Full text: Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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Buttel sowie für 'die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens^ 
Mitteln aller Art. 
Geschä st sabteil ungen waren eingerichtet: a) für 
Brotgetreide und Mehl zur Versorgung der Kreiscingesessenen, 
(Mühlenvereinigung): b) für Hofer (eigene Bewirtschaftung des 
Kommunalverbandes): c) für Kreisgctreide (Firma X); d) für 
Hülscnsrüchte (Firma Y); e) für Kartoffeln und Kohlrüben 
(Landwirtschaftlicher Konsumverein in Merseburg); k) für Ge 
müse (Firma Z); g) für Obst (eigene Bewirtschaftung des Kreises); 
b) für Futtermittel (Kreis - Futtermittel - Verteilungsstelle 
Firma X); i) für Mästung der Schweine (Firnia X); k) für 
Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aller Art (Kreis- 
Einkaufsgenossenschaft sKreis-Einkaufs in Merseburg). Sämtliche 
Geschäftsabteilungen hatten nach Weisung der Verwaltungs 
abteilungen zu arbeiten. Für die Kriegswirtschaft wurde eine 
eigene Kasse mit gesonderter Rechnungslegung eingerichtet." 
Hier bedient sich also der Kreis zur geschäftlichen Durchführung 
der Bewirtschaftung teils genossenschaftlicher oder gemischtwirt 
schaftlicher Organisationen, teils privater Firmen, nimmt sie aber 
auch teilweise unmittelbar in die Hand. 
Anderwärts hat man den Betrieb der Geschäftsabteilung 
einer b e st i in m t e n e i n g e s e s s e n c n Firma übertragen, 
ader man hat die Kriegswirtschaftsstelle unmittelbar auf einer 
vorhandenen landwirtschaftlichen Genossen- 
s ch a f t a u f g e b a u t. 
Die letzte beachtenswerte Möglichkeit endlich ist die Schas- 
s»ng einer besonderen Körperschaft, worauf weiter 
unten besonders eingegangen werden soll. Soweit die Übertragung 
an eine Genossenschaft oder die Heranziehung der Genossenschaften 
Zur Bildnug solcher Körperschaften in Frage steht, entspricht das 
Verfahren den Wünschen, die gerade neuerdings wieder von land- 
vurtschaftlicher Seite geäußert und in Verfügungen der zu 
ständigen Stellen in gewissem Grade berücksichtigt worden find. 
Vayern ist die selbständige Verwaltung der Geschäftsabtei- 
mngen durch Genossenschaften weitgehend durchgeführt. Die Tat 
sache indessen, daß gerade in bezug auf die Entwicklung der Gc- 
uossenschaften die Verhältnisse ganz außerordentlich ungleich- 
kräßjg sind, wird nicht übersehen werden dürfen. 
Für den ll n t e r b a u sind dann in mannigfaltiger Regelung 
sowohl Genossenschaften, wie Handelsfirmen als Zwischenglieder, 
Kommissionäre »sw. in die öffentliche Verwaltung eingeschaltet, 
vielfach auch besondere Verbünde und Genossenschaften zu diesem
	        
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