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besuchten, erhielten Einwanderer für lo fl. ö. W. 3.90 Dollars.
Es ist ein Post- und Telegraphenbureau daselbst zu finden.
Die Bagage findet in einem sicheren Depot gegen Checks Platz.
Eine besondere Compagnie hat Einrichtung getroffen, die
Bagage von hier zu Bahnhöfen oder irgend einem Theile der
Stadt für eine Vergütung zu transportiren, die geringer ist,
als man sie von Hotels aus zahlen muss, doch kann jeder Ein
wanderer seine Bagage auch auf andere Weise fortschaffen.
Ein Auskunftsbureau vermittelt den Einwanderern Arbeit und
weist Arbeitgebern, die darum nachsuchen, Arbeiter nach.
Eine Anzahl von Boardinghouse-Keepers, d. h. von Leuten,
die Einwanderern Wohnung und Kost geben, bis sie New-\ork
verlassen, steht unter Controle des Amtes. Sie nur haben Zu
tritt zu Castle Garden und sind verantwortlich für das Eigen
thum und gute Wohnung und Nahrung der bei ihnen Wohnen
den. Der Pensionspreis ist kein hoher, 4 bis 5 Dollars per Woche.
Drei Eisenbahncompagnien haben Agenten in Castle Garden
und verkaufen den Einwanderern Billets nach jeder beliebigen
Station in Amerika, sie so vor Ankauf gefälschter Billets und
vor Uebertheuerung behütend. Im Hospital finden Kranke
ganz gute Pflege und Unbemittelte erhalten im Castle Garden
unentgeltlich Kost und Unterkunft, man leiht ihnen auch im
Nothfalle Reisegeld zu einer Arbeitsstation; für letzteren Zweck
wurden im Jahre 1879 12.454 Dollars ausgeliehen.
Die Staatengesetzgebung von New-York hatte 1874 ein
Gesetz erlassen, wonach der Capitán oder Rheder eines
Schiffes für jeden Einwanderer, den sein Schiff herüberbrachte,
eine Caution von 300 Dollars zu stellen hatte, die dafür haf
tete, dass dem Staate New-York in den nächsten fünf Jahren
keine Ausgaben durch den betreffenden Einwanderer erwachsen.
Durch eine fixe Zahlung, die vom Amte festgesetzt wurde
und je nach den Ausgaben, die durch mittellose Einwanderer
erwuchsen, von 1V2 his 2 Dollars pro Kopf betragen hat,
konnten sich die Rheder von dieser Cautionsstellung loskaufen
und " thaten es meistentheils. Sie klagten jedoch gegen dies
Gesetz und der oberste Gerichtshof der Union cassirte es im
März 1876 als unconstitutionell. Seither zahlen die Rheder
nichts mehr.