Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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Verteilung  der  Waren  zu  ungleichmäßig  und  unbefriedigend  sei.
Der  Kreis-Einkauf  trat  am  26.  Oktober  1916  ins  Leben.  Der
Verkehr  entwickelte  sich  lebhaft  und  zur  Zufriedenheit  der  Bevölkerung. ­
  kleine  Störungen  konnten  leicht  behoben  werden."
Im  Gegensatz  zu  den  genannten  Gesellschaften  und  Genossenschaften ­
  bezeichnet  z.  B.  die  „Kreiswirtschaftsstelle  G.  m.  b.  H."  des
Kreises  Neutomischel  ihren  Zweck  allgemeiner:  „An-  und
Verkauf  und  die  Vermittlung  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen ­
  und  Waren  des  landwirtschaftlichen  Bedarfs  sowie  von
Lebensmitteln,  insbesondere  auch  die  Durchführung  der  geschäftlichen ­
  Aufgaben,  die  der  Gesellschaft  vom  Kreise  zugewiesen
werden."  Die  „Teltower  Kriegswirtschaftsgesellschaft  m.  b.  H."
betrachtet  als  ihren  Gegenstand  alle  Maßnahmen  zur  Sicherung
der  Ernährung  der  Bevölkerung  und  zur  Aufrechterhaltung  des
Wirtschaftslebens  im  Kreise  Teltow  während  des  Krieges  und  für
die  erste  Zeit  nach  demselben.  Von  Interesse  ist  die  auch  anderwärts ­
  in  ähnlicher  Form  wiederkehrende  Zeitbegrenzung.
In  Grünberg  i.  Schl,  heißt  es  bei  der  „Kreiswirtschaft  Grünberg ­
  G.  m.  b.  H."  einfach:  „Geschäftliche  Durchführung  der  dem
Kreiskommunalverbande  obliegenden  kriegswirtschaftlichen  Aufgaben". ­
  Bei  der  „Nahrungsmittel-Gesellschaft  Tilsit  m.  b.  H."
endlich  wird  das  Schwergewicht  auf  die  Erzeugung  und  Erfassung
gelegt;  Gegenstand  ist:  „die  Förderung  der  Nahrungsmittelerzeugung,
  die  Erfassung  ■  nd  der  Vertrieb  aller  auf  dem  Lande
entbehrlichen  Nahrungsnn.  el."
Wie  die  Zweckbestimmung,  so  ist  auch  die  Zusammensetzung ­
  der  zur  Erörterung  stehenden  Gesellschaften  und
Genossenschaften  ganz  verschieden.  Der  unmittelbare  Zusammenhang ­
  mit  dem  Kreise  wird  am  schärfsten  bei  dem  z.  B.  in
Grünberg  angewandten  Verfahren  betont.  Hier  ist  an  dem
Stammkapital  von  100  090  Mark  der  Kreis  mit  95  000  1.  .ark
beteiligt,  neben  ihm  nur  noch  ein  Kaufmann  mit  5000  Mark,
der  zugleich  einer  der  Geschäftsführer  ist.  Die  sieben  Mitglieder
des  Aufsichtsrats  müssen  sämtlich  dem  Kreisausschusse  oder  Kreistage ­
  angehören,  lind  der  Vorsitzende  des  Kreisausschusses  ist  stets
zugleich  Vorsitzender  des  Aufsichtsrats.  „Die  Geschäftsführer  haben
den  Anordnungen  des  Aufsichtsrats  Folge  zu  leisten."  Aber  auch,
dort,  wo  die  Beteiligung  des  Kreises  mehr  zurücktritt  als  in  Grünberg, ­
  ist  dem  Vorsitzenden  des  Kreisausschusses  wohl  überall  ein  bestimmender
  Einfluß,  wenn  auch  in  verschiedenen  Abstufungen,  eingeräumt ­
  worden.  Unter  den  Gesellschaftern  treten  außer
dem  Kreise  bald  nur  Gemeinden,  bald  auch  Werke,  Pri ­
            
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