89
Gibt es nun auch bei weitem bessere Arten der Straßenbefestigung,
Io ist nn Gf, diese Art des Straßenbaues für eine Landhauskolonie in
vollem Maße hinreichend.
I)) Hochbau.
Um noch bedeutendere Summen handelt es sich bei den Ausgaben
für Hochbauten, wenn auch die laufenden Ausgaben noch eine weniger
bedeutende Rolle spielen als beim Straßenbau. Denn an Hochbauten
existierten außer dem kleinen alten Schulhause, das seine Entstehung
einer Kollekte verdankt,*) und den beiden Armenhäusern irgend welche
öffentliche Gebäude bis in die jüngste Zeit nicht. Die Unterhaltungs
kosten der Schulgebäude hatten überdies bis zum Jahre 1888 der Schul
gemeinde obgelegen und die zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten
waren laut Gesetz von 1846 2 ) auch schuldig, Wirtschaftsräume, wie
Scheune und Stallung zu bauen, ebenso hatte erst in neuerer Zeit die
politische Gemeinde die Verwaltung der Armenhäuser in ihre Hand
genommen.
Mit zunehmender Bevölkerung stellte sich im Jahre 1904 der Bau
eines neuen Schulhauses im Dorfe als nötig heraus, während in der
Kolonie der Unterricht noch immer in gemieteten Räumen stattfand.
Hier mußte dann 1907 auch ein Schulgebäude errichtet werden, dessen
Kosten auf 35000 Mark veranschlagt waren und sich nach der Rechnung
auf einige Jahre verteilen. Mit Ausnahme der durch die Rundholz
berechnung sich ergebenden Beträge erhielt die Gemeinde keine Staats
beihilfe, weil die Finanzkraft als stark genug angenommen wurde, und
das Gesetz, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom
28. 7. 1906 erst am 1. April 1908 in Kraft trat. Nach § 12 dieses
Gesetzes erstattet der Staat den Schulverbänden mit nicht mehr als
7 Schulstellen ein Drittel des Kostenbetrags unter gewissen Abzügen;
h Unter dem 10. 2. 1816 erließ die Potsdamer Regierung folgende Ver
fügung: „Die Gemeinde zu Kleinschönebeck, Amt Alt-Landsberg, besitzt eine aus
gedehnte, aber sehr unfruchtbare Feldmark. Sie ist seit dem Jahre 1806 von
ullen Kriegsunfällen heimgesucht worden und hat durch ihre Lage an der großen
Straße nach Preußen und Schlesien von Durchmärschen und Einquartierungen so
viel gelitten, daß die Einwohner gänzlich erschöpft finb. Dieserhalb hat das
Ministerium des Innern bet dem Unvermögen der Gemeinde Kleinschönebeck ge
nehmigt, daß zum Wiederaufbau des dasigen Schul- und Küsterhauses, dessen Bau
bereits im Jahre 1813 angeordnet war, aber der damaligen kriegerischen Ver
hältnisse halber ausgesetzt werden mußte, eine Kirchen- und Hauskollekte in der
Kurmark ausgeschrieben werden darf."
a ) Gesetz, betr. Bau und Unterhaltung von Schul- und Küsterhäusern vom
21. 7. 1846, wonach der Fiskus als Patron oder Gutsherr Holz, Steine, Kalk
oder deren Ersatzstoffe (eiserne Träger, Zement, Dachpappe) oder einen bestimmten
Bruchteil der baren Kosten zu tragen hat.