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system festgelegt haben, dahin zu wirken, daß für den Ab
schluß dieser Vereinbarungen ausreichende Zeit gegeben
wird, ohne es gleichzeitig zu ermöglichen, daß Deutschland
sein vor dem Kriege ausgeübtes System des wirtschaft
lichen Eindringens unmittelbar erneuert.
Jetzt komme ich zu einem Punkt, der von wesentlicher
Bedeutung ist, nämlich zu den Beschlüssen unter Abschnitt 3,
welcher überschrieben ist „Ständige Maßnahmen gegensei
tiger Hilfe und Zusammenarbeit unter den Verbündeten".
Ich verweise Sie auf den ersten dieser Beschlüsse: „Die
Verbündeten beschließen, unverzüglich die nötigen Schritte
zu tun, um sich von den feindlichen Ländern unabhängig zu
machen, soweit die für eine normale Entwicklung ihrer
wirtschaftlichen Tätigkeit nötigen Rohstoffe und Fabrikate
in Frage kommen." Diese Maßnahmen sollen darauf ab
zielen, die Unabhängigkeit der Verbündeten zu gewähr
leisten, nicht nur was ihre Lieferungsquellen, sondern auch,
was ihre Finanz- und Handelsorganisation sowie ihre Or
ganisation zur See betrifft.
Dann kommen wichtige Worte. Die Ziele derselben
habe ich bereits beschrieben; nun kommen wir zu den Mit
teln: „Die Verbündeten werden diejenigen Maßnahmen
treffen, welche ihnen für die Durchführung ihres Entschlus
ses am passendsten erscheinen, gemäß der Art der Waren
und unter Rücksichtnahme auf die Grundsätze, welche ihre
Wirtschaftspolitik leiten."
In anderen Worten, es wird den Verbündeten über
lassen, dauernde Maßnahmen gegenseitiger Hilfe und Zu
sammenarbeit zu erlassen. Die Ziele dieser Maßnahmen
sind genau beschrieben und gemeinsam gebilligt worden.
Das Hauptziel besteht darin, die wirtschaftliche Unabhän
gigkeit gegenüber dem feindlichen Lande zu erreichen. Die
Beschlüsse geben hierfür ein Beispiel, welches jedoch die