Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

s
1.  Die  Kreisverwaltung  als  WirtschaftssteÜk.
Auf  dem  ersten  Wege  wird  also  die  Kriegswirtschaft  in  den
Verwaltungskörper  der  Kreiskommunalverwaltungen  unter  Heranziehung ­
  sachverständiger  Persönlichkeiten  unmittelbar  eingegliedert. ­
  Der  Kreis  bildet  eine  Wirtschafts  st  eile,
die  entweder  in  Gestalt  verschiedener,  nach  den  Erzeugnissen  benannter ­
  Abteilungen  oder  Kreiskommissionen,  oder  auch  zu  einem
Kriegswirtschaftsamt  oder  dergl.  zusammengesetzt,  einen  Teil  der
Kommunalverwaltung  darstellt.  So  erwächst  beispielsweise  neben
einer  als  erster  errichteten  Kreiskornstelle  eine  Futtermittelstelle,
dann  allmählich  eine  Kreiskartoffelstelle  usw.  Wenn  dann  eine
Kreisviehstelle  erforderlich  wird,  vereinigt  man  sie  mit  der  Futtern>ittelstelle
  zum  „Viehwirtschaftsamte"  des  Kreises.  Ähnlich  wie
bei  den  zentralen  Organisationen  des  Reiches  und  der  Bundesstaaten ­
  ergibt  sich  auch  in  den  Kreisen  die  Notwendigkeit,  eine
Trennung  der  Verwaltungs-  und  Geschäftstätigkeit  vorzunehnien.
Eine  Frage  wird  hier  brennend,  die  für  die  weitere  Gestaltung
große  Bedeutung  erlangt:  Wie  sollen  straffe  Verwaltung ­
  und  geschäftliche  Zweckmäßigkeit  vereinigt ­
  werden?  Wie  soll  ferner  der  Handel,  obschon  seiner
Lebenslust,  der  Freiheit,  beraubt,  weiter  nutzbar  gemacht  und  zugleich ­
  über  Wasser  gehalten  werden?  Wie  kollen  endlich  die  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  verwertet  werden?  Die  verschiedensten ­
  Lösungen  sind  hier  gefunden  worden.
Vielfach  hat  sich  die  Kreisverwaltung  gezwungen  gesehen,  auch
die  G  e  s  ch  ä  f  t  s  a  b  t  e  i  l  u  n  g  unter  Einstellung  geeigneter
Kräfte  lückenlos  und  fest  in  die  eigene  Hand  zu  nehmen.
Das  ist  überall  da  geschehen,  wo  weder  der  Handel  noch  die  Genossenschaften ­
  geeignete  Kräfte  darboten,  um  mit  gewisser  Selbständigkeit ­
  Aufgaben  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  zu  übernehmen.
  Nicht  selten  zeigen  sich  Formen,  wie  sie  sich  z.  B.  in
Merseburg  im  Jahre  191^  allmählich  entwickelt  haben:  „Es
wurden  für  die  Kriegswirtschaft  Verwaltungs-  und  Geschäftsabteilungen ­
  eingerichtet.  Die  Bureanleitung  der  Verwaltungsabteilungcn
  war  dem  Kreis-Ausschuß-Sekretär  übertragen.  Die  erforderliche ­
  Revision  der  Geschäftsabteilungen  wurden  von  einem
Mitgliede  des  Krcisausschusses  und  dem  Kreis-Ausschuß-Sekretär
ausgeführt.  Verwaltungsabteilungen  wurden  eingerichtet ­
  für  den  Verkehr  mit  Brotgetreide  und  Mehl,  Hafer,
Gerste,  Hülsenfrüchten,  Saatgetreide,  Kartoffeln,  Kohlrüben,  Geniüse,
  Obst,  Speisefetten,  Milch,  Zucker,  Seife,  Futtermitteln,  für
Kriegsküchen,  für  die  Mästung  von  Schweinen,  für  Beleuchtungs-
            
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