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Buttel sowie für 'die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens^
Mitteln aller Art.
Geschä st sabteil ungen waren eingerichtet: a) für
Brotgetreide und Mehl zur Versorgung der Kreiscingesessenen,
(Mühlenvereinigung): b) für Hofer (eigene Bewirtschaftung des
Kommunalverbandes): c) für Kreisgctreide (Firma X); d) für
Hülscnsrüchte (Firma Y); e) für Kartoffeln und Kohlrüben
(Landwirtschaftlicher Konsumverein in Merseburg); k) für Gemüse
(Firma Z); g) für Obst (eigene Bewirtschaftung des Kreises);
b) für Futtermittel (Kreis - Futtermittel - Verteilungsstelle
Firma X); i) für Mästung der Schweine (Firnia X); k) für
Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aller Art (Kreis-Einkaufsgenossenschaft
sKreis-Einkaufs in Merseburg). Sämtliche
Geschäftsabteilungen hatten nach Weisung der Verwaltungsabteilungen
zu arbeiten. Für die Kriegswirtschaft wurde eine
eigene Kasse mit gesonderter Rechnungslegung eingerichtet."
Hier bedient sich also der Kreis zur geschäftlichen Durchführung
der Bewirtschaftung teils genossenschaftlicher oder gemischtwirtschaftlicher
Organisationen, teils privater Firmen, nimmt sie aber
auch teilweise unmittelbar in die Hand.
Anderwärts hat man den Betrieb der Geschäftsabteilung
einer b e st i in m t e n e i n g e s e s s e n c n Firma übertragen,
ader man hat die Kriegswirtschaftsstelle unmittelbar auf einer
vorhandenen landwirtschaftlichen Genossens
ch a f t a u f g e b a u t.
Die letzte beachtenswerte Möglichkeit endlich ist die Schass»ng
einer besonderen Körperschaft, worauf weiter
unten besonders eingegangen werden soll. Soweit die Übertragung
an eine Genossenschaft oder die Heranziehung der Genossenschaften
Zur Bildnug solcher Körperschaften in Frage steht, entspricht das
Verfahren den Wünschen, die gerade neuerdings wieder von landvurtschaftlicher
Seite geäußert und in Verfügungen der zuständigen
Stellen in gewissem Grade berücksichtigt worden find.
Vayern ist die selbständige Verwaltung der Geschäftsabteimngen
durch Genossenschaften weitgehend durchgeführt. Die Tatsache
indessen, daß gerade in bezug auf die Entwicklung der Gcuossenschaften
die Verhältnisse ganz außerordentlich ungleichkräßjg
sind, wird nicht übersehen werden dürfen.
Für den ll n t e r b a u sind dann in mannigfaltiger Regelung
sowohl Genossenschaften, wie Handelsfirmen als Zwischenglieder,
Kommissionäre »sw. in die öffentliche Verwaltung eingeschaltet,
vielfach auch besondere Verbünde und Genossenschaften zu diesem