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1. Die Kreisverwaltung als WirtschaftssteÜk.
Auf dem ersten Wege wird also die Kriegswirtschaft in den
Verwaltungskörper der Kreiskommunalverwaltungen unter Heranziehung
sachverständiger Persönlichkeiten unmittelbar eingegliedert.
Der Kreis bildet eine Wirtschafts st eile,
die entweder in Gestalt verschiedener, nach den Erzeugnissen benannter
Abteilungen oder Kreiskommissionen, oder auch zu einem
Kriegswirtschaftsamt oder dergl. zusammengesetzt, einen Teil der
Kommunalverwaltung darstellt. So erwächst beispielsweise neben
einer als erster errichteten Kreiskornstelle eine Futtermittelstelle,
dann allmählich eine Kreiskartoffelstelle usw. Wenn dann eine
Kreisviehstelle erforderlich wird, vereinigt man sie mit der Futtern>ittelstelle
zum „Viehwirtschaftsamte" des Kreises. Ähnlich wie
bei den zentralen Organisationen des Reiches und der Bundesstaaten
ergibt sich auch in den Kreisen die Notwendigkeit, eine
Trennung der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit vorzunehnien.
Eine Frage wird hier brennend, die für die weitere Gestaltung
große Bedeutung erlangt: Wie sollen straffe Verwaltung
und geschäftliche Zweckmäßigkeit vereinigt
werden? Wie soll ferner der Handel, obschon seiner
Lebenslust, der Freiheit, beraubt, weiter nutzbar gemacht und zugleich
über Wasser gehalten werden? Wie kollen endlich die landwirtschaftlichen
Genossenschaften verwertet werden? Die verschiedensten
Lösungen sind hier gefunden worden.
Vielfach hat sich die Kreisverwaltung gezwungen gesehen, auch
die G e s ch ä f t s a b t e i l u n g unter Einstellung geeigneter
Kräfte lückenlos und fest in die eigene Hand zu nehmen.
Das ist überall da geschehen, wo weder der Handel noch die Genossenschaften
geeignete Kräfte darboten, um mit gewisser Selbständigkeit
Aufgaben der öffentlichen Bewirtschaftung zu übernehmen.
Nicht selten zeigen sich Formen, wie sie sich z. B. in
Merseburg im Jahre 191^ allmählich entwickelt haben: „Es
wurden für die Kriegswirtschaft Verwaltungs- und Geschäftsabteilungen
eingerichtet. Die Bureanleitung der Verwaltungsabteilungcn
war dem Kreis-Ausschuß-Sekretär übertragen. Die erforderliche
Revision der Geschäftsabteilungen wurden von einem
Mitgliede des Krcisausschusses und dem Kreis-Ausschuß-Sekretär
ausgeführt. Verwaltungsabteilungen wurden eingerichtet
für den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, Hafer,
Gerste, Hülsenfrüchten, Saatgetreide, Kartoffeln, Kohlrüben, Geniüse,
Obst, Speisefetten, Milch, Zucker, Seife, Futtermitteln, für
Kriegsküchen, für die Mästung von Schweinen, für Beleuchtungs-