Berfien
Rerftien.
Vertragsverhältnis:
Gegenfeitige Meiltbegünftigung. Freundfchafts=, HandelS-
und Schiffahrisvertag vom 11. Juni 1873 nebit Zufaß-Akte
vom 6. Juni 1873, Ablauf ein Jahr nach Kündigung, ge-
fündiat zum 10. Mai 1928,
Zölle:
Der Zolltarif enthält Gewicht8- und Wertzölle.
Deutidhe Konfulate:
Teheran (G), Fäbhris (K).
Sefchäfts{prache:
Berfifh, enaglifch, franzöfifch.
Derfandvorfchriften.
Zalfinhaltserflärungen:
Beizufügen find bei Leitung über Niederlande, England
oder Bombay 2 franzöfifche, über Beirut-Bagbad 3 fran-
3öfijhe Zollinbaltgertlärungen.
dandelSfaktura:
Bei der Verzolung i{ft eine. Handelsfaktura vorzulegen
Die Faktura muß daS genaue Bruttogewicht, Netto: und
Reinnettogewicht {owie die genaue Materialangabe (leßtere
vor allem bei Textilien) aufmweifen, Die Legalifterung der
Saktura durch eine Handelskammer {ft nicht erforderlich.
onnoffemnente:
Cine Beglaubigung der Konoffemente ijt nicht nötig. Das
Konnofjement muß die genaue Markierung und daZ genaue
Bruttogewicht enthalten.
Boftfendungen:
Da der Poftverkehr via Rußland noch nicht wieder eingeleitet
ijt, [o gehen die Pakete via Bombay und von dort entweder
nad HNathmwaz oder Mahammera am Berfifhen Golf, Dort
it ein Spebiteur mit dem Weitervberfand in dag Innere
bezw, NordePerfien zu beauftragen, da die Pojtbehörden nur
bis ‚zum Perfifdhen Golf Pakete annehmen. Eine wMeitere
VBeförderungsmöglichkeit befteht für Poitpakete über Beirut—
Bagdad.
Markierungsvorfchriften:
Der Markierung der Koli ift ftet3Z der Urfprungsvermerk
„Mode in.....“ beizufügen. Auch auf den Waren Telbft
ft der Vermerk anzubringen.
3Zollvorfchriften.
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