spieligen Nahrung; zuletzt Kartoffeln ohne Salz und abgeschöpfte
Milch“!). Es sind das Zusammenhänge, der Einfluß des Volks-
wachstums auf die Güterzerstückelung, welche in dieser Zeit
immer und immer wieder als deutliches Übervölkerungs-
symptom besprochen werden. „Jeder Vater“, so schreibt R. von
Mohl in jener Zeit, „teilt das für ihn kaum noch hinreichende Gut
unter seine Kinder, eine geringe Ersparnis reicht zur Erwerbung
einiger Stückchen Feldes hin, und so entsteht eine Unzahl von
Familien, deren einzige Beschäftigung die Landwirtschaft ist, die aber
nur durch gartenmäßige Kultur das notdürftigste zu erwerben im-
stande sind und selbst zu Lohnarbeiten nur selten Gelegenheit
finden“ ?). Du Thil schreibt in seinen Denkwürdigkeiten, die in den
Jahren 1852—57 abgefaßt sind: „Ich habe zu meiner Zeit drei ganze
Gemeinden im Großherzogtum sich auflösen, ihr ganzes Besitztum
verkaufen und auswandern sehen; aus Baden sind mir ähnliche Bei-
spiele bekannt. Ich kenne mehrere Gemeinden, die mit eigenen
Mitteln ihre Proletarier über den Ozean schafften. Ganz in der
Nähe befindet sich eine Gemeinde (Großzimmern), die vor etwa
I0 Jahren auf ihre Kosten mit einem Aufwand von 6000—8000 Gulden,
die sie durch Anleihe aufbrachte, 167 Köpfe nach Amerika schaffte;
zu welcher Höhe muß nicht das Übel gestiegen sein, um eine
Bauerngemeinde zu einem solchen Entschluß zu führen“ 3)?
Man hat deshalb in jener Zeit vielfach sich gegen die Teilbar-
keit der ländlichen Güter gewendet, vor allem deshalb,weil man meinte,
sie erleichtere die Ansässigmachung und Verehelichung und trage
damit zur Übervölkerung bei. „Wie der zwanzigjährige Irländer sich
nicht bedenkt, zu heiraten, sobald er zum Besitze einer zu einem
Schweinestalle tauglichen Hütte und eines armseligen Kartoffel-
gartens gelangt ist, so läßt sich auch der gebildetere und ver-
ständigere Deutsche nicht abhalten, an einem Orte, wo die Ge-
werbefreiheit es ihm erlaubt, sich . . . auf ein längst mit Konkurrenten
überfülltes Handwerk zu setzen, oder wo er Teilung des väterlichen
Gutes erlangen kann, eine eigene Wirtschaft auf einem Viertel Morgen
Landes zu begründen, von welchem er nach kurzer Zeit von seinem
Gläubiger vertrieben wird“*). Auf der anderen Seite hat man damals
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Erster geschichtlicher Teil
!) F. List, Die Ackerverfassung, die Zwergwirtschaft u. d. Auswanderung (1842).
Ausg. von L. Häusser, 1850, 2. Teil, S, 165. — Vgl. dazu auch F. List Werke,
Bd. 5, 1928, S. 664.
*) R. v. Mohl, Polizeiwissenschaft, 1832—1834, 2. Bd., S 27.
3 Du Thil, a. a, O., S. 535.
*) Kosegarten, Betrachtungen über die Veräußerlichkeit u. Teilbarkeit d.
Landbesitzes, 1842, S. 45.