Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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verbände  auch  die  Selbstlieferung  übernehmen;  dann
können  sie  die  für  sie  beschlagnahmten  Früchte  (also  nicht
Brotgetreide  allein)  für  eigene  Rechnung  erwerben  und
an  die  Reichsgetreidestelle  liefern.  Es  ist  ohne  weiteres  einleuchtend, ­
  daß  ein  Kommunalverband  zur  Erfüllung  dieser  rein
wirtschaftlichen  kaufmännischen  Aufgaben  einer  kaufmännisch
a  r  b  e  i  t  e  nd  e  u  G  e  s  ch  ä  f  t  s  st  e  l  l  e  bedarf.  Diese  ist  denn  auch
gesetzlich  vorgeschrieben.  Sie  bildet,  wie  auch  immer  die  Einrichtung ­
  sei,  das  Kernstück  der  kriegswirtschaftlichen  Kreisorganisation, ­
  soweit  die  Erfassung  der  Erzeugnisse  in  Frage  kommt.
Unter  ihr  wird  der  Unterbau  der  Haupt-  und  Unterkommissionäre
  zum  Ankauf  des  Getreides  errichtet.  In  jedem
Falle  aber,  mag  der  Kommunalverband  selbst  Wirtschaften  und
liefern  oder  nicht,  gelten,  wie  erwähnt,  Getreide  und  Hülsenfrüchte
mit  der  Trennung  vom  Boden  als  für  den  Kommunalverband
beschlagnahmt.  Die  wirtschaftlichen  Aufgaben  und  die  Haftung,
die  hieraus  dem  Kommunalverbande  erwachsen,  sind  von  außerordentlichem
  Umfange.  Erwähnt  sei  nur  die  Führung  der  Wirtschaftskarten, ­
  die  Feststellung  der  Vorräte,  die  Beaufsichtigung  der
Ernte  und  der  Behandlung  und  Verwertung  der  Vorräte,  die  Umlegung ­
  der  Lieferpflicht,  die  Überwachung  und  Unterstützung  der
Kommissionäre  und  die  Sicherung  der  Ablieferung.
Der  Getreide-Bewirtschaftung  folgte,  wenn  auch  in  verschiedenen ­
  Formen,  so  doch  übereinstimmend  in  bezug  auf  die  starke
Belastung  des  Kommunalverbandes  mit  wirtschaftlichen  Ausgaben,
^>e  öffentliche  Regelung  eines  land-  und  Viehwirtschaftlichen
  Erzeugnisses  nachdem  andern.
Die  dazu  erforderlichen  Einrichtungen  gliederten  sich  denjenigen
der  Getreidewirtschaft  nacheinander  an.
Neben  die  Aufgaben  auf  dem  Gebiete  der  Erfassung  der
Lebensmittel  traten  gleichzeitig  ebenbürtig  diejenigen  auf  dem
Felde  des  Bezugs  und  der  Verteilung.  Futtermittel
und  vom  Ausland  bezogene  Waren  verschiedenster  Art  kamen  hier
besonders  in  Betracht.
Es  würde  zu  weit  führen,  hier  in  allen  Einzelheiten  zu  verfolgen, ­
  wie  sich  in  den  Landkreisen  der  Aufbau  der  kriegswirtschaftlichen ­
  Einrichtungen  allmählich  entwickelt
hat.  Zwei  verschiedene  S  y  st  e  m  e  lassen  sich  unterscheiden:  Das
eine  behält  der  Kreisverwaltung  unmittelbar
^ie  Führung  der  Wirtschaft  vor,  das  andere
bevorzugt  die  Benutzung  oder  Einrichtung
einer  besonderen  Körperschaft.
            
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