Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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Zwecke  hervorgerufen  worden.  Dort  wo  das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen ­
  stark  ausgebildet  ist,  sind  insbesondere  die
Kreisgenossenschaften  vielfach  als  Hauptkommissionäre,  die  örtlichen ­
  Genossenschaften  (Spar-  und  Darlehnskassen  usw.)  als
Unterkommissionäre  herangezogen  worden.  Sowohl  der  Handel
wie  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  haben  sich  häufig
über  ihre  Zurückdrängung  beklagt.  Was  den  Handel  angeht,  so  ist
der  örtliche  kreisansässige  Kleinhandel  wohl  fast  überall  zur
eignen  Zufriedenheit  wirtschaftlich  eingeschaltet  worden,  soweit  es
der  Aufbau  der  Kriegswirtschaft  überhaupt  gestattet.  Schwieriger
liegen  die  Verhältnisse  in  bezug  auf  den  Großhandel.  Aber  wenn
dieser  Grund  zur  Klage  hat,  so  wird  man  die  Ursache  nicht  in  dem
Vorgehen  der  einzelnen  Kommunalverbände,  sondern  in  den  wirtschaftlichen ­
  Kriegsfolgen  im  allgemeinen  zu  suchen  haben.
Der  Standpunkt  in  manchen  genossenschaftlichen ­
  Kreisen  wird  aus  einer  Entschließung  ersichtlich,  die
im  November  1917  auf  den  deutschen  Genossenschaftstagen  angenommen ­
  wurde.  Es  heißt  darin:  „Infolge  der  öffentlichen  Bewirtschaftung ­
  sowohl  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  wie  der
meisten  landwirtschaftlichen  Bedarfsstoffe  hat  die  freie  Betätigung
der  Genossenschaften  im  Ein-  und  Verkauf  fast  ganz  aufgehört.
Die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften,  insbesondere  die  Zentral-Ein-
  und  -Verkaufsgenossenschaften,  haben  sich  von  Anfang  an  für
die  Kriegswirtschaft  zur  Verfügung  gestellt,  doch  ist'  ihre  Heranziehung ­
  zur  öffentlichen  Bewirtschaftung  recht  ungleichmäßig  erfolgt. ­
  Die  Zentral-Ein-  und  -Verkaufsgenossenschaften  sind  zum
Teil  in  zufriedenstellender  Weise  berücksichtigt,  zum  andern  Teil
aber  sind  sie,  trotzdem  sie  gleichfalls  ihre  Mitarbeit  wiederholt  angeboten ­
  haben,  wie  z.  B.  in  der  Rheinprovinz,  ganz  ausgeschaltet
worden.  Die  Einzelgenossenschaften,  die  für  den  fehlenden  wirtschaftlichen ­
  Unterbau  in  den  Kommunalverbänden  eine  besonders
geeignete  Unterlage  bilden,  haben  nur  in  einigen  wenigen  Bezirken ­
  ausreichend  Berücksichtigung  gefunden."  Es  soll  hier  zu  der
Frage  nicht  eingehend*  Stellung  genommen  werden.  Nur  soviel
darf  gesagt  werden,  daß  doch  häufiger  als  die  erwähnte  Entschließung ­
  erkennen  läßt,  eine  Heranziehung  der  Genossenschaften
erfolgt  ist  und  noch  erfolgt,  daß  ferner,  wo  sie  nicht  erfolgt  ist,  im
allgemeinen  der  Grund  in  der  mangelnden  Eignung  der  örtlichen
genossenschaftlichen  Einrichtungen  liegt,  und  daß  endlich  in  mancher
Beziehung  gerade  der  Krieg  eine  Förderung  des  genossenschaftlichen

*  Vgl.  unten  S.  18.
            
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