Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dy. M. J. Bonn. 
trauen der Krone genoß, kann das parlamentarische Ministerium nur 
im Amte bleiben, wenn es das Vertrauen der Mehrheit der Volks 
vertretung besitzt. Der Zwiespalt, der in einem demokratischen 
Lande entstehen mußte, wo parlamentarische Vertretungen vor 
handen sind, die nicht die Macht haben, die Minister zum Rücktritt 
zu zwingen, und Minister regieren, die nicht imstande sind, die not 
wendigen Geldbewilligungen von den Parlamenten zu erhalten, war 
so beseitigt. Diese Änderung ist im Jahre 1839 in dem berühmten 
Bericht Lord Durhams vorgeschlagen worden; sie ist dann stufen 
weise durchgeführt worden; 1840 erfolgte die Vereinigung beider 
kanadischen Provinzen; 1846 wurde das erste Ministerium aus kana 
dischen Parlamentariern gebildet. 
Dieser letzte Schritt ist nicht auf dem Wege einer Verfassungs 
änderung zustande gekommen; es wurden nur die Beamten, die die 
Ministerstellen bis dahin eingenommen hatten, durch Parlamentarier 
ersetzt, die so lange regieren, als sie eine parlamentarische Mehr 
heit besitzen. Die Instruktionen, die in den Jahren 1846 und 1847 
den Gouverneuren der nordamerikanischen Provinzen erteilt wur 
den, betonten ausdrücklich, «daß jede Übertragung der politischen 
Macht von einer Partei zur anderen, die in der Provinz stattfindet, 
als das Ergebnis der Wünsche der Bevölkerung, nicht aber Ihres (des 
Gouverneurs) Eingreifens erscheinen muß; die Schwierigkeit, mit der 
die abtretende Partei bei der verfassungsmäßigen Ausübung der 
Regierung der Provinz zu kämpfen hat, muß daher zutage treten.» 
Dies System ist nach dem Vorgang von Kanada den anderen 
Tochtervölkern vermittelt worden, ursprünglich ohne verfassungs 
mäßige Festlegung. Erst die Verfassung von Westaustralien von 1890 
enthielt die Bestimmung, «daß fünf oberste Verwaltungsstellen dfe 
Regierung (das Ministerium) bilden; ihr Wechsel kann aus politischen 
Gründen erfolgen»; sie können mit Mitgliedern der beidenHäuser 
besetzt werden; einer der fünf Minister muß dem Oberhaus an 
gehören. Die Verfassung der südafrikanischen Union (1910) sieht 
ein Kabinett von höchstens zehn Ministern vor; kein Minister kann 
länger als drei Monate im Amte sein, wenn er nicht Mitglied eines 
der beiden Häuser ist oder wird. 
V. 
Die Einführung der «Selbstverwaltung» — Selbstregierung wäre 
ein richtigeres Wort — war natürlich nur denkbar, wenn eine Sonde
	        
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