  Bezug  durch  Apotheken  für  Leilzwecke  zwar  ausnimmt, ­
  jedoch  außer  bei  Apothekern,  die  aber  über  ihren  Sacharinverbrauch
Buch  führen  müssen,  schon  den  bloßen  Besitz  von  mehr  als  50  Gramm  solcher
Süßstoffe  unter  Strafe  stellt.  Es  war  ein  „Ausgleichsgeschenk"  für  die  Zucker
fabrizierenden  Landwirte,  die  sich  in  bezug  auf  den  Beitritt  Deutschlands  zur
Zuckerkonvention  so  gebärdeten,  als  geschehe  ihnen  damit  ein  Anrecht  und  nicht
eine  Wohltat.  In  der  Frühjahrssihung  des  Jahres  1903  wurde  ein
Kinderschutzgesetz  und  ein  Gesetz  gegen  die  Verwendung  weißen  Phosphors
beschlossen,  denen  die  Sozialdemokratie  zustimmen  konnte,  sowie  eine  Novelle
zum  Krankenversicherungsgeseh,  welche  durch  Ausdehnung  der
Krankenunterstützung  die  Krankenversicherung  an  die  Invalidenversicherung
angliedert.  Sie  tut  dies  jedoch  in  Verbindung  mit  Bestimmungen,  die  die
Selbstverwaltung  der  Kassen  schädigen,  und  allerlei  sonstigen  Angerechtigkeiten, ­
  so  daß  die  Sozialdemokratie  dem  Gesetz  ihre  Zustimmung  versagen  mußte.
Endlich  brachte  die  Schlußtagung  des  Reichstags  auch  noch  eme
Ergänzung  des  Wahlreglements  für  die  Reichstagswahlen,  welche  >e
Abgabe  der  Stimmzettel  in  amtlich  gelieferten  Amschlägen  und  noch  einig
andere  Maßnahmen  zum  Schutze  des  Wahlgeheimnisses  vorschrci
Bernstein,  Berliner  Geschichte.  III.
            
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