Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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ungarischen Rechte zu verdunkeln, und daß man hier ver 
suche, durch forcierte und schlaue juridische Exegesen jene 
ungarischen Rechte, die durch offene Gewalt nicht entrissen 
werden können, in Frage zu stellen. Ein valosägos wagneri 
Leitmotiv, sagt er, gegen Zolger gewendet. Den Zweck 
der literarischen Aussprache verkennend, meint Graf Theo 
dor Zichy 1 , sie sei überflüssig. «Professor Steinacker 
und sein Vorkämpfer Professor Tezner mögen noch so 
viele Aufsätze und Bücher schreiben, ihr emsig gesammeltes 
Beweismaterial wird uns Ungarn niemals zu ihren Ansichten 
bekehren. » 
Verfassungsrevisionen werden leicht von einer tief 
gehenden Erregung der öffentlichen Meinung begleitet. Oft 
führt schon die Diskussion über eine Verfassungsgrundlage 
zu heftiger Abwehr, wie gerade die eben zitierten Äuße 
rungen zeigen. Und so ist es begreiflich, daß man nicht 
selten Änderungen der Verfassung unter dem Titel von 
Interpretation, Deklarationen eingeführt hat. Dieselbe 
«Pragmatische Sanktion», auf die sich — wie Bernatzik 2 
mit Recht hervorhebt — der Wiener Hof und seine Regie 
rung in der letzten Zentralisationsperiode, von 1848 bis 1867, 
berief, als ein sehr wichtiges Argument gegen die Sonder 
stellung Ungarns, erscheint im ungarischen Gesetzartikel XII 
des Jahres 1867 als Rechtsgrundlage des Dualismus. Die 
Forschung darf sich aber von gouvernementaler Taktik nicht 
beeinflussen lassen. Sie ist verpflichtet, Verschleierungen, 
die durch Anwendung der deklarativen Methode entstanden 
sind, aufzudecken. Dabei ist zu beachten, ob etwa gesetz 
liche Neuerungen nicht doch schon geltendes Recht bedeu 
teten, insofern sich oft manches im Rechtsleben bereits 
durchgesetzt hat und Zuwiderhandeln als Rechtsverletzung 
achter], Jahrg. I [1910/11], Bd. II, S. 433-454. — Dazu «Jung 
Ungarn», S. 771-797. 
1 Österreich und Ungarn, in der « Österreichischen Rundschau », 
Bd. XXIV [1910], S. 1. 
2 Die österreichischen Verfassungsgesetze, 2. Auf!., Wien 1911, 
Seite 40.
	        
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