Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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Buttel  sowie  für  'die  Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Lebens^
Mitteln  aller  Art.
Geschä  st  sabteil  ungen  waren  eingerichtet:  a)  für
Brotgetreide  und  Mehl  zur  Versorgung  der  Kreiscingesessenen,
(Mühlenvereinigung):  b)  für  Hofer  (eigene  Bewirtschaftung  des
Kommunalverbandes):  c)  für  Kreisgctreide  (Firma  X);  d)  für
Hülscnsrüchte  (Firma  Y);  e)  für  Kartoffeln  und  Kohlrüben
(Landwirtschaftlicher  Konsumverein  in  Merseburg);  k)  für  Gemüse ­
  (Firma  Z);  g)  für  Obst  (eigene  Bewirtschaftung  des  Kreises);
b)  für  Futtermittel  (Kreis  -  Futtermittel  -  Verteilungsstelle
Firma  X);  i)  für  Mästung  der  Schweine  (Firnia  X);  k)  für
Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Lebensmitteln  aller  Art  (Kreis-Einkaufsgenossenschaft
  sKreis-Einkaufs  in  Merseburg).  Sämtliche
Geschäftsabteilungen  hatten  nach  Weisung  der  Verwaltungsabteilungen ­
  zu  arbeiten.  Für  die  Kriegswirtschaft  wurde  eine
eigene  Kasse  mit  gesonderter  Rechnungslegung  eingerichtet."
Hier  bedient  sich  also  der  Kreis  zur  geschäftlichen  Durchführung
der  Bewirtschaftung  teils  genossenschaftlicher  oder  gemischtwirtschaftlicher ­
  Organisationen,  teils  privater  Firmen,  nimmt  sie  aber
auch  teilweise  unmittelbar  in  die  Hand.
Anderwärts  hat  man  den  Betrieb  der  Geschäftsabteilung
einer  b  e  st  i  in  m  t  e  n  e  i  n  g  e  s  e  s  s  e  n  c  n  Firma  übertragen,
ader  man  hat  die  Kriegswirtschaftsstelle  unmittelbar  auf  einer
vorhandenen  landwirtschaftlichen  Genossens
  ch  a  f  t  a  u  f  g  e  b  a  u  t.
Die  letzte  beachtenswerte  Möglichkeit  endlich  ist  die  Schass»ng
  einer  besonderen  Körperschaft,  worauf  weiter
unten  besonders  eingegangen  werden  soll.  Soweit  die  Übertragung
an  eine  Genossenschaft  oder  die  Heranziehung  der  Genossenschaften
Zur  Bildnug  solcher  Körperschaften  in  Frage  steht,  entspricht  das
Verfahren  den  Wünschen,  die  gerade  neuerdings  wieder  von  landvurtschaftlicher
  Seite  geäußert  und  in  Verfügungen  der  zuständigen ­
  Stellen  in  gewissem  Grade  berücksichtigt  worden  find.
Vayern  ist  die  selbständige  Verwaltung  der  Geschäftsabteimngen
  durch  Genossenschaften  weitgehend  durchgeführt.  Die  Tatsache ­
  indessen,  daß  gerade  in  bezug  auf  die  Entwicklung  der  Gcuossenschaften
  die  Verhältnisse  ganz  außerordentlich  ungleichkräßjg
  sind,  wird  nicht  übersehen  werden  dürfen.
Für  den  ll  n  t  e  r  b  a  u  sind  dann  in  mannigfaltiger  Regelung
sowohl  Genossenschaften,  wie  Handelsfirmen  als  Zwischenglieder,
Kommissionäre  »sw.  in  die  öffentliche  Verwaltung  eingeschaltet,
vielfach  auch  besondere  Verbünde  und  Genossenschaften  zu  diesem
            
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