lehnen, Sie haben das Recht, beliebige Zeugen abzuweisen und sind
außerdem noch berechtigt, Kaution anzunehmen oder abzulehnen.
Auf jeden Fall wird einem Kommunisten vor der Verhandlung stets
die Befreiung gegen Kaution verweigert, ‘Schlimmer noch, in Japan
ist es gewöhnlich der Fall, daß, wenn wer einmal verhaftet wurde,
er dann — ungleich dem englischen Gesetz — immer als ein Ver-
brecher behandelt wird. Er wird vollständig seiner Bürgerrechte
beraubt. Außer den Verbrechen gegen den Mikado; die vor einem
Sondergericht verhandelt werden, gibt es drei verschiedene Instanzen,
vor denen der Fall zur Verhandlung gelangen kann: Oertliche Ge-
richte, Berufungsgerichte und der Oberste Gerichtshof, Wichtig ist
es, daß, falls der Angeklagte in der ersten Verhandlung vor dem
örtlichen Gericht freigesprochen wird, der Staatsanwalt an ein
höheres Gericht appellieren kann, was er gewöhnlich bei Kommu-
nistenprozessen tut. In Amerika ist der Ängeklagte, falls er von
irgendeinem Gericht für nichtschuldig befunden wurde, ein freier
Mann, doch in Japan, wenn der Staatsanwalt an eine höhere Instanz
appelliert, ist es niemals sicher, ob er freikommt oder nicht, bis der
Fall vor allen drei Gerichten zur Verhandlung gelangt ist. Auf diese
Art wird die Klassenjustiz immer schärfer. In einem Prozeß vor dem
örtlichen Gericht können zum Beispiel drei Jahre verhängt werden. In
der höheren Instanz werden daraus oft noch mehrere Jahre, nur äußerst
selten weniger, da in den höheren Gerichtsinstanzen die Richter kon-
servativer sind, so daß in einem Kommunistenprozeß das Urteil stets
strenger ausfällt, ,
Bis jetzt haben wir noch kein Gesetz, das den Termin der Unter-
suchungshaft beschränkt. Die Voruntersuchung kann 6 Monate
dauern, doch werden daraus oft 2 Jahre oder mehr. Es ist eine übliche
Erscheinung, den Verhafteten lange Zeit ohne Gerichtsverhandlung im
Gefängnis zu halten, Dies bezieht sich besonders auf die im Kommu-
nistenprozeß in Korea Angeklagten,
Was die Rechtsanwälte anbetrifft, so sind letztere bei Kommu-
nisten-, Sozialisten- oder Anarchistenprozessen gewöhnlich bereit, die
Verteidigung gratis zu übernehmen. Dieses könnte sonderbar er-
scheinen, doch ist in Japan das Klassenbewußtsein nicht entwickelt.
Zum Beispiel wird Marx’ „Kapital“ von kapitalistischen Verlegern
herausgegeben (gerade gegenwärtig sind zwei große Verlagsanstalten
dabei, die Uebersetzung von Marx’ „Kapital“ zu einem sehr billigen
Preis von 5 Yen für 3 Bände herauszugeben), Es wird ebenfalls in
Erstaunen setzen, daß die Rechtsanwälte die Verteidigung von Kom-
munisten oder Sozialisten gratis übernehmen und oft noch eine große
Reise machen, um zum Bestimmungsort zu gelangen, Manchmal be-
zahlt sogar ein Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln für das Kopieren
des Anklagematerials, Es kommt vor, daß Rechtsanwälte durch die
Verteidigung von politischen Gefangenen populär werden und dadurch
eine größere Praxis bekommen, Als ich 1912 verhaltet wurde,
bemühten sich viele hervorragende Rechtsamwälte um meine Verteidi-
gung — ich denke, es waren im ganzen 15, Natürlich wies ich die
meisten zurück und überließ bloß 5 meine Verteidigung. Aus diesem
Grunde lieben die Gerichte in Japan nicht, den Angeklagten als
politischen Verbrecher’ zu klassifizieren und verhandeln gegen ihn
wegen irgendeines anderen Verbrechens,
In Japan ist es äußerst schwer, fast unmöglich, Gelder für die