Präsidenten der V. St. A. patentiert, und 1824 beschrieb GallZ aus
führlich das neue amerikanische Verfahren von Luther; die Gerbung
der Pferdehäute wurde in Österreich seit 1798 hauptsächlich durch die
Engländer Kollmann und Gelli in Gang gebracht ^), die Schnellgerberei
wurde in Dresden noch im 18. Jahrhundert durch einen elsässischen
Schnellgerber eingeführt^), der Gerbermeister Johann Georg Hensolt
zu Gunzenhausen hatte schon 1800 die Seguinsche Methode angenommen;
weil ihn aber die Erfahrung gelehrt haben wollte, daß das Leder mit
dieser Methode nicht die Festigkeit und Dauerhaftigkeit erhielt, welche
man an dem gewöhnlichen Leder findet, kehrt er wieder zum alten
System zurück und sucht dieses zu verbessern, und letztere Notiz finden
wir in einer der oben angeführten größeren Zeitschriften^).
Man sieht aus diesen wenigen Beispielen, die sich fast ins End
lose häufen lassen, welches der ungeheure Einfluß der Bewegung ge
wesen ist; alle möglichen Schichten, vom Verwaltungsbeamten bis zum
handwerksmäßigen Gerber, sind aktiv mit Verbesserungen beschäftigt,
und wie ein Lauffeuer ist die neue Methode durch die Welt gegangen.
Die heutigen Verkehrsmittel mögen noch prompter funktionieren, aber
in einer so breiten Öffentlichkeit wie damals und unter so allseitiger
Anteilnahme spielen sich heute gewerbliche Vorgänge dieser Art nicht
mehr ab.
Ein Beispiel für die Wanderung eines Produktionsprinzips a m E n d e
des 19. Jahrhunderts bildet die Chromgerberei. Die Hoffnung
eines Jahrhunderts hatte auf sie gewartet, und die Sehnsucht eines
Jahrhunderts war in ihr erfüllt; das beweist ihre ungewöhnlich schnelle
Ausbreitung. Wie haben sich zu ihr die großen Faktoren, welche wir
kennen gelernt haben, verhalten; welches sind die neuen Faktoren, welche
dazu getreten sind?
Der Staat des 17. und 18. Jahrhunderts hatte die Jndustrieen
groß gezogen und die Wissenschaft von den Gewerben, die Technologie,
erzeugt. Und dafür hat die neue Wissenschaft und die neue Industrie
die junge französische Republik mit Pulver und mit Leder aus der
Kraft des eigenen Landes versorgt, als der ergiebige Fluß auswärtiger
Quellen unterbunden wurde. Im Mittelpunkt des Staatsinteresses steht
heute nicht mehr so dominierend das Gewerbe als Produzent nach ge
wissen Methoden, sondern vielmehr das Gewerbe als Machtfaktor nach
den von ihm erzeugten Gütern, nach den in ihm arbeitenden Kapitalien,
nach den von ihm sich nährenden Bevölkerungsmassen, dann auch das
Gewerbe als Arbeitgeber für einen großen Teil des Staatsvolkes,
welches darum Anspruch besitzt auf staatlichen Schutz. Darum ist ein
9 Gall. 1824. -) Keeß 1820, S. 27.
9 Junghans 1895, S. 403. 9 Anzeiger 1816, S. 457.