fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

- 317 — 
Leistungen hinter denjenigen der anderen Werke nicht zurückge 
blieben. Ebenso ist beim Erzgeb. Steinkohlenbau-Verein vom 
18. d. Mts. ab die achtstündige Schichtzeit wieder eingeführt wor 
den, angeblich wegen Einsenbahnwagenmangel. Es wird sich 
aber auch hier zeigen, daß die Leistungen dadurch nicht zurück 
gehen, sobald die Belegschaft sich an die kürzere Schichtzelt ge- 
wöhnt hat. Denir erfahrungsgemäß wird bei achtstündiger Ar 
beitszeit exakter und intensiver gearbeitet, bei langer Arbeits 
zeit dagegen lax und obendrein noch häufig mehr oder weniger 
lange pausiert, zumal bei der jetzt höchst unzureichenden Er- 
nährungsweise. Der größte Teil der Belegschaften ist sich voll 
bewußt, daß ein Nachlassen der Kohlenförderung in jetziger Zeit 
verhängnisvolle Folgen haben müßte. Deshalb wird die Ein- 
führung der achtstündigen Schichtzeit als unerläßliches Erfor 
dernis erachtet. 
Von gleicher Wichtigkeit ist für die Bergarbeiter die zeitge 
mäße Erhöhung der Krankenunterstützungen. Von der durch die 
diesbezügliche Bundesratsverordnung vom 22. November 1917 
den Krankenkassen gewährten Möglichkeit einer solchen Erhöhung 
haben die Knappschaftskrankenkassen der beiden Reviere meistens 
nur in äußerst unzureichendem Maße Gebrauch gemacht. Trotz 
den auf Grund dieser Bundesratsverordnung in den Knapp 
schaftskrankenkassen erfolgten Erhöhungen der Krankenunter 
stützungen betragen diese für die.höchstentlohnten Arbeiter im 
allgemeinen nicht mehr wie drei bis vier Mark täglich; nur bei 
der Kasse des Zwickau-Lberhohndorfer Steinkohlenbau-Vereins 
betragen sie bis zu 4,80 Mark, und bei zwei Werken im Lugau- 
Delssiitzer Revier bis zu 6 Mark und bis zu 4,30 Mark der der 
Kasse der Gewerkschaft Morgenstern im Zwickauer Revier. Diese 
geringen Krankenunterstützungen sind die Folge davon, daß die 
Grundlöhne bei den meisten Knappschaftskrankenkassen nicht nach 
dem vom höheren sozialen Geiste getragenen Wortlaute des 8 180 
der Reichsversicherungsordnung und der vorerwähnten Bundes 
ratsverordnung festgesetzt worden sind. In den Knappschafts- 
Krankenkassen im Zwickauer Reviere sind nämlich die Grundlöhne 
nicht nach dem Tagesentgelt, sondern nach den Schichtlöhnen 
festgesetzt, mit Ausnahme in der Kasse des Zwickau-Oberhohn- 
dorfer Steinkohlenbau-Vereins; in dieser sind die Grundlöhne 
nach den Tagesarbeitsverdiensten festgesetzt, und die Folge davon 
ist, baß die Mitglieder dieser Kasse täglich rund eine Mark mehr 
Krankenunterstützung erhalten, wie die Mitglieder der anderen 
Kassen des Zwickauer Reviers. Die Bergarbeiterlöhne bestehen 
bekanntlich nicht in festen einheitlichen Sätzen, sondern in soge 
nannten Schichtlöhnen und Gewinnen (Ausbeuten). Die Schicht 
löhne betragen selten über 4 Mark. Die Grundlöhne bei den 
Knappschaftskrankenkassen des Zwickauer Reviers (mit Ausnahme 
derjenigen des Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbau-Vereins)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.