Object: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Wir verweisen hierbei auf die Beschlüsse und ihre Begrün 
dung, welche auf dem dritten Kongreß der Kaliarbeiter zu 
-Ostern 1913 in Hannover vorgenommen wurden und welche in 
einem gedruckten Protokoll von den unterzeichneten Verbänden 
dem Hohen Bundesrat und dem Reichstage im Mai vorigen 
Jahres zur Kenntnis gebracht worden sind. 
In die geplante Kaligesetznovelle müssen weit bessere Schutz 
vorschriften für die Arbeiter hineingebracht werden. Den jetzt 
so ungenügenden Schutz zu beseitigen, wie es ein Teil der Unter 
nehmer wünscht, wäre wirklich ein Verbrechen an der Arbeiter 
schaft. Die vorstehende Lohnstatistik ist dafür Zeuge. 
Aus all diesen Wünschen bitten wir den Hohen Bundesrat, 
solchen Wünschen, wie sie in Nr. 187 der „Industrie" veröffent 
licht wurden, nicht Gehör zu schenken und diesen Arbeiterschutz 
nicht zu beseitigen, sondern wir bitten, die oben genannten Be 
schlüsse des Kaliarbeiterkongressess in Hannover tunlichst bald 
berücksichtigen zu wollen. 
Es zeichnen ehrerbietigst 
Verband der Bergarbeiter. 
Verband der Fabrikarbeiter. 
Verband der Maschinisten und Heizer. 
Die Kaliinteressenten haben einen weiteren Vorstoß gegen 
die Schutzbestimmungen des Kaligesetzes nicht unternommen 
und geht man wohl nicht fehl in der Annahme, daß sie nach 
obiger Eingabe, die veröffentlicht wurde, einen zweiten Versuch 
nicht mehr wagten. 
Bochum, den 3. Oktober 1914. 
An das Ministerium für Handel und Gewerbe 
zu Händen Sr. Exzellenz v. Sydow, Berlin. 
In der dem ergebenst Unterzeichneten gewährten Audienz 
vom 25. September d. I., in welcher ich Ew. Exzellenz Beschwerde 
über Lohnkürzungen, Schichtverlängerungen usw. in den Berg 
revieren vorzutragen mir erlaubte, baten mich Ew. Exzellenz um 
nachträgliche schriftliche Bestätigung dieser Mißstände. Nachdem 
nunmehr nähere Angaben hierüber seitens der Bezirksleiter 
unseres Verbandes der Bergarbeiter vorliegen, erlaube ich mir, 
diese gewünschten Angaben Ew. Exzellenz zu unterbreiten. 
Im Oberhausener und Duisburger Revier 
wird auf vielen Zechen darüber geklagt, daß auch ganz neue 
nicht eingearbeitete Leute als Lehrhauer vor die Betriebspunkte
	        
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