Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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nicht mehr verpachtet wird, gelegt, und zwar sorgt die Gemeinde der 
gestalt für die Unterbringung, daß sie das Müll in einen Graben 
werfen und diesen dann mit Boden überdecken läßt. Die Ausgaben 
betrugen im Jahre 1909 30 Mk., 1910 10,30 Mk., 1911 38,98 Mk. 
und sind für das laufende Jahr mit 52,55 Mk. veranschlagt. 
Dieses Übergangsstadium macht natürlich keinen Anspruch auf 
definitive Regelung. Diese ist dahin geplant, daß das Müll durch 
Aufstellung von zwei Kästen in Asche und andere Abfälle getrennt 
wird und die Abfuhr auf Kosten der Grundbesitzer zn einem bestimmten 
Preise von einem durch die Gemeinde verpflichteten Fuhrmann ausge 
führt wird. Späterhin bleibt die Übernahme in Gemeindeverwaltung 
zu erwägen, die dann die erwachsenden Ausgaben durch Gebühren zu 
decken hätte. 
Die Grubenentleerung hat bisher Privatangelegenheit der Grund 
besitzer bleiben können; zum Teil konnten die Fäkalien in der Land 
wirtschaft, zum Teil zur Düngung der Gärten verwendet werden. 
Mißstände durch Abfahren, das meist bei Nacht zu geschehen hat, 
haben sich noch nicht ergeben. 
Auch hier halte ich für die Zukunft eine Kommunalisierung für 
zweckentsprechend, da eine einheitliche zielbewußte Durchführung der 
nötigen Maßregeln gewährleistet wird. Eine großstädtische Kanalisation 
halte ich bei der landhausmäßigen Bebauung vorläufig nicht für er 
forderlich, zurzeit außerdem für zu kostspielig. Deshalb wäre eine 
pneumatische Leerung der Gruben und Abfuhr in Eigenbetrieb der 
Gemeinde, wie sie große Städte mit dichtester Bevölkerung bis in die 
letzte Zeit verwenden, als die nächste Maßregel im Auge zu behalten. 
V. Bauwesen. 
Hat bei den vorerwähnten Ansgabegebieten die Entwicklung die 
Gemeinde noch nicht übermäßig belastet, so tritt eine ganz bedeutende 
Steigerung der Ausgaben durch den Ausbau des Straßennetzes und die 
öffentlichen Bauten ein, die sich allerdings vorläufig auf Schulhaus 
bauten und Gasanstalt beschränkten. Die Aufwendungen für die Er 
füllung dieser Aufgaben konnte die Gemeinde zum allergrößten Teil 
aus laufenden Mitteln nicht decken und mußte die Aufbringung der 
Kosten auf die Schultern der künftigen Steuerzahler wälzen. Soweit 
der Nutzen der neugeschaffenen Einrichtungen auch künftigen Geschlecht 
lern zugute kommt, ist gegen diese Finanzgebarung nichts einzuwenden.
	        
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