Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Gibt es nun auch bei weitem bessere Arten der Straßenbefestigung, 
Io ist nn Gf, diese Art des Straßenbaues für eine Landhauskolonie in 
vollem Maße hinreichend. 
I)) Hochbau. 
Um noch bedeutendere Summen handelt es sich bei den Ausgaben 
für Hochbauten, wenn auch die laufenden Ausgaben noch eine weniger 
bedeutende Rolle spielen als beim Straßenbau. Denn an Hochbauten 
existierten außer dem kleinen alten Schulhause, das seine Entstehung 
einer Kollekte verdankt,*) und den beiden Armenhäusern irgend welche 
öffentliche Gebäude bis in die jüngste Zeit nicht. Die Unterhaltungs 
kosten der Schulgebäude hatten überdies bis zum Jahre 1888 der Schul 
gemeinde obgelegen und die zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten 
waren laut Gesetz von 1846 2 ) auch schuldig, Wirtschaftsräume, wie 
Scheune und Stallung zu bauen, ebenso hatte erst in neuerer Zeit die 
politische Gemeinde die Verwaltung der Armenhäuser in ihre Hand 
genommen. 
Mit zunehmender Bevölkerung stellte sich im Jahre 1904 der Bau 
eines neuen Schulhauses im Dorfe als nötig heraus, während in der 
Kolonie der Unterricht noch immer in gemieteten Räumen stattfand. 
Hier mußte dann 1907 auch ein Schulgebäude errichtet werden, dessen 
Kosten auf 35000 Mark veranschlagt waren und sich nach der Rechnung 
auf einige Jahre verteilen. Mit Ausnahme der durch die Rundholz 
berechnung sich ergebenden Beträge erhielt die Gemeinde keine Staats 
beihilfe, weil die Finanzkraft als stark genug angenommen wurde, und 
das Gesetz, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom 
28. 7. 1906 erst am 1. April 1908 in Kraft trat. Nach § 12 dieses 
Gesetzes erstattet der Staat den Schulverbänden mit nicht mehr als 
7 Schulstellen ein Drittel des Kostenbetrags unter gewissen Abzügen; 
h Unter dem 10. 2. 1816 erließ die Potsdamer Regierung folgende Ver 
fügung: „Die Gemeinde zu Kleinschönebeck, Amt Alt-Landsberg, besitzt eine aus 
gedehnte, aber sehr unfruchtbare Feldmark. Sie ist seit dem Jahre 1806 von 
ullen Kriegsunfällen heimgesucht worden und hat durch ihre Lage an der großen 
Straße nach Preußen und Schlesien von Durchmärschen und Einquartierungen so 
viel gelitten, daß die Einwohner gänzlich erschöpft finb. Dieserhalb hat das 
Ministerium des Innern bet dem Unvermögen der Gemeinde Kleinschönebeck ge 
nehmigt, daß zum Wiederaufbau des dasigen Schul- und Küsterhauses, dessen Bau 
bereits im Jahre 1813 angeordnet war, aber der damaligen kriegerischen Ver 
hältnisse halber ausgesetzt werden mußte, eine Kirchen- und Hauskollekte in der 
Kurmark ausgeschrieben werden darf." 
a ) Gesetz, betr. Bau und Unterhaltung von Schul- und Küsterhäusern vom 
21. 7. 1846, wonach der Fiskus als Patron oder Gutsherr Holz, Steine, Kalk 
oder deren Ersatzstoffe (eiserne Träger, Zement, Dachpappe) oder einen bestimmten 
Bruchteil der baren Kosten zu tragen hat.
	        
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